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Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

86 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, Kühltruhe, Spenge ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

19.11.2012 um 16:27
Lebenslange Haft für Mord an Olga P.

Wegen Mordes an einer jungen Ukrainerin ist ein 42-jähriger Mann am Montag (19.11.2012)vor dem Landgericht Bielefeld zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte die Frau in Spenge ermordet und ihre Leiche drei Jahre in einer Kühltruhe versteckt.

Das Urteil des Landgerichtes Bielefeld am Montag (19.11.2012) war eindeutig. Wegen heimtückischen Mordes wurde der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. "Das Mordmerkmal der Heimtücke ist gegeben, weil der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt hat", sagt Guiskard Eisenberg, Richter am Landgericht.
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Das zierliche Opfer wurde durch den Angriff des Angeklagten völlig überrascht. Gerichtsmediziner fanden am Körper der 21-Jährigen keine Abwehrverletzungen. Klar ist, dass die Frau mit einem Kabelbinder erdrosselt wurde. Nach ihrem Tod wurde die 1,67 Meter große und nur 46 Kilo leichte Frau in einen dunkelblauen Rollkoffer gezwängt und dann in die Tiefkühltruhe gelegt. Drei Jahre hat der Angeklagte die Tote in dieser Truhe versteckt, die in seiner Garage in Spenge bei Herford stand.
Polizei stieß 2012 eher zufällig auf die Leiche

Über das Motiv des Täters konnte das Gericht nur spekulieren. Die Ermittler gehen davon aus, dass der arbeitslose Familienvater aus Bad Salzuflen mit dem Opfer Olga P. ein Verhältnis hatte. Die Getötete hatte vor einigen Jahren unter dem Namen Ines als Prostituierte in einem Herforder Bordell gearbeitet. Dann war sie plötzlich verschwunden.

Die Polizei war im Februar 2012 bei Schleuser-Ermittlungen zufällig auf ihre Leiche gestoßen. Der Angeklagte war 2007 als Menschenhändler zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte vornehmlich Ukrainerinnen mit gefälschten litauischen Pässen nach Deutschland geschleust.

Laut Richter Guiskard Eisenberg plädierten Angeklagter und Verteidigung zunächst auf fahrlässige Tötung während eines "Sex-Spiels". Durch das Spurenbild auf dem Kabelbinder konnte eine Beteiligung des Opfers jedoch eindeutig ausgeschlossen und der Mord lau Gericht bewiesen werden.


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Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

19.11.2012 um 18:06
http://www.nw-news.de/owl/bielefeld/mitte/mitte/7287246_Lebenslang_fuer_Mord_an_Prostituierter.html


19.11.2012
Spenge/Bielefeld
Lebenslang für Mord an Prostituierter


Bielefeld (lnw). Ein verurteilter Menschenhändler und Zuhälter ist in Bielefeld wegen Mordes an einer Prostituierten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Es sei ein Mord aus Heimtücke gewesen, bei dem das Motiv letztlich im Dunklen geblieben sei, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bielefeld am Montag.

Die 21 Jahre alte Frau aus der Ukraine sei mit Kabelbindern stranguliert worden. Der Angeklagte, ein 42 Jahre alter Dachdeckergehilfe aus Bad Salzuflen (Kreis Lippe), hatte behauptet, er habe Sex mit der Frau gehabt, danach könne er sich an nichts erinnern. Sein Verteidiger hatte auf fahrlässige Tötung plädiert.


Die zierliche Frau müsse völlig überrascht worden sein, hatte ein Gutachter in der Verhandlung gesagt. Es gebe keine Abwehrverletzungen. Es habe eine stumpfe Gewalteinwirkung auf den Kopf der Frau gegeben, sagte der Gerichtssprecher. Die 21-Jährige habe Kabelbinder um den Hals gehabt. Möglicherweise habe es der Mann auf die wahrscheinlich nicht unerheblichen Ersparnisse der Frau abgesehen gehabt. Oder sie habe gedroht, die Frau des vierfachen Vaters über das Verhältnis aufzuklären.

Der Angeklagte hatte behauptet, die Frau habe sich den Kabelbinder beim Sex selbst um den Hals gelegt. Wie der Gerichtssprecher betonte, passt diese Darstellung aber nicht zu den Spuren. Die Frau hatte vor einigen Jahren in einem Herforder Bordell gearbeitet. Dann war sie plötzlich verschwunden.

Die Polizei war im Februar 2012 bei Schleuser-Ermittlungen in einer Garage in Spenge (Kreis Herford) zufällig auf die Leiche gestoßen.
Der Angeklagte war 2007 als Menschenhändler zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte vornehmlich Ukrainerinnen mit gefälschten litauischen Pässen nach Deutschland geschleust.


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Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

20.11.2012 um 07:35
http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2012-11-20-mord-aus-heimtuecke/3599/

Mord aus Heimtücke
Tote in Kühltruhe: 42-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
Dienstag, 20. November 2012

Spenge/Bielefeld (WB). Eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes soll der Mann aus Bad Salzuflen absitzen, der eine Prostituierte getötet und in einer Tiefkühltruhe in Spenge versteckt hat. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den 42-Jährigen wegen Mordes gestern aus Heimtücke.

»Menschenverachtend« nannte Kammervorsitzende Jutta Albert die Tat und das Verhalten des Angeklagten, der die vorsätzliche Tötung der 21-jährigen Frau aus der Ukraine stets bestritten hatte. Während einer anderen Ermittlung hatten Polizisten die Leiche der Frau am 27. Februar 2012 zufällig in einer Garage an der Bielefelder Straße in Spenge in einer Tiefkühltruhe entdeckt (wir berichteten). Gemietet hatte diese Garage der 42-jährige Zuhälter. Der Schlüssel zu dieser Truhe befand sich, wie die Ermittlungen der Polizei ergaben, an seinem Schlüsselbund.

