@peregrina peregrina schrieb:in Notwehr glaubend
das subjektive Gefühl von OP wird immer unbeweisbar bleiben
deswegen kann das auch nicht der Grund sein
auch nicht dass er in SA wohnt
gerade dort gibt es strenge Massstäbe an Notwehr und
WANN sie vorliegt, es reicht nicht dass jemand sich subjektv
bedroht fühlt, aufs Fühlen allein kommts nicht an
es muß glaubhaft sein
und wo war es das hier?
wo?
gesicherte Anlage
Security Service zum Anrufen
Fenster offengelassen
Leitern lagen da
Fluchtweg nicht versperrt
Alarmknopf
wie hat sich das eigentlich geklärt dass er die ungesicherte Waffe im Bad
liegen liess ohne zu wissen ob unten eine ganze Bande wartet die die Leiter
schon angelegt hat...