@Cheaha Es ist klar, dass sich solche Menschen immer wieder auf Foren jüngeren Publikums rumtreiben. Allerdings darf man Pädophilie nicht mit Ephebo- bzw. der Parthenophilie gleichsetzen.
Wo ist da der Unterschied?
Bei der Ephebo- bzw. der Parthenophilie handelt es sich um die sexuelle Zuneigung gegenüber pupertäten Jungen und Mädchen, wobei die Ephebophilie vor allem homosexuelle Zuneigung zu pubertären Jungen meint.
Pädophilie dagegen ist die Zuneigung gegenüber Kindern, die noch NICHT die sexuelle Reife erlangt haben, also zum Beispiel Mädchen, die ihren ersten Mestruationszyklos noch nicht erhalten haben.
Wenn nun ein älterer Mann, meinetwegen ein 30jähriger, eine 14- oder 15jährige in einem Chat anschriebt und Interesse an sexuellen Kontakt hat, so handelt es sich nicht um pädo- sondern um Parthenophilie.
Das ändert aber rein gar nichts daran, dass es in Deutschland verboten ist, und man wegen § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) verurteilt werden kann.
Nach deutscher Rechtsdefinition ist ein Kind, wer noch keine 14 Jahre alt ist, Jugendlicher, wer noch keine 18 Jahre, aber mind. 14 Jahre ist.
Wenn nun also ein Mann im Alter von 30 Jahren mit einer 14-jährigen schläft, so kommt § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) nicht mehr zur Anwendung.
Wer bereits 14 ist, darf mit Partnern schlafen, die höchstens 21 sind. Sind sie älter, so muss bewiesen werden, das der Sex einvernehmlich, d.h. nicht durch Zwang geschehen ist!
So kenne ich das von Jugendamt und hier habe ich noch eine Seite gefunden, die das bestätigt.
http://www.herzsache.de/sexualitaet/sex-gesetz.php (Archiv-Version vom 06.01.2012)