Bergfeldleiche 1997 - Wer kennt das Gesicht?
28.03.2021 um 21:30Ich versuche es mal mit einer fundierten Spekulation.
Erstmal sind diese Dinge offenbar gesichert
- Sie stammt aus (Süd-)osteuropa, bzw. muss dort eine größere Zeitspanne gelebt werden.
- Sie ist wahrscheintlich etwa 15-20 Jahre alt gewesen.
- Sie wurde nicht vom deutschen Staat vermisst (Schulpflicht, Ausländerbehörde, Fahndungslisten... - man kann wohl sicher davon ausgehen, dass dies auch für die Nachbarstaaten abgeprüft)
- Sie wurde weder hierzulande noch in den angenommenen Herkunftsstaaten vermisst gemeldet.
Wie kann das sein?
Die Spekulation "Schausteller" scheint mir trotz der Möglichkeit, dass diese junge Frau und ihr Verwandter relativ isoliert gelebt haben (abgesehen von Kontakten im Rahmen ihres Reisegewerbes), damit nur sehr schwer vorstellbar bzw. nur unter extremen Bedingungen zusammenpassend. Daher mal ein anderer Ansatz:
- Die junge Frau könnte mit ihrem Verwandten und möglicherweise in einem größeren Familienverband längere Zeit in Deutschland gelebt (einiges wurde über den Zahnstatus geschrieben, gehen wir davon aus, dass sie in den Genuss des deutschen Gesundheitswesens kam und vielleicht auch in die Schule ging.
Dies alles würde etwa in diesem Szenario gegeben sein:
- Sie kommt in ihrer frühen Jugend nach Deutschland. Vielleicht etwa im Jahr 1990 als 12jährige +/- wenige Jahre.
- Sie kommt mit ihrer Familie aus einem ehemaligen Teil Jugoslawiens (kriegsbedingt), aufgrund extremer Armut und/oder Diskriminierung (etwa etnische Minderheiten in diversen ehem. Ostblockstaaten), ggf. auch aus der Türkei - ich weiß nicht, wie genau das Herkunftsgebiet durch die Analyse begrenzt wurde).
- Ihre Familie könnte entweder mit einem international anerkannten Flüchtlingsstatus eingereist sein, oder Asyl beantragt haben.
- Spätestens nach der Asylrechtsänderung 1994 sind große Zahlen von Asylanträgen abgelehnt worden, ohne Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel
- Während des Verfahrens hätte sie auf jeden Fall Zugang zum deutschen Gesundheitswesen gehabt, notwendige Zahnreparaturen wären professionell durchgeführt worden etc.
- Wenn die Familie dann entweder abgeschoben wurde oder mit einer sog. Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist ist (nicht etwa untergetaucht!), wäre sie dann aus dem Suchfokus der deutschen Behörden raus.
Dies dürften in den infragekommenden Jahren in fünf- bis sechsstelligen Zahlen vorgekommen sein, und im Chaos in den Staaten Südosteuropas kaum genau nachgehalten worden sein, wer dann wo verblieben ist, und eine entsprechende Nachforschung, wer von diesen Personen denn dann doch dort wieder 'fehlte', dürfte eine äußerst mühsame bis unmögliche Angelegenheit sein. Der nächste Schritt wäre, dass sie mit ihrer Familie oder einem Teil davon undokumentiert wieder nach Deutschland einreist (ggf. mit anderer Identität). Sie würde somit also in keinem Staat behördlich vermisst.
Auch das wird eine Konstellation sein, die in großen Zahlen vorgekommen ist.
Konkret vor der Tat wird sie dann wohl nur mit jenem nahen Verwandten, der wahrscheinlich auch ihr Mörder ist, gereist sein.
Es könnte/müsste aber dennoch geben:
- weitere Familienangehörige in Deutschland (die sie potenziell vermissten/eine böse Ahnung hatten/gar Mitwisser waren)
- ein irgendwie geartetes Unterstützungs- oder aus Ausbeutungsnetzwerk, durch dass sie in Deutschland (oder den Nachbarstaaten) Unterschlupf und ggf. Schwarzarbeit bekommen haben (dto.)
- möglicherweise 'alte' Beziehungen von der Abschiebung/Ausreise in Deutschland - etwa Schule etc. (wähnten sie im Ausland)
- weitere Familienangehörigen in dem ursprünglichen Herkunftsland (wähnten sie in Deutschland oder angrenzenden Staaten)
Erstere beid Gruppen hätten handfeste Gründe, sie nicht als vermisst zu melden: Sie würden ihre eigene (außerlegale) Situation gefährden.
Die dritte Gruppe hätte keinen handfesten Grund sie vermisst zu melden.
Die vierte Gruppe könnte durch den Verwandten/Täter über ihren Verbleib getäuscht worden sein, und hätten vielleicht auch gar keine staatliche Anlaufstelle, deren sie vertrauen könnten, von denen sie Hilfe erwarten könnten, oder tun dies wiederum nicht, um die Verwandten nicht zu gefährden...
In diesem Szenario wäre dann die einzige Heransgehensweise, die Identität der Toten zu klären, diese ganze riesige Personen Gruppen auf ihren Verbleib hin zu überprüfen. Und das würde vermutlich in sehr vielen Fällen zu keinem Ergebnis führen...