Die Frau galt seit Februar 2009 als verschwunden. Sie war dem 42-jährigen Mann als Geliebte ein Jahr zuvor aus ihrem Heimatland nach Deutschland gefolgt, er hatte sie in Bordells in Lippe und im Kreis Herford untergebracht.

Der Angeklagte hatte erklärt, die Frau sei nach Sexspielen mit ihm gestorben. Sie habe sich Kabelbinder um den Hals gelegt und selbst zugezogen. Die Verteidigung ging deshalb von fahrlässiger Tötung aus.

Diese Einlassung sah die 10. Strafkammer des Landgerichts als widerlegt an. An den Kabelbindern waren an der Innenseite Blutspuren des 42-Jährigen gefunden worden. Nach Ansicht einer Rechtsmedizinerin müssen die Binder mit einem solch kräftigen Ruck gezogen worden sein, dass an den Händen des Täters Hautabschürfungen entstanden sein müssten. Der Todeskampf, so die Gutachterin, müsse »drei bis fünf Minuten« gedauert haben.

Zudem hatte der Mann gesagt, die Frau und er hätten sich »wechselseitig nackt« ausgezogen. Die Leiche war aber vollständig bekleidet in der Tiefkühltruhe gefunden worden. Als Oberbekleidung trug die 21-Jährige einen Rollkragenpullover – und die Kabelbinder waren über dem Rollkragen gefunden worden. Das Bielefelder Schwurgericht folgte mit seinem gestern verkündeten Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 8. November.


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22.11.2012 um 21:51
http://www.nw-news.de/owl/kreis_herford/spenge/spenge/7288812_Was_muss_diese_Frau_gelitten_haben.html

"Was muss diese Frau gelitten haben"
Bielefelder Landgericht verhängt lebenslange Haftstrafe für heimtückischen Mord an Olga P.

Jakob F. (42) aus Bad Salzuflen verdeckt sein Gesicht mit einem Schnellhefter. Ein Justizbeamter (rechts im Bild) geleitet ihn zu seinem Platz.
Auf dem Weg zur Anklagebank | ARCHIVBILD: ANDREAS ZOBE

Spenge/Bielefeld. "Sie haben in Ihrem letzten Wort von der Wertschätzung des menschlichen Lebens gesprochen, die Sie für sich in Anspruch nehmen", wandte sich die Vorsitzende Richterin Jutta Albert zu Beginn der Urteilsbegründung direkt an den Angeklagten. "Ihre menschenverachtende Gesinnung haben Sie aber schon oft genug zum Ausdruck gebracht." Das Bielefelder Landgericht verurteilte gestern den 42-jährigen Jakob F. aus Bad Salzuflen wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe.

F. habe im Februar 2009 eine Prostituierte mit zwei Kabelbindern getötet. Die Leiche habe er anschließend drei Jahre lang in einer Tiefkühltruhe aufbewahrt.

Olga P. war Ende 2007 in die Bundesrepublik eingereist. Hier arbeitete sie in mehreren Bordellen in der Region. Schon bald entwickelte sich zwischen ihr und dem wegen Menschenhandels vorbestraften F. eine sexuelle Beziehung.

Doch Olga P. wollte mehr: Sie verliebte sich in den verheirateten Angeklagten. Möglicherweise findet sich hier auch das Motiv für die grausame Tat, die nun vor dem Bielefelder Landgericht ihren vorläufigen juristischen Schlusspunkt fand.

"Vielleicht hatte Olga die Schnauze voll und drohte F., dessen Frau über das Verhältnis zu informieren", sagte Richterin Albert. Vieles spreche jedoch auch dafür, dass die als Prostituierte erfolgreiche Frau viel Geld angespart hatte, dessen sich der Angeklagte habe bemächtigen wollen.

Dies, so Albert, könne man jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen.

Am 19. Februar 2009 habe Jakob F. die junge Frau mit zwei Kabelbindern in einem Bordell in Bad Salzuflen getötet. Olga P. wies keinerlei Abwehrverletzungen auf, dafür fand sich Blut des Angeklagten an den Zugenden der beiden jeweils 25 Zentimeter langen Kabelbinder. "P. hätte sicherlich Abwehrverletzungen gehabt, wenn sie auch nur im Ansatz geahnt hätte, dass ihr jemand nach dem Leben trachtet", sagte Albert in der Urteilsbegründung. Drei bis fünf Minuten dauerte es einer Sachverständigen zufolge, bis P. bewusstlos geworden war, bevor der Tod durch Erdrosseln eintrat. "Was muss diese Frau in den mindestens drei Minuten gelitten haben", sagte die Richterin.

Im Anschluss habe F. die Leiche in einen Koffer gepackt, den er am Folgetag in eine Tiefkühltruhe in einer Garage neben dem Bordell brachte. Im Sommer 2009 habe er schließlich eine Garage an der Bielefelder Straße in Spenge angemietet, wohin er die Truhe samt samt Leiche verfrachtet habe. 2011 wurde ein erneutes Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels gegen F. eingeleitet. Polizeibeamte entdeckten die Tiefkühltruhe mit der Leiche bei einer Durchsuchung der Garage im Februar dieses Jahrs.

"Wer in der Lage ist, ein Opfer zusammenzulegen und in eine Gefriertruhe zu stopfen, der handelt so menschenverachtend, dass es fast nicht mehr zu beschreiben ist", sagte Albert.

Lange hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen.
Erst am fünften Verhandlungstag vor dem Landgericht – die Beweisaufnahme war fast geschlossen – sprach er über den Tod seiner Ex-Geliebten. Begründung: Er habe zunächst die Angaben der Zeugen und Sachverständigen abwarten wollen.

Der Tod von Olga P., so F. in seiner Einlassung, sei ein Unfall bei Sex-Spielen mit den Kabelbindern gewesen.

