@Dusk ja, has never been successful, hatten wir doch schon 100mal, aber wenn, wie in dem eben von mir verlinkten Fall, der Angeklagte NICHT aussagt, dann kann dies gar nicht durchgehen als Putativnotwehr......in dem Beispielfall, der immer von den Juristen, südafrikanisches Recht bezüglich putative self defense genannt wird, um zu verdeutlichen, dass man damit bisher nicht durchkam, hat der Angeklagte nämlich NICHT ausgesagt......wenn aber Vorsatz nicht bewiesen ist, Spuren mit der O.P. Version übereinstimmen, phonerecords zeigen, dass Zeugenaussagen nicht stimmen können, diese sich auch noch widersprechen, die CrimeScene kontaminiert war, der Ermittler sofort von Vorsatz ausging, Abtragungen an der Toilettentür nicht untersucht werden, weil es ja gereicht hat, 2 Cricketschlägerabdrücke zu untersuchen, also wieso die ganze Tür....und.....und .....und
und dann noch der Angeklagte aussagt, sein state of mind betreffend, dann kann es ja auch womöglich successful sein
;)wir werden sehen, die Verteidigung war ja noch gar nicht dran