Erstmal sind diese Dinge offenbar gesichert
- Sie stammt aus (Süd-)osteuropa, bzw. muss dort eine größere Zeitspanne gelebt werden.
- Sie ist wahrscheintlich etwa 15-20 Jahre alt gewesen.
- Sie wurde nicht vom deutschen Staat vermisst (Schulpflicht, Ausländerbehörde, Fahndungslisten... - man kann wohl sicher davon ausgehen, dass dies auch für die Nachbarstaaten abgeprüft)
- Sie wurde weder hierzulande noch in den angenommenen Herkunftsstaaten vermisst gemeldet.
Wie kann das sein?
Die Spekulation "Schausteller" scheint mir trotz der Möglichkeit, dass diese junge Frau und ihr Verwandter relativ isoliert gelebt haben (abgesehen von Kontakten im Rahmen ihres Reisegewerbes), damit nur sehr schwer vorstellbar bzw. nur unter extremen Bedingungen zusammenpassend. Daher mal ein anderer Ansatz:
- Die junge Frau könnte mit ihrem Verwandten und möglicherweise in einem größeren Familienverband längere Zeit in Deutschland gelebt (einiges wurde über den Zahnstatus geschrieben, gehen wir davon aus, dass sie in den Genuss des deutschen Gesundheitswesens kam und vielleicht auch in die Schule ging.
Dies alles würde etwa in diesem Szenario gegeben sein:
- Sie kommt in ihrer frühen Jugend nach Deutschland. Vielleicht etwa im Jahr 1990 als 12jährige +/- wenige Jahre.
- Sie kommt mit ihrer Familie aus einem ehemaligen Teil Jugoslawiens (kriegsbedingt), aufgrund extremer Armut und/oder Diskriminierung (etwa etnische Minderheiten in diversen ehem. Ostblockstaaten), ggf. auch aus der Türkei - ich weiß nicht, wie genau das Herkunftsgebiet durch die Analyse begrenzt wurde).
- Ihre Familie könnte entweder mit einem international anerkannten Flüchtlingsstatus eingereist sein, oder Asyl beantragt haben.
- Spätestens nach der Asylrechtsänderung 1994 sind große Zahlen von Asylanträgen abgelehnt worden, ohne Aussicht auf einen dauerhaften Aufenthaltstitel
- Während des Verfahrens hätte sie auf jeden Fall Zugang zum deutschen Gesundheitswesen gehabt, notwendige Zahnreparaturen wären professionell durchgeführt worden etc.
- Wenn die Familie dann entweder abgeschoben wurde oder mit einer sog. Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist ist (nicht etwa untergetaucht!), wäre sie dann aus dem Suchfokus der deutschen Behörden raus.
Dies dürften in den infragekommenden Jahren in fünf- bis sechsstelligen Zahlen vorgekommen sein, und im Chaos in den Staaten Südosteuropas kaum genau nachgehalten worden sein, wer dann wo verblieben ist, und eine entsprechende Nachforschung, wer von diesen Personen denn dann doch dort wieder 'fehlte', dürfte eine äußerst mühsame bis unmögliche Angelegenheit sein. Der nächste Schritt wäre, dass sie mit ihrer Familie oder einem Teil davon undokumentiert wieder nach Deutschland einreist (ggf. mit anderer Identität). Sie würde somit also in keinem Staat behördlich vermisst.
Auch das wird eine Konstellation sein, die in großen Zahlen vorgekommen ist.
Konkret vor der Tat wird sie dann wohl nur mit jenem nahen Verwandten, der wahrscheinlich auch ihr Mörder ist, gereist sein.
Es könnte/müsste aber dennoch geben:
- weitere Familienangehörige in Deutschland (die sie potenziell vermissten/eine böse Ahnung hatten/gar Mitwisser waren)
- ein irgendwie geartetes Unterstützungs- oder aus Ausbeutungsnetzwerk, durch dass sie in Deutschland (oder den Nachbarstaaten) Unterschlupf und ggf. Schwarzarbeit bekommen haben (dto.)
- möglicherweise 'alte' Beziehungen von der Abschiebung/Ausreise in Deutschland - etwa Schule etc. (wähnten sie im Ausland)
- weitere Familienangehörigen in dem ursprünglichen Herkunftsland (wähnten sie in Deutschland oder angrenzenden Staaten)
Erstere beid Gruppen hätten handfeste Gründe, sie nicht als vermisst zu melden: Sie würden ihre eigene (außerlegale) Situation gefährden.
Die dritte Gruppe hätte keinen handfesten Grund sie vermisst zu melden.
Die vierte Gruppe könnte durch den Verwandten/Täter über ihren Verbleib getäuscht worden sein, und hätten vielleicht auch gar keine staatliche Anlaufstelle, deren sie vertrauen könnten, von denen sie Hilfe erwarten könnten, oder tun dies wiederum nicht, um die Verwandten nicht zu gefährden...
In diesem Szenario wäre dann die einzige Heransgehensweise, die Identität der Toten zu klären, diese ganze riesige Personen Gruppen auf ihren Verbleib hin zu überprüfen. Und das würde vermutlich in sehr vielen Fällen zu keinem Ergebnis führen...