Eine reine Schutzbehauptung, so Richterin Albert: "Diese Version ist Quatsch und völlig lebensfremd, weil Sie – sollte es wirklich so gewesen sein – nichts getan haben, um das Leben der Frau zu retten. Eine Märchenstunde brauchen wir hier nicht."


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22.11.2012 um 23:59
@Storax
Super Richterin!.... Bin ganz ihrer Meinung!!!Mein Guete,es gibt aber auch wirklich abartige Typen.


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23.06.2013 um 20:03
http://www.memoria-vestri.net/2012/02/olga-pavlenko/


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03.07.2013 um 17:43
Neue Verhandlung nötig
http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2013-07-03-tote-in-der-truhe-bgh-hebt-urteil-auf/613/

Spenge
Tote in der Truhe: BGH hebt Urteil auf
Bundesgerichtshof hat Zweifel an Verurteilung wegen Mordes – neuer Prozess nötig

Mittwoch, 03. Juli 2013
- 10:21 Uhr

Spenge (WB). Der Fall um die tote Prostituierte, die Polizisten 2012 in Spenge in einer Kühltruhe gefunden hatten, muss neu verhandelt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat auf Revision der Kanzlei Rostek & Klose (Bielefeld) das Mordurteil gegen einen 43-jährigen Mann aus Bad Salzuflen aufgehoben. Nun ist es möglich, dass der Täter Jakob F. nur wegen Totschlags verurteilt wird – Höchststrafe 15 Jahre.

Polizeibeamte machten am 27. Februar 2012 in einer Garage in Spenge einen grausigen Fund: Sie entdeckten die Leiche der seit drei Jahren vermissten Olga P. Die 21-jährige Ukrainerin war bis Februar 2009 Prostituierte in einem Bordell in Herford. Sie hatte damals eine Liebesbeziehung zu dem 43-jährigen vorbestraften Dachdecker Jakob F., der auch als Zuhälter arbeitete.

Nachdem es im Bordell zum Sex zwischen dem Paar gekommen war, soll F. die Frau geschlagen und mit Kabelbindern erdrosselt haben. Der Täter wickelte sein Opfer dann in einen Plastiksack, verstaute die Leiche in einen Rollkoffer und schließlich in einer Kühltruhe im Keller des Bordells. Die Truhe verfrachtete F. später in die Garage in Spenge, die er gemietet hatte.

Ein Verteidiger des Mannes hatte im Prozess vor dem Bielefelder Schwurgericht auf »fahrlässige Tötung« plädiert. Die Richter folgten jedoch der juristischen Wertung des Staatsanwalts, und die lautete auf »Mord aus Heimtücke«. Die Tat, so Kammervorsitzende Jutta Albert damals in ihrer Begründung, sei »menschenverachtend« gewesen. Das Urteil: lebenslange Haft.

Mit der Revision rügten die Bielefelder Rechtsanwälte Dr. Holger Rostek und Dr. Lutz Klose, das Mordmerkmal der Heimtücke habe nicht vorgelegen. Immerhin habe vor dem Drosseln mit Kabelbindern eine Auseinandersetzung stattgefunden, so dass der tödliche Angriff nicht ganz unerwartet gekommen sei.

Der Bundesgerichtshof gab der Revision der Bielefelder Strafrechtler statt, denn »die Ausführungen zur Arglosigkeit des Opfers« durch das Schwurgericht seien nur »lückenhaft«. Die Frage der Arglosigkeit des Opfers müsse also erneut geprüft werden. – Der Fall muss nun von einer anderen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld komplett neu aufgerollt werden.


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03.07.2013 um 18:05
http://www.nw-news.de/owl/kreis_herford/spenge/spenge/8808361_Bundesgerichtshof_hebt_Urteil_im_Spenger_Mordprozess_auf.html

Spenge
Bundesgerichtshof hebt Urteil im Spenger Mordprozess auf
Leiche in Tiefkühltruhe versteckt

In dieser Tiefkühltruhe hatte der Mörder die tote Frau versteckt.
Leiche gefunden

Spenge (nw). Der Prozess um die Tiefkühlleiche von Spenge (Kreis Herford) muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den 43-jährigen Bad Salzufler auf. Aus Mord könnte jetzt Totschlag werden, aus lebenslanger Haft höchstens 15 Jahre, meldete Radio Herford.

Der BGH bemängelte an der Entscheidung des Bielefelder Landgerichts, dass die Frage der Arglosigkeit des Opfers nicht ausreichend geklärt worden sei. Vor der Tat habe es eine Auseinandersetzung zwischen dem Salzufler und der 21-jährigen Prostituierten gegeben.

Der Mann soll die Frau aus der Ukraine nach einem Bordellbesuch in Herford geschlagen und dann erdrosselt haben. Anschließend versteckte er die Leiche in einer Tiefkühltruhe.


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05.07.2013 um 14:23
@Storax. Aus dem oben stehenden Bericht:
http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2013-07-03-tote-in-der-truhe-bgh-hebt-urteil-auf/613/
Zitat von StoraxStorax schrieb:Vor der Tat habe es eine Auseinandersetzung zwischen dem Salzufler und der 21-jährigen Prostituierten gegeben.
Sagt wer? Der Verurteilte?
Dem würde ich auch ungesehen glauben schenken, der hatte sich ja bereits bei der Verhandlung durch seine schonungslose Ehrlichkeit, seine vollkommene Integrität und sein tiefes Bedauern ausgezeichnet! Oder so!


