Ich denke mal, es ist so zu verstehen, dass man es keiner bestimmten PERSON zuordnen kann (also explizit dem Schwiegervater, der Schwiegermutter, dem Verlobten, dem Nachbarn oder sonstwem), aber man kann den Personenkreis, der in Frage kommt, EINKREISEN. Die Andeutung bezüglich des Nachtatverhaltens der Familie des Verlobten deute ich so, dass dieses sehr wohl zum Grübeln Anlass gibt. Trotzdem kann man natürlich nicht sagen, dann muss es der Schwiegervater gewesen sein.
@merumin
Wenn Ihr da irgendeinen konkreten Verdacht in eine Richtung habt und Ihr den logisch begründen könnt, dann kann es nicht schaden, diesen Verdacht in wohlüberlegter Formulierung auch öffentlich zu machen, und zwar das gerade dann, wenn Euch die Polizei kein Gehör schenkt in der Hinsicht. Öffentlichkeit und dadurch eine breite Masse hinter sich zu haben, die ebenfalls Gehör fordert für auf der Hand liegenden Fakten kann in der Hinsicht sehr wohl auch Druck auf die Polizei ausüben, hier doch mal genauer hinzugucken.
In diesem Forum lesen viele Leute mit, die "vom Fach" sind, sei es juristischer, rechtsmedizinischer oder ermittlungstaktischer Natur, wenn du also überzeugende Argumente hast für einen bestimmten oder allgemeinen Verdacht, kann es nicht schaden, diese hier auch offen reinzuschreiben. Solange du dabei keine Namen oder bestimmten (!) Personen einer Straftat beschuldigst (!), kann dir daraus kein Strick gedreht werden.
@allBei allem Mitgefühl und Verständnis und Bedürfnis, einer betroffenen Familie helfen zu wollen, darf man aber auch nicht vergessen, dass alles was ein Angehöriger schreibt, halt nur die EINE Seite der Medaille ist, und ohne auch die ANDERE Seite gehört zu haben, kann man sich dann halt auch nur ein einseitiges Bild machen.