Dachbodenmord von Adlershof 1993
19.02.2015 um 17:51Man muss doch nur die Fakten betrachten:
- Haus war abgeschlossen, daher nur für Bewohner und von ihnen hereingelassene Personen zugänglich (wie sollte also jemand Fremdes unbemerkt dort eine Leiche deponiert haben?)
- Leiche liegt auf dem Dachboden, welcher nur den Bewohnern zugänglich war, jedoch nur von dem Tatverdächtigen genutzt wurde (dass es ein Nachbar war, macht dies daher auch unwahrscheinlich)
- der Tatverdächtige war nachweislich mehrfach auf dem Dachboden bei der Leiche und hat dort onaniert (was dafür spricht, dass er sich dort immer ungestört aufhalten konnte und keinen hereinschneienden Nachbarn dort zu befürchten hatte)
- die Leiche war in ein Bettlaken gehüllt, das aus dem Haushalt des Tatverdächtigen stammt
Es wurden schon Leute wegen weitaus weniger Indizien verurteilt. Hier hätte man m.E. nach dem Ausschlussverfahren zu dem Ergebnis kommen müssen, dass nur der Tatverdächtige als Täter in Frage kommt. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand anders die Leiche dort ins Haus auf dem Dachboden versteckt hat, der noch dazu zufällig Opfer einer Wäschereiverwechslung war und die Leiche in ein Laken wickelte, das den Tatverdächtigen resp. seiner Freundin gehörte und dass der Tatverdächtige regelmäßig bei der verwesenden Leiche onaniert hat, ohne sie zu bemerken, geht doch wohl wirklich gegen Null! Der Staatsanwalt hätte hier m.E einfach höher pokern sollen, eine Verurteilung verlangen sollen und die Entscheidung über Freispruch oder nicht dem Gericht überlassen sollen. Hier hätte man das Pferd von hinten aufzäumen müssen in der Begründung, dann wäre auch das schwächste Glied in der Indizienkette gestärkt worden.
- Haus war abgeschlossen, daher nur für Bewohner und von ihnen hereingelassene Personen zugänglich (wie sollte also jemand Fremdes unbemerkt dort eine Leiche deponiert haben?)
- Leiche liegt auf dem Dachboden, welcher nur den Bewohnern zugänglich war, jedoch nur von dem Tatverdächtigen genutzt wurde (dass es ein Nachbar war, macht dies daher auch unwahrscheinlich)
- der Tatverdächtige war nachweislich mehrfach auf dem Dachboden bei der Leiche und hat dort onaniert (was dafür spricht, dass er sich dort immer ungestört aufhalten konnte und keinen hereinschneienden Nachbarn dort zu befürchten hatte)
- die Leiche war in ein Bettlaken gehüllt, das aus dem Haushalt des Tatverdächtigen stammt
Es wurden schon Leute wegen weitaus weniger Indizien verurteilt. Hier hätte man m.E. nach dem Ausschlussverfahren zu dem Ergebnis kommen müssen, dass nur der Tatverdächtige als Täter in Frage kommt. Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand anders die Leiche dort ins Haus auf dem Dachboden versteckt hat, der noch dazu zufällig Opfer einer Wäschereiverwechslung war und die Leiche in ein Laken wickelte, das den Tatverdächtigen resp. seiner Freundin gehörte und dass der Tatverdächtige regelmäßig bei der verwesenden Leiche onaniert hat, ohne sie zu bemerken, geht doch wohl wirklich gegen Null! Der Staatsanwalt hätte hier m.E einfach höher pokern sollen, eine Verurteilung verlangen sollen und die Entscheidung über Freispruch oder nicht dem Gericht überlassen sollen. Hier hätte man das Pferd von hinten aufzäumen müssen in der Begründung, dann wäre auch das schwächste Glied in der Indizienkette gestärkt worden.