Ein Bericht aus dem Kölner Stadtanzeiger:
Mord ohne Leiche Verteidiger beantragen Freispruch für Ehemann von Kim M.
Erstellt 22.02.2016
Kim M. aus Kerpen wurde 2012 zuletzt gesehen. Foto: Polizei
Die Anklage sieht es als erwiesen an, dass ein Kerpener im Jahr 2012 seine Ehefrau ermordet hat. Die Verteidigung beantragt einen Freispruch. Von Bettina Jochheim
Köln/Kerpen.
Am 33. Verhandlungstag brach der Angeklagte sein Schweigen. Als Heinz Hemmers, Vorsitzender Richter der 5. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts, ihm im Anschluss an die Plädoyers die Möglichkeit eines „letzten Wortes“ gab, stand Jens Peter M. auf und räumte ein, Fehler begangen zu haben, dafür wolle er sich entschuldigen. Die Sorge der Familie nach dem Verbleib ihrer vermissten Tochter Kim M. könne er allerdings nicht beenden, „weil ich unschuldig bin“, sagte der 33-Jährige.
Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, seine damals 23-jährige Ehefrau am 12. März 2012 getötet zu haben. Eine Leiche wurde nicht gefunden. Die Anklagebehörde hatte kürzlich eine Haftstrafe in Höhe von zwölf Jahren wegen Totschlags beantragt.
Gestern nun sprachen die beiden Verteidiger Dr. Jürgen Graf und Marc Donay ihre Schlussworte. Beide bewerten die vom Staatsanwalt als vollständig bezeichnete Indizienkette in ihren Plädoyers als „löchrig“. Die Wahrheit kenne nur der Angeklagte, der aber schweige. Insofern sei es zu einer Glaubensfrage geworden, ob er seine damalige Ehefrau getötet habe oder nicht. Es gebe keine „schlagkräftigen Beweise, keine Augenzeugen, keine eindeutigen Spuren“, so Graf.
Auf die Suche nach entlastenden Indizien zugunsten ihres Mandanten sei die Staatsanwaltschaft gar nicht erst gegangen. Seines Erachtens sei nicht einmal erwiesen, dass Kim M. tatsächlich nicht mehr lebe, sagt Graf. Dass es keine Kontobewegungen gebe, dass keine Sozialhilfe beantragt wurde und auch die Krankenkasse nicht bemüht werde, seien keine hinreichenden Belege für den Tod der jungen Frau. Nach seinen Erkenntnissen habe das Bundeskriminalamt zwar beteuert, international nach ihr gesucht zu haben, als sie Monate nach ihrem Verschwinden als vermisst gemeldet worden sei. Seines Wissens sei ihr Name jedoch lediglich in der BKA-Datenbank erfasst worden. Weitere aktive Bemühungen habe es seitens der Behörden nicht gegeben. Der Verteidiger: „Einzig die Mutter hat entschlossen nach ihrer Tochter gesucht.“
„Möglicherweise untergetaucht“
Für ihn sei es durchaus denkbar, dass Kim M. „untergetaucht“ sei oder sich gar selbst getötet habe. Hinweise darauf glaubt er in einem von ihr verfassten Brief erkennen zu können. In dem Brief, den sie noch vor der Geburt ihrer Tochter geschrieben haben soll, problematisiert sie ihr künftiges Leben, in dem sie „in eine Rolle gedrängt“ werde, die sie so noch nicht erfüllen wolle. „Am liebsten würde ich mich umbringen“, heißt es dort. Die Sorge um die Finanzen („sie hatte Kenntnis über entsprechende Haftbefehle“) sowie der eventuelle Plan, sich von ihrem Ehemann und ihrem acht Monate alten Kind zu lösen, könnten jedoch auch dazu geführt haben, dass Kim M. spurlos verschwunden sei – „womöglich ins Ausland“.
Warum den Aussagen dreier Zeuginnen, die Kim M. nach ihrem Verschwinden noch gesehen haben wollen, so wenig Glauben geschenkt worden sei, verwundert Graf und Donay. Insbesondere weil eine der Zeuginnen eine Polizistin sei und selbst deren Wahrnehmungsfähigkeiten angezweifelt würden. Im Aussageverhalten von Kims Familie sieht Graf Tendenzen, den Angeklagten zu belasten, statt neutral Auskünfte zu erteilen.
„Welches Motiv sollte unser Mandant haben?“, fragt Marc Donay. Dass er nicht zwingend an der Beziehung zu Kim M. habe festhalten wollen, sei nach ihrem Verschwinden deutlich geworden. Er habe sehr schnell Trost bei anderen Frauen gesucht und gefunden. Die Verteidigung beantragte seinen Freispruch. Das Urteil wird für Mittwoch, 2. März, erwartet.
http://www.ksta.de/kerpen/mord-ohne-leiche-verteidiger-beantragen-freispruch-fuer-ehemann-von-kim-m-,15189188,33835582.html (Archiv-Version vom 24.02.2016)