@peregrina peregrina schrieb: OP glaubte sich in NOTWEHR. Es handelt sich zwar in beiden Fällen um einen Menschen, aber beim Einbrecher hat er NOTWEHR. Und das ist ERHEBLICH ! Und ein Irrtum darüber schliesst nach südafrikanischem Recht Vorsatz aus. Das war jetzt aber mein letzer Versuch, es zu erklären.
Zum letzten Satz: kann man nur hoffen, dass dies keine leeren Worte sind. Zum Übrigen: Glauben macht zwar selig, aber deshalb bleibt man nicht unbedingt straffrei. ;-))) Was Pistorius glaubte ist unerheblich, egal ob er einen Einbrecher, einen Zombie oder einen Ausserirdischen hinter der Klotüre vermutete. Deshalb ist es nicht einfach Notwehr, bei vier Schüssen schon gar nicht. Zum hundertsten Mal. Pistorius wird dem Gericht glaubhaft machen müssen, dass ein unmittelbarer Angriff gegen ihn bevorstand, dass er keine andere Auswegmöglichkeit sah und vor allen Dingen, dass sein Handeln dem eines vernunftbegabten Menschen, der sich in ähnlicher Situation befindet, entspricht. Was meinst du, weshalb er heute auf Biegen und Brechen versuchte, die Intention wegzubekommen und so tat als habe er aus Angst und Panik in einer Art Unzurechnungsfähigkeit gehandelt? Ja, Pistorius kennt das südafrikanische Recht - im Gegensatz zu Dir.