@KlaraFall Das ist ein Vorurteil
Alltagssprachlich ist ein Vorurteil ein vorab wertendes Urteil, das eine Handlung leitet und in diesem Sinne endgültig ist. Es ist eine meist wenig reflektierte Meinung – ohne verstandesgemäße Würdigung aller relevanten Eigenschaften eines Sachverhaltes oder einer Person. Anders als ein Urteil ist das wertende Vorurteil für den, der es hat, häufig Ausgangspunkt für motivgesteuerte Handlungen, manchmal zweckdienlich, ein andermal zweckwidrig. Umgangssprachlich wird Vorurteil auch als Synonym für Vorliebe oder Bevorzugung benutzt. Im Unterschied zum Vorurteil sind diese nicht endgültig, können aber ein entsprechendes Vorurteil bestätigen und dauerhaft festlegen. Trotz gegenteiliger Bemühungen (s. Rehabilitierung des Vorurteils) ist der Ausdruck „Vorurteil“ in der Alltagssprache meist abwertend und bezeichnet oft jede Art von negativer Kritik, die an einer Sache geübt wird......
Die klassische Definition des „Vorurteils“ stammt von Gordon Allport aus seiner Arbeit The nature of prejudice („Die Natur des Vorurteils“) von 1954. Nach ihm hat es die beiden Komponenten Einstellung und Überzeugung und äußert sich bei zunehmender Stärke in den Stufen Verleumdung, Kontaktvermeidung, Diskriminierung, körperliche Gewalt, Vernichtung
wiki
wir sprechen von Vorverurteilung, die die Unschuldsvermutung ja ausschliesst
Die Unschuldsvermutung erfordert, dass jeder einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.
Zur Durchsetzung der Unschuldsvermutung sind strafrechtliche Verbote (Verfolgung Unschuldiger, falsche Verdächtigung, Verleumdung, üble Nachrede) und je nach Sachlage verschiedene zivilrechtliche Abwehr- und Ausgleichsansprüche (Anspruch auf Gegendarstellung, Widerruf, Richtigstellung, Schadensersatz, Geldentschädigung, Unterlassung) vorgesehen.
Die Vermutung der Unschuld endet mit der Rechtskraft der Verurteilung.
Inwieweit die Unschuldsvermutung über das Strafverfahren hinaus auch eine Ausstrahlungswirkung hat, z. B. für die Massenmedien, die über ein Strafverfahren berichten, ist in den Einzelheiten strittig und wird von Land zu Land unterschiedlich gehandhabt. In der Bundesrepublik Deutschland ist der Unschuldsvermutung Ziffer 13 des Pressekodex gewidmet: "Die Berichterstattung über Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und sonstige förmliche Verfahren muss frei von Vorurteilen erfolgen. Der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt auch für die Presse."
man lese mal nach, da steht was von Verleumdung etc.