Der Fall Nelli Graf
07.11.2011 um 19:16
ist klar ,das läuft wie immer ........erstmal nach klamotten suchen,dann nach der leiche.
dann wird monatelang ermittelt,die familie weiß nicht weiter und angagiert irgendwann einen privatdetektiv,der auch nicht weiterkommt.............
die leiche wird nicht gefunden ,also kein verbrechen.
sollte man nicht einfach mal alles auf eine karte setzen und nach kurzem überlegen, einfach mal loslegen.
die werden sich doch auch schon ihre gedanken gemacht haben, bei der kripo.
übrigens finde ich es sehr mutig von der nachbarin, sich dem fernsehen zu stellen.
daran sieht man doch, wie unwohl sich die leute dort fühlen.
würde das nicht auch etwas helfen ,wenn dort was bewegt wird.
aber es macht ja zuviel aufsehen und stört vermutlich die ermittlungen der kripo..........
eines ist jedenfalls klar wie immer wird man wahrscheinlich hinterher sagen ,
warum habt ihr nicht gleich hier gesucht ,oder dieses gemacht...........
somit ist es egal was man macht ,wieder falsch.........;-(
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Der Fall Nelli Graf
07.11.2011 um 19:29
Stimmt, wir kommen nie auf einen Nenner :)
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Der Fall Nelli Graf
07.11.2011 um 19:52
Wenn sie härter rangehen, vielleicht sogar ein paar Nachbarn hart rannehmen, und dann steht plötzlich Nelli putzmunter auf der Matte und hatte sich nur mal ne Auszeit genommen - der Staatsanwalt, der grünes Licht zu den härteren Auktionen gegeben hat, könnte direkt mal seinen Hut nehmen, und wie stünde die Polizei dann da und das ganze Land? Neee, das ist hohe Politik, das wagt sich keiner.
Richtig effektiv kann man eigentlich gegen Verbrechen nur vorgehen, wenn man sich selbst nicht an die Gesetze hält.
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Der Fall Nelli Graf
07.11.2011 um 19:57
Der Tatverdacht ist in der Nachbarschaft gegeben?
Neee, ganz und gar nicht. Bei jedem Vermisstenfall müsste sonst die gesamte Nachbarschaft auf den Kopf gestellt werden ...
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Der Fall Nelli Graf
07.11.2011 um 20:05
Die Polizei sagte aber auch deutlich, es gibt keine konkreten Anzeichen, die auf ein Verbrechen hindeuten. Sie können sie suchen auf Wiesen und Feldern, in Wäldern und Seen, um einen Unfall (!!!) auszuschließen - aber deshalb eben auch nicht in privaten Häusern und Gärten.
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Der Fall Nelli Graf
07.11.2011 um 21:00
am Wochenende sehe ich jemanden der mit dem Schwager von Nelli zusammen arbeitet. Vielleicht gibts dann ein paar neue Infos. Werde dann auch mal genauer fragen wer/ wieviele Pilzsammler es waren.
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Der Fall Nelli Graf
07.11.2011 um 22:14
Nein, also das kann es nicht sein, dass die Kripo mein Haus auf links dreht, "nur" weil eine (mir vermutlich noch unbekannte) Nachbarin wie auch immer abhanden gekommen ist...
Da würde ich aber eine richtige Welle schlagen.
Auf gut Glück irgendwelche Nachbarshäuser auf den Kopf zu stellen wäre ein ziemlicher Offenbarungseid der Kripo...
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Der Fall Nelli Graf
07.11.2011 um 22:19
Außerdem sollen die gefundenen Leichenteile stark verwest sein. Bei den aktuellen Temperaturen im Wasser wäre nach drei Wochen vermutlich noch keine starke Verwesung zustande gekommen...
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Der Fall Nelli Graf
07.11.2011 um 22:51
Wie man das Blatt auch wendet, es ergibt alles keinen Sinn. Manche Puzzleteile passen zusammen, doch wir bekommen kein fertiges Bild.
