@Uniqueone
Dazu hier:
Denn es gibt keine Garantie, dass die Psychiater zum gleichen Schluss kommen wie Gutachterin Vorster. Wenn sie Pistorius anders als Vorster für schuldfähig erklärten, wäre ein zentraler Punkt der Verteidigungsstrategie hinfällig.
Ja, der Ausgang der Untersuchung ist zu unsicher. Das kann momentan keiner voraussagen. Und ein vom Ergebnis unsicheres Gutachten sollte nicht als (Verteidigungs-) Strategie angestrebt werden. Da lässt man lieber die Finger weg. Deshalb sehe ich das nach wie vor als Roux Fehler. Nicht Nels.
Mal sehen, ob und wie Roux jetzt umplant: Es wird ein Gutachten geben, wie könnte man es verwenden oder gar beeinflussen oder nachsagen, es wäre beeinflusst worden? Roux mag ein Staranwalt sein.
@summersnow summersnow schrieb:Roux ist sich meiner Meinung nach sicher, das außer Depressionen und Angszuständen keine psychischen Erkrankungen bei OP festgestellt werden, die Aussage von Vorster untermauert wird und somit im Urteil schuldmindernd Berücksichtigung finden kann.
Das wäre m.E. eine Möglichkeit für die Verteidigung, das Ergebnis eines möglichen Gutachtens zu verwenden. Aber reicht das für eine Milderung? Das Gericht würde doch dann in Zukunft fast jeder Gewalttat Tür und Tor öffnen, wenn behauptet wird, man habe aus Angst(-zuständen) gehandelt?