@sterntaucher: Aufgrund des Gutachtens kann die Richterin, wenn sie es ernst nehmen sollte, nur zu dem Schluß kommen, dass der Angeklagte voll schuldfähig ist und es sich weder strafmildernd noch für eine Einweisung in die forensische Psychiatrie auswirkt. Die Angststörung kann sich allemal leicht straftmildernd auswirken. Wenn sie die Schuldfähigkeit feststellen will, dann muss sie ein entsprechechendes Gutachten, das bestimmte Kriterien behinhalten muss (Sozialanamnese, aktuelle Anamnese, Biographie, psychiatrischer Befund, Gefühle/ Gedanken vor der Tat und nach der Tat, Mißbrauch von Substanzen, körperliche Vorerkrankungen, körperlicher Untersuchungsbefund, Medikation, Familienanamnese, Tests) in Auftrag geben. Das Verteidigerteam gibt dann ein eben gleiches Gutachten in Auftrag, um sich abzusichern, es sei denn, die psychiatrische Erkrankung ist offensichtlich. Ein PET oder SPECT ist extrem teuer und gehört nicht zur Grundausstattung eines Gutachtens.
Der Zeitpunkt des Gutachtens von OP war viel zu spät, da er hier die Angaben im Gutachten seinen gemachten Aussagen anpassen konnte. Z.B. die chronischen Kopfschmerzen, die er im Gutachten angab, passen zur Erklärung, warum er von Reeva nicht im Nacken gestreichelt werden wollte, usw. Warum die Verteidigung nicht sofort einen Gutachter eingeschaltet hat, kann ich mir nur damit erklären, dass OP nicht forensisch begutachtet werden wollte. Ich verstehe auch nicht, warum die Professorin heute nicht auch die Psychologin als Quelle nannte. Die arbeitet ja mit OP seit seiner Entlassung aus der U-Haft zusammen.