Ich denke für Hausdurchsuchungen braucht die Polizei einen begründeten Verdacht, oder sogar einen Haftbefehl, oder richterlichen Beschluß.
Hier ein Artikel zu Hausdurchsuchungen:
§ 38 Betreten und Durchsuchung von Wohnungen
(1) Die Wohnung umfasst die Wohn- und Nebenräume, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum, das mit diesen Räumen in Verbindung steht.
(2) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können eine Wohnung ohne Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn
Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Sache befindet, die nach § 40 Nr. 1 sichergestellt werden darf, oder
dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich ist.
(3) Die Polizeibehörden können eine Wohnung ohne Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers betreten und durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine Person aufhält, die nach § 30 Abs. 4 vorgeführt oder nach § 32 in Gewahrsam genommen werden darf.
(4) Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass sich in einem Gebäude eine Person befindet, die widerrechtlich festgehalten wird oder hilflos ist und für die dadurch Gefahr für Leib oder Leben besteht, so kann die Polizeibehörde die in diesem Gebäude befindlichen Wohnungen ohne Einwilligung der Inhaberinnen oder der Inhaber betreten und durchsuchen, wenn die Gefahr auf andere Weise nicht beseitigt werden kann.
(5) Während der Nachtzeit (§ 104 Abs. 3 der Strafprozessordnung) ist das Betreten und Durchsuchen einer Wohnung nur in den Fällen des Abs. 2 Nr. 2 und des Abs. 4 zulässig.
(6) Wohnungen dürfen jedoch zur Abwehr dringender Gefahren von den in Abs. 2 genannten Behörden jederzeit betreten werden, wenn
aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort
a) Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben, b) sich Personen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel treffen oder c) sich Straftäterinnen oder Straftäter verbergen, oder
und so weiter...
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Der Fall Nelli Graf
08.11.2011 um 07:11
Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, in dem sich auch die Ermittlungsbehörden an Gesetze und Vorschriften halten müssen. Und das Grundrecht auf Unverletzbarkeit der Wohnung ist in diesem Fall höher zu bewerten als der (in meinen Augen) mehr als grobe Verdacht, dass Nachbarn etwas mit der Sache zu tun haben könnten.
Ich finde es auch schon ein wenig dreist, hier einfach wildfremde Leute einer vermeintlichen Straftat zu bezichtigen...
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Der Fall Nelli Graf
08.11.2011 um 07:26
Es ist ein naheliegender Verdacht unter den gegebenen Umständen, WENN man von einem freiwilligen Weggang UND einem Verbrechen ausgeht. Also gleich 2 Mutmaßungen in einem Satz + die Tatsache, dass es KEINERLEI konkreten Hinweis gibt auf ein Verbrechen UND schon gar nicht auf einem bestimmten Täter. Unter diesen Umständen, würde kein Gericht dieser Welt eine Durchsuchung erlauben, vor allem, wo will man dann suchen? Pauschal mal alle Nachbarhäuser im Umkreis von 1 km auf links drehen?
Stellt Euch doch selbst mal vor, auch wenn Ihr nichts zu verbergen hättet: Eine Nachbarin von Euch verschwindet, und nach 3 Wochen ergebnisloser Suche klopft die Polizei plötzlich bei Euch und will Wohnung/Haus/Grundstück und Keller von oben bis unten durchsuchen. Einfach mal so auf Verdacht, weil sie nichts finden können. Da würde ich aber auch auf die Barrikaden gehen. Wie eine Wohnung nach so einer Durchsuchung aussieht, wissen wohl die wenigsten: Genauso gut könnte man eine Horde Vandalen durchs Haus ziehen lassen, sieht aus wie nach einem Einbruch, nur dass nichts gestohlen wird. Oder glaubt Ihr, die kommen auf Socken rein und ziehen freundlicherweise die Schuhe vor der Tür aus, um keinen Dreck reinzuschleppen? ;)
Und dann, nach so einer Aktion, taucht sie womöglich doch wohlbehalten wieder