@aberdeen@BaroninVonPorz ist mir auch noch die Antwort auf meine Frage schuldig geblieben, inwiefern bei gründlichen und gewissenhaft geführten Ermittlungen überhaupt noch neue Sachverhalte auftreten können, die es für die Staatsanwaltschaft erforderlich machen könntne, ihre Version anzupassen. Die sollten doch vorher gründlichst und gewissenhaft in alle Richtungen ermittelt haben?
Die Kautionsverhandlung fand ja schon wenige Tage nach der Tat noch im Februar 2013 statt. Erster Verhandlungstag war bereits am Dienstag, den 19.2.2013. Natürlich waren 3 Werktage nach der Tat noch längst nicht alle Ermittlungen abgeschlossen und erst Recht lagen die Untersuchungsergebnisse Mangenas, der vom Staat für den eigentlichen Prozess als Ballistiker bestellt wurde, noch nicht vor, denn dieser führte seine Untersuchungen erst Anfang März 2013 durch. Auf die entsprechenden Ergebnisse wurde dann im eigentlichen Prozess von Seiten der Staatsanwaltschaft abgestellt. Danach hielt es Mangena für wahrscheinlicher, dass OP die Schüsse auf Stümpfen aus einer normalen Schussposition mit ausgestrecktem Arm etwas über Schulterhöhe abfeuerte. Möglich war nach seinen Erkenntnissen aber auch eine Schussabgabe auf Prothesen, mit der Waffe auf Ellenbogenhöhe. Er schloss lediglich aus, dass OP auf Prothesen aus einer normalen Schussposition heraus, d.h. mit ausgestrecktem Arm auf Schulterhöhe, oder auf dem Boden liegend die Schüsse abgab.
Selbst während des laufenden Prozesses kann es natürlich immer wieder neue Erkenntnisse geben, ohne dass dies für sich genommen Rückschlüsse auf die Qualität der Ermittlungsarbeit im Vorfeld zulässt. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Angeklagte als wichtigster Zeuge plötzlich seine Angaben (z.B. auch im Vergleich zur Kautionsverhandlung) verändert oder erst während des Prozesses auf wichtige Details eingeht.
Dieser Umstand führte ja auch auf Seiten der Verteidigung dazu, dass während des laufenden Prozesses noch eilig Tests wiederholt wurden – obwohl hier ein Jahr Zeit war, diese durchzuführen.
Auch muss die Bewertung Mangenas im Kontext mit OPs späterer Aussage gesehen werden, der selbst ja im Kreuzverhör bestritt, eine normale Schussposition eingenommen zu haben. Er hielt die Waffe in der rechten Hand, der Arm war angewinkelt, nicht ausgestreckt, die Waffe in etwa auf Schulterhöhe.
Um zur Ausgangsfrage zurückzukommen: Grundsätzlich ist es sehr gewöhnlich, dass unabhängig von der Qualität der vorhergehenden Ermittlungsarbeit erst nach Beendung der Beweisaufnahme und der Beweiswürdigung der Staatsanwalt seine endgültige Version vorlegt. So wird es auch in diesem Fall sein.
@MauberzausUnd um unseren Verstand nicht ganz zu beleidigen. Die Zeugen braucht man nicht unbedingt, um die Tötungsabsicht zu begründen, denn vier Schüsse mit dieser Munition auf eine in einem kleinen Raum eingeschlossene, wehrlose Person, von der kein Angriff ausging, müssten - wenigstens nach meinem Rechtsempfinden - genügen, um immerhin den Dolus eventualis ohne Probleme durchzubringen. Das wird in den Diskussionen immer mal wieder gerne vergessen.
Ich fange gerade erst an, die letzten Seiten hier nachzulesen. Dein Beitrag ist mir aber schon gleich zu Beginn sehr positiv aufgefallen.
:)