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05.07.2013 um 15:39
Hier der Wortlaut des Beschlußes des BGH
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=64570&pos=1&anz=542&Blank=1.pdf


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09.07.2013 um 08:06
Wenn er damit durchkommt, ergibt sich eine weitere folgenschwere Bestätigung eines Mörders. Ähnlich wie in so vielen Fällen bereits geschehen, u.a. beim Mörder von Lolita Brieger.
Folgenschwer in diesem Fall hier, vorallem für seine Kinder!
Wenn man sich die Szene in diesem Zimmer plastisch vorstellt, kann man kaum zu einem anderen Ergebnis kommen als, dass sie arg-und wehrlos war. Die Tatasache, dass sie keine Abwehrverletzungen aufwies mit den Zauber von „sie hatte möglicherweise keine Zeit mehr sich zu wehren“ versuchen aufzuwiegen, zeigt doch wohl deutlich, an welchen Haaren da gezogen werden soll. Dabei stellt sich mir nicht zuletzt die Frage, mit welchem Geld die beiden Anwälte finanziert werden.
Es wird bestätigt, dass sie durch die Hinterkopfverletzung beeinträchtigt war.
Also die Vorstellung, dass jemand mit einer soeben erlittenen Kopfverletzung („egal“ wie sie zustande kam, durch einen Sturz oder durch gestossen werden) etwas anderes von seinem Gegenüber erwartet, (Hilfe nämlich) als hinterrücks erdrosselt zu werden, scheint mir mehr als auf der Hand zu liegen.
Ob da jetzt dazu von dem Gericht ein- oder zwei Sätze zuwenig gesagt wurden, ändert nichts an der Tatsache, dass in einer solchen Situation, ein Mensch nichts anderes als Hilfe erwarten darf. Der Anruf bei einem Notfallarzt, die Zuwendung und Erfragung nach Schmerz, Ohnmachtsgefühl oder Schwindel. Das Nachschauen ob es sich um eine offene Wunde handelt, geeignete Lagerung......tja, einfach so normale Handlungen, die man einem Menschen zugesteht, der soeben eine Kopfverletzung erlitten hat.
Es bleibt einmal mehr zu hoffen, dass die Richter bei der erneuten Verhandlung, sich nicht von Paragraphen-Möglichkeiten leiten lassen, sondern von bodenständigem, normalem menschlichen Verhalten.
Alles andere wäre für den Täter eine Bestätigung und für die Entwicklung seiner Kinder, von katastrophaler Bedeutung.


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09.07.2013 um 10:19
Das werden wir dann sehen, nach welchem Möglichkeiten der Richter Gebrauch machen wird....ich habe mich bisher zurück gehalten, wollte schon schreiben, dass man es als krimmineller Familienvater doch gar nicht besser haben kann, wie er für seine Familie "gesorgt" hatte.

Als Freigänger seine Kohle einzukassieren, Besuche im Bordell anstatt bei der Arbeit......

Man macht sich da schon seine Gedanken, ob die Frau nicht auch davon wusste, doch wenn er das Opfer davon abhalten musste, ihr von seinem Doppelleben zu berichten, dann dürfte sie ahnungslos gewesen sein.....sein Stolz, die Fassade aufrecht zu erhalten war mächtiger als seine Maske fallen zu lassen und von diesem Defizit wissen auch die Gerichte....

Sklaverei ist heute kaum mehr sichtbar und soll es offensichtlich auch nicht sein....

Männer und Frauen gibt es genug, die eine Familie gründen nur zum Schein, zum überleben , die dann ein dramatisches Ende findet....


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11.07.2013 um 20:49
Der Text des BGH Urteil
http://openjur.de/u/636578.html

Tenor

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 19. November 2012 mit den Feststellungen aufgehoben.

2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgerichtskammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes (Mordmerkmal: Heimtücke) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Mit seiner Revision beanstandet der Angeklagte neben der Beweiswürdigung des Landgerichts vor allem die Annahme einer heimtückischen Tötung. Das Rechtsmittel hat Erfolg.

I.

Nach den Feststellungen verschaffte sich der Angeklagte bereits seit geraumer Zeit nicht geringe Einnahmen dadurch, dass er Frauen aus Osteuropa nach Deutschland einschleuste und hier der Prostitution zuführte. Dabei hatten die Frauen Teile ihrer Einnahmen an den Angeklagten abzuführen. Das spätere 1 Tatopfer P. lernte der Angeklagte im Herbst 2007 in der Ukraine kennen. Sie kam im Dezember 2007 nach Deutschland, um hier für eine gewisse Zeit durch die Ausübung der Prostitution Geld zu verdienen und anzusparen. Nach ihrer Rückkehr wollte sie von den hier erworbenen Mitteln eine Eigentumswohnung kaufen. Kurze Zeit nachdem P. nach Deutschland gekommen war, begann zwischen ihr und dem Angeklagten eine sexuelle Beziehung, in deren Verlauf sie sich in den Angeklagten verliebte. Dabei war ihr bekannt, dass der Angeklagte verheiratet war und Kinder hatte. Gleichwohl wünschte sie sich eine feste Partnerschaft mit ihm.

In der Zeit vom 7. Februar 2008 bis zum 14. Dezember 2009 verbüßte der Angeklagte in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, Außenstelle Herzebrock, eine Freiheitsstrafe aus einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, Menschenhandel und anderem. Er war Freigänger und arbeitete bei einer Dachdeckerfirma, zu der er mit seinem Pkw fuhr. Im Februar 2009 war er nur wenige Tage an seiner Arbeitsstelle. Daneben suchte er Bordelle auf, in denen Frauen für ihn tätig waren, und führte seine Beziehung mit P. weiter.

