@CosmicQueen @Tussinelda @RedjuneIch verfolge seit 2 Tagen die liveticker zur Verhandlung. Wahrscheinlich bin ich die einzige hier die ihm diese "Nummer" tatsächlich abnimmt.Ich glaube ihm dass er glaubt dass es so gewesen ist.
Ich glaube ihm auch.
Ich bin überzeugt, dass es so war, wie OP es aussagt.
Angesichts des komplizierten Indizienprozesses hätte OP darauf vertrauen können, dass er mangels eindeutig zu beweisender Schuld vom Mordvorwurf freigesprochen werden müsste. Dass Barry Roux ihn aber als Zeuge aufrief und Pistorius sich nun dem Kreuzverhör des gefürchteten Staatsanwalts Gerrie Nel stellt, zeigt, dass er nichts zu verbergen hat und seiner Geschichte stimmt.
Pistorius muss lediglich die Richterin davon überzeugen, dass seine Darstellung stimmt und er seine Freundin nur irrtümlich und aus Versehen erschossen habe, weil er einen Einbrecher hinter der verschlossenen Toilettentür seines Hauses vermutete. Und dann ist es fahrlässige Törung, und kein Vorsatz. Der BGH hat in Punkt 29 seines Urteils .http://openjur.de/u/266053.html zum wiederholten Male klar, deutlich und unmissverständlich festgestellt, dass " Irrtum über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes wie Notwehr die Vorsatzschuld generell ausschliessen ". Und ich habe mich erkundigt. Gilt in SA ganau so.
Kann man also dem OP seine intruder-geschichte nicht widerlegen bleibt nur Fahrlässige Tötung. Und seine große Angst vor Gewalt und Kriminalität ist begründet. 16 000 Morde gibt es in Südafrika jährlich, fast 30 Mal so viele wie in Deutschland bei einer deutlich höheren Einwohnerzahl.