@Whitelight Das ist sicher die dringendere Frage. Wenn es allerdings damals schon DNA-/Gentests gegeben hat und das einer größeren Öffentlichkeit bekannt gewesen wäre, wäre es doch nicht ganz unmöglich, dass jemand diese Taschentücher da hingelegt hätte, um den Verdacht auf die entsprechende Person zu lenken. Wenn es hingegen damals gänzlich unbekannt war, dass es diese Möglichkeit der Überführung gibt, besteht wiederum eine Wahrscheinlichkeit, dass ein Täter tatsächlich diese Papiertaschentücher zurücklässt, weil er davon ausgeht, dass sie ihm nicht schaden können.
So gesehen war auch diese Frage nicht ganz unrelevant.
Wenn allerdings eine Leiche, spermahaltige Taschentücher, Bettwäsche, die einem Haushalt zugeordnet werden kann usw. nicht ausreichen, um einen Täter zu haben, den man rechtskräftig verurteilen kann, dann frag ich mich, wie das bei anderen Fällen funktioniert, wo man weitaus weniger zu Verfügung hat.