Am Morgen des 19. Februar 2009 verließ der Angeklagte um 6.30 Uhr die Justizvollzugsanstalt. Nachdem er an einer Tankstelle gefrühstückt und sich Wodka gekauft hatte, suchte er die Räumlichkeiten eines Nachtclubs in S. auf, in dem sich zu dieser Zeit - wie der Angeklagte wusste - keine weiteren Personen aufhielten. Kurz nach 9.30 Uhr kam auch P. in den Club. Der Angeklagte hatte inzwischen 600 ml Wodka getrunken und eine Zigarette mit Cannabis geraucht. Beide hielten sich zunächst in der Küche des Clubs auf, tranken Kaffee und unterhielten sich. Schließlich gingen sie auf ein 3 Zimmer, wobei P. annahm, dass es dort zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kommen würde.

Spätestens jetzt entschloss sich der Angeklagte, P. zu töten. Das Motiv vermochte das Landgericht nicht festzustellen. Es hält es für möglich, dass P. , die als Prostituierte gute Einnahmen erzielte, dem Ange- klagten einen größeren Geldbetrag zur Aufbewahrung gegeben hatte und nun dessen Herausgabe forderte, um das Geld bei ihrer für März 2009 geplanten Heimreise mitzunehmen; der Angeklagte aber zur Rückgabe des Geldes entweder nicht imstande oder nicht willens war. Auch ist es für das Landgericht "denkbar", dass der Angeklagte, der nur eine sexuelle Beziehung zu P. wollte, sich von ihr unter Druck gesetzt fühlte, weil sie möglicherweise von ihm erwartete, dass er sich von seiner Frau trennt. Vielleicht drohte P. dem Angeklagten auch, seine Frau von dem Verhältnis in Kenntnis zu setzen, was er um jeden Preis verhindern wollte. Gegebenenfalls spielten auch andere Gründe eine Rolle.

Der Angeklagte nutzte die Gelegenheit, seinen Tatentschluss umzusetzen. P. rechnete an diesem Morgen weder mit einem lebensbe- drohlichen, noch mit einem gegen ihre körperliche Integrität gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff seitens des Angeklagten. Dieser fügte ihr am linksseitigen Scheitel-/Hinterhauptbereich eine Verletzung zu, die auf einer stumpfen Gewalteinwirkung beruhte. Wie der Angeklagte seinem Opfer diese Verletzung beibrachte, vermochte das Landgericht nicht festzustellen. Als Ursache kommen beispielhaft ein Schlag mit einem harten Gegenstand oder der Faust, aber auch ein Stoß mit dem Kopf gegen eine Wand oder Ähnliches in Betracht. P. war hierdurch in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit zumin- dest eingeschränkt. Im Anschluss daran legte ihr der Angeklagte zwei 75 cm 5 lange und 1 cm breite Kabelbinder über den Pulloverkragen um den Hals, sodass sich die Zugenden hinten befanden, und zog diese kräftig zu, bis der Tod durch Erdrosseln eintrat. Zu irgendwelchen Abwehrreaktionen war P. infolge der Einwirkung auf den Hinterkopf und der Atemnot nicht in der Lage.

Nach der Tat wickelte der Angeklagte die Leiche von P. in einen Plastiksack und packte sie in einen Rollkoffer. Anschließend beseitigte er alle Spuren. Den Rollkoffer verstaute er am Folgetag in einer Gefriertruhe, die in der Garage des Clubs aufgestellt war und sich in Betrieb befand. Im Juli oder August 2009 verbrachte er die Gefriertruhe mit der Leiche von P. in eine von ihm angemietete Garage. Die Gefriertruhe nahm er wieder in Betrieb. Die tiefgefrorene Leiche wurde am 27. Februar 2012 bei einer Durchsuchung im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens aufgefunden.

II.

Die Revision des Angeklagten hat Erfolg, weil die Erwägungen, mit denen das Landgericht seine Überzeugung vom Vorliegen einer heimtückischen Tötung begründet hat, auch unter Berücksichtigung des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfungsmaßstabs (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 499/11, Rn. 5 mwN) rechtlicher Nachprüfung nicht standhalten (§ 261 StPO).

1. Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zu dessen Tötung ausnutzt. Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit 7 gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (BGH, Urteil vom 6. September 2012 - 3 StR 171/12, NStZ-RR 2012, 371, Urteil vom 30. August 2012 - 4 StR 84/12, Rn. 12; Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 491/04, NStZ 2005, 691, 692; jeweils mwN). Hiervon ist auch das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgegangen. Seine Ausführungen zur Arglosigkeit des Tatopfers sind jedoch lückenhaft, weil bedeutsame Gesichtspunkte, die gegen diese Annahme sprechen könnten, nicht in Erwägung gezogen worden sind.

a) Das Landgericht hat hierzu ausgeführt, P. habe am Tattag nicht damit gerechnet, von dem Angeklagten angegriffen zu werden. Vielmehr sei sie davon ausgegangen, mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben. Anhaltspunkte für einen vorangegangenen Streit mit dem Angeklagten lägen nicht vor, ebenso wenig dafür, dass der Angeklagte ihr gegenüber jemals gewalttätig geworden ist (UA 31). Die Aussagen der vernommenen Zeugen hätten keinen Hinweis auf Streitigkeiten oder körperliche Auseinandersetzungen im Verhältnis zwischen dem Angeklagten und P. in der Zeit vor der Tat ergeben. Auch der Angeklagte selbst habe in dieser Hinsicht nichts angedeutet. Vielmehr habe er angegeben, dass P. akzeptiert hätte, dass er seine Familie für sie nicht verlassen würde. Konkrete Anhaltspunkte für weiteres Konfliktpotential seien nicht vorhanden (UA 26). Das Fehlen jeglicher Abwehrverletzungen mache deutlich, dass P. keine entsprechenden Maßnahmen gegen ein gewaltsames Vorgehen des Angeklagten traf (UA 31). Da sie keine Gewalteinwirkung von vorne und keine Abwehrverletzung aufgewiesen habe, sei die Annahme lebensfremd, dass ihr der Angeklagte am Tattag offen in bedrohlicher und übergriffiger Weise gegenüber getreten sei (UA 26 f.).

b) Zwar liegt es nach den Umständen nahe, dass P. noch nicht mit einem Angriff rechnete, als sie mit dem Angeklagten auf das Zimmer 10 ging, um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zu haben, doch hätte sich das Landgericht an dieser Stelle mit den Sachverhaltsvarianten auseinandersetzen müssen, die es selbst bei der Erörterung möglicher Tatmotive und der Ursache für die Hinterhauptverletzung in Betracht gezogenen hat.

Sowohl die für möglich gehaltene Rückforderung von Geld, das der Angeklagte nicht mehr hatte oder nicht zurückgeben wollte, als auch die Drohung mit einer Offenlegung der außerehelichen sexuellen Beziehung, die der Angeklagte "um jeden Preis" vermeiden wollte, können zu einem Streit geführt haben, der bei dem Tatopfer einen Verlust der Arglosigkeit zur Folge hatte. Soweit das Landgericht im Rahmen der Beweiswürdigung aus der Einlassung des Angeklagten, P. hätte seine Entscheidung akzeptiert, für sie nicht die Familie zu verlassen, abgeleitet hat, dass insoweit kein Konfliktpotential gegeben war (UA 26), steht dies in einem inneren Widerspruch zu der in die Feststellungen aufgenommenen Annahme, der Angeklagte könnte sich zur Tötung entschieden haben, weil er sich von der eine Trennung von seiner Frau erwartenden P. unter Druck gesetzt fühlte oder sogar von ihr mit einer Offenbarung des außerehelichen Verhältnisses bedroht worden sei (UA 9). Auch hätte bei der Bewertung dieser Angaben des Angeklagten in Betracht gezogen werden müssen, dass er sich mit der Behauptung verteidigt hat, P. sei bei einem einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, bei dem sie sich selbst Kabelbinder als Drosselungswerkzeuge um den Hals gelegt habe, unerwartet zu Tode gekommen. Eine Offenlegung von - möglicherweise gravierenden - Streitigkeiten wäre mit dieser Verteidigungslinie nicht vereinbar.

Sollte sich P. die vor der Drosselung erlittene Hinterhaupt- verletzung tatsächlich durch einen Sturz gegen eine Wand nach einem Stoß des Angeklagten zugezogen haben, wie es das Landgericht neben anderen 12 Geschehensvarianten ausdrücklich für möglich hält (UA 9), könnte dies für eine vorangegangene körperliche Auseinandersetzung sprechen. In diesem Fall käme auch dem Umstand, dass diese Verletzung nicht (unmittelbar) auf einer Gewalteinwirkung von vorne beruht, keine durchgreifende Bedeutung mehr zu. Das vom Landgericht herangezogene Fehlen von Abwehrverletzungen belegt nur, dass P. jedenfalls im Zeitpunkt der Drosselung zu einer Ge- genwehr nicht mehr in der Lage war, doch lässt dies noch nicht ohne weiteres den Schluss zu, dass diese Wehrlosigkeit auf einer vorgängigen Arglosigkeit beruhte.

2. Die Sache bedarf daher neuer Verhandlung und Entscheidung. Obgleich sich das Landgericht rechtsfehlerfrei davon überzeugt hat, dass der Angeklagte P. zunächst die Hinterhauptverletzung beibrachte und sie dann mit den beiden um ihren Hals gelegten Kabelbindern erdrosselte, hat der Senat davon abgesehen, die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen aufrechtzuerhalten (§ 353 Abs. 2 StPO), weil ein enger tatsächlicher Zusammenhang mit den rechtsfehlerhaften Feststellungen zur Arglosigkeit des Tatopfers besteht und zumindest teilweise dieselben Beweisanzeichen (Fehlen auf Selbstrettungsversuche hindeutender Spuren im Halsbereich, vollständig erhaltene künstliche Fingernägel etc.) gewürdigt worden sind (BGH, Urteil vom 27. November 1959 - 4 StR 394/59, BGHSt 14, 30, 35).

Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass der Tatrichter nicht gehalten ist, zu Gunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen es keine realen Anknüpfungspunkte gibt (BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2 StR 576/08, NStZ 2009, 630, 631). Für die Annahme einer heimtückischen Tötung ist es wesentlich, dass der Täter sein keinen Angriff erwartendes Opfer in einer hilflosen Lage überrascht und 14 dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu erschweren. Das Opfer kann daher auch dann arglos im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB sein, wenn der Täter ihm offen feindselig entgegentritt, also etwa von vorne angreift, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, um dem Angriff noch irgendwie zu begegnen (BGH, Urteil vom 16. Februar 2012 - 3 StR 346/11, NStZ-RR 2012, 245; Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 StR 509/96, NStZ-RR 1997, 168).


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Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

22.10.2013 um 17:25
http://www.nw-news.de/owl/kreis_herford/spenge/spenge/9473906_Mordfall_Olga_P._wird_neu_aufgerollt.html

Spenge
Mordfall Olga P. wird neu aufgerollt

Spenge/Bielefeld (wi). Der Mordfall Olga P. wird neu verhandelt (die NW berichtete). Jakob F. (43) aus Bad Salzuflen muss sich Ende dieses Monats erneut vor Gericht verantworten. Es sind acht Verhandlungstage angesetzt.

Die zehnte Große Strafkammer des Landgerichts Bielefeld hatte den Angeklagten im November 2012 zunächst wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Daraufhin hat der Anwalt des Angeklagten Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil aufgehoben und den Fall zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten nach wie vor vor, die aus der Ukraine stammende Prostituierte Olga P. an einem unbekannten Ort erdrosselt zu haben, nachdem er der Frau zunächst "mit stumpfer Gewalt" auf den Hinterkopf geschlagen haben soll.

Die Leiche der jungen Frau fanden Fahnder in einer Tiefkühltruhe. Diese stand in einer Garage an der Bielefelder Straße in Spenge-Lenzinghausen. Die Leiche war in einen Koffer eingepfercht. Erster Prozesstag ist der 28. Oktober.


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Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

22.10.2013 um 18:12
http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/nachricht/2013-10-22-mordprozess-wird-neu-aufgerollt-9283721/3599/


Kreis Herford
Spenge
Mordprozess wird neu aufgerollt
Leichenfund in Spenger Kühltruhe wieder Thema
Dienstag, 22. Oktober 2013
- 06:10 Uhr
Gerhard Hülsegge

Spenge (WB). War es Mord aus Heimtücke oder das Opfer nicht so arglos, wie vom Schwurgericht vermutet? Diese Fragen stehen im Raum, wenn am Montag, 28. Oktober, um 9 Uhr die 10. Große Strafkammer des Bielefelder Landgerichtes zusammentritt, um den Mordprozess gegen Jakob F. (43) aus Bad Salzuflen neu aufzurollen.

Der Beklagte war (wie berichtet) am 19. November 2012 zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er sein Opfer, eine Prostituierte, ermordet haben soll. Die Leiche war im Februar 2009 in einer Kühltruhe, in Folie verpackt, in einer Garage an der Bielefelder Straße in Spenge-Lenzinghausen aufgefunden worden.

Die Anwälte des Beklagten hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Der Bundesgerichtshof hob daraufhin das Urteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts. Die Bundesrichter begründeten ihre Entscheidung damit, die Ausführungen zur Arglosigkeit des Opfers durch das Schwurgericht seien lückenhaft gewesen. Die Frage der Arglosigkeit des Opfers Olga P. (21) müsse erneut geprüft werden.

Die Anwälte des Beklagten hatten erklärt, bei ihrem Mandanten habe das Merkmal der Heimtücke nicht vorgelegen. Folgt das Gericht dieser Version, könnte Jakob F. wegen Totschlags anstatt Mordes neu verurteilt werden.


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Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

30.10.2013 um 18:08
http://www.nw-news.de/owl/kreis_herford/spenge/spenge/9527682_Prozessauftakt_im_Mordfall_Olga_P..html

Spenge/Bielefeld
Prozessauftakt im Mordfall Olga P.
Angeklagter schweigt vor Gericht
VON NILS MIDDELHAUVE

Jakob F. - noch in Handschellen - bespricht sich vor Verhandlungsbeginn mit seinem Bielefelder Verteidiger Holger Rostek. Im ersten Verfahren hatte sich der Angeklagte kurz vor Ende der Beweisaufnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert - am Montag schwieg er.
Im Gerichtssaal | FOTO: WOLFGANG RUDOLF

Spenge/Bielefeld. Die Entdeckung hatte überregional für Aufsehen gesorgt: Im Februar 2011 fanden Polizeibeamte in einer Garage in Spenge in einer Tiefkühltruhe die Leiche einer jungen Frau. Es handelte sich dabei um Olga P., eine ehemalige Prostituierte. Das Bielefelder Landgericht verurteilte im vergangenen Jahr den 43-jährigen Jakob F. aus Bad Salzuflen wegen Mordes an P. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dort wird nun der Mordfall Olga P. seit Montag neu aufgerollt.

Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben und es an eine andere Kammer des Bielefelder Landgerichts zurück verwiesen.

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Jakob F. und Olga P. hatten sich im Herbst 2007 in der Ukraine kennengelernt. Die junge Frau reiste bald darauf in die Bundesrepublik ein, wo sie in mehreren Bordellen in der Region arbeitete. Bald entwickelte sich zwischen ihr und dem wegen Menschenhandels vorbestraften F. eine sexuelle Beziehung.

Am 19. Februar 2009 starb Olga P. Um den Hals hatte sie zwei jeweils 75 Zentimeter lange und einen Zentimeter breite zugezogene Kabelbinder. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte F. Olga P. zuvor mit stumpfer Gewalt auf den Hinterkopf geschlagen, bevor er sie erdrosselte. F. war damals Freigänger, er verbüßte eine Haftstrafe wegen Menschenhandels. P.s Leiche fanden Polizisten zwei Jahre später bei einer Durchsuchung einer Garage in Spenge. Der Mieter war Jakob F., gegen die die Beamten seinerzeit in einer anderen Sache ermittelten. Die Leiche befand sich in Folie eingewickelt in einem Koffer, der in einer Tiefkühltruhe verstaut war.

Jakob F. hatte im ersten Verfahren vor der X. Großen Strafkammer des Landgerichts nach langem Schweigen den Tod der jungen Frau als einen Unfall bei Sex-Spielen mit den Kabelbindern dargestellt. Dieser Einlassung folgte das Gericht nicht. Es verurteilte F. wegen heimtückischen Mords zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Mögliche Motive, so das Urteil vom 19. November 2012, seien die Angst des Angeklagten vor der Aufdeckung des außerehelichen Verhältnisses oder Streit um Geld gewesen.

Mit Beschluss vom 4. Juni dieses Jahrs hob der IV. Strafsenat des BGHs das Urteil auf und verwies es an das Bielefelder Landgericht zur erneuten Verhandlung zurück. Vor allem die Ausführungen des Landgerichts zum Mordmerkmal der Heimtücke rügten die Karlsruher Richter als "lückenhaft" und "rechtsfehlerhaft".

Zum gestrigen Verhandlungsauftakt vor der III. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts schwieg der Angeklagte.

Der Prozess wird am 11. November fortgesetzt.


Revision überprüft verfahrensrechtliche Ordnung
Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen strafrechtliche Urteile. Gegen das Urteil eines Amtsgerichts kann der Angeklagte Berufung einlegen.

Der Fall wird sodann vor einer Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt. Bei Verurteilung durch ein Landgericht besteht nur noch das Rechtsmittel der Revision. Während in der Berufung die Tatsachen noch einmal überprüft werden, sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision ausgeschlossen.

Das Revisionsgericht prüft, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und im verfahrensrechtlichen Sinn ordnungsgemäß zustande gekommen ist.(nim)


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Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

13.02.2014 um 17:02
Bielefeld/Spenge
Plädoyers im Prozess um Tiefkühltruhen-Mord
Revision hat begonnen

Donnerstag, 13. Februar 2014 - 16:01 Uhr
Bielefeld/Spenge (WB). In der Revision des sogenannten Kühltruhenmord-Prozesses sind gestern vor dem Bielefelder Landgericht die Plädoyers gehalten worden.

Die Staatsanwaltschaft fordert für den 43-jährigen Angeklagten aus Bad Salzuflen 13 Jahre Haft wegen Totschlags. Sein Anwalt plädiert, den Angeklagten höchstens wegen Totschlags in einem minderschweren Fall oder fahrlässiger Tötung zu bestrafen. Ein konkretes Strafmaß nannte er nicht. In einem ersten Prozess war der Mann wegen Mordes verurteilt worden.

http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/2014-02-13-plaedoyers-im-prozess-um-tiefkuehltruhen-mord-9342299/613/


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Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

13.02.2014 um 17:07
Spenge
Fall "Olga P.": Staatsanwalt plädiert auf Totschlag
Urteil wird für den kommenden Mittwoch erwartet

Spenge/Bielefeld. "Am Ende einer umfangreichen Beweisaufnahme und nach mehr als zehn Verhandlungstagen liegt das eigentliche Tatgeschehen weiterhin weitgehend im Dunkeln", sagte Staatsanwalt Torsten Polakowski in der Verhandlung. Vor der III. Großen Strafkammer des Bielefelder Landgerichts sind Mittwoch die Plädoyers im Verfahren gegen den wegen Mords an der Prostituierten Olga P. angeklagten Jakob F. (43) aus Bad Salzuflen gehalten worden. Polakowski beantragte, F. wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft zu verurteilen.

Fest steht aus Sicht Polakowskis, dass die damals 21 Jahre alte Olga P. im Februar 2009 durch Erdrosseln mit zwei Kabelbindern von Jakob F. getötet wurde. Eine Obduktion der Leiche hatte jedoch Hinweise auf einen vorangegangenen Sturz oder Schlag auf den Kopf des Opfers geliefert - somit könne ein vorangegangener Streit des Angeklagten mit der jungen Frau nicht ausgeschlossen werden, folgerte Polakowski. Dies bedeute, dass man im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden habe: Das Mordmerkmal der Heimtücke sei nicht feststellbar und F. somit wegen Totschlags zu verurteilen.

In einem ersten Verfahren hatte eine andere Kammer des Landgerichts Jakob F. 2012 wegen Mords zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof jedoch aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Als "beispiellos" bezeichnete Polakowski jedoch das "Nachtatverhalten" des Angeklagten: "Dass er die Frau in völlig verzerrter Position in einen Koffer steckte, macht mich sprachlos. Wer das tut, ist völlig gefühllos und verroht und frei jeden Respekts für diese Frau", sagte der Staatsanwalt.

F.s Verteidiger Holger Rostek beantragte, seinen Mandanten lediglich wegen Fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Die fehlenden Abwehrverletzung des Opfers sprächen, so Rostek, für die ursprüngliche Version des Angeklagten, dass es sich bei dem Geschehen um einen Unfall bei Würgespielen beim Sex gehandelt habe.

Das Urteil wird für den kommenden Mittwoch erwartet.

http://www.nw-news.de/owl/10431198_Fall_Olga_P._Staatsanwalt_plaediert_auf_Totschlag.html


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Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

19.02.2014 um 08:03
Urteil im Prozess um Tiefkühlleiche:

Vor dem Bielefelder Landgericht soll am Mittwochnachmittag der zweite Prozess wegen des Todes einer jungen Frau aus der Ukraine beendet werden. Ihre Leiche war über Monate in einer Tiefkühltruhe versteckt und nur durch Zufall gefunden worden. In dem ersten Prozess Ende 2012 war der Angeklagte noch wegen heimtückischen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Doch dieses Urteil hatte der Bundesgerichtshof wieder aufgehoben. Die Beweise reichten den Karlsruher Richtern nicht aus. Denn der Angeklagte hatte stets behauptet: Der Tod der jungen Frau sei ein Unfall nach Fesselungsspielen gewesen. Das glaubt der Staatsanwalt allerdings nicht. Er beantragte jetzt eine 13-jährige Haftstrafe wegen Totschlags. Die Verteidigung will lediglich eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung.

http://www1.wdr.de/studio/bielefeld/nrwinfos/nachrichten/studios30532.html


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Frauenleiche in Garage gelagert - OWL

19.02.2014 um 17:53
Urteil im Prozess um Tiefkühlleiche:

Weil er eine Prostituierte getötet und anschließend in einer Tiefkühltruhe versteckt hatte, hat das Landgericht Bielefeld am Mittwoch einen 44-jährigen Familienvater aus Bad Salzuflen in zweiter Instanz zu 12 Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. In einem ersten Prozess hatte das Urteil lebenslänglich wegen Mordes geheißen. Das hatte der Bundesgerichtshof Karlsruhe aber aufgehoben, weil dem Angeklagten weder Habgier noch Heimtücke nachgewiesen werden konnten. Die Leiche der 21-Jährigen war bei der Durchsuchung einer Garage in Spenge gefunden worden. Dort lag sie drei Jahre tiefgefroren in der Truhe.

http://www1.wdr.de/studio/bielefeld/nrwinfos/nachrichten/studios30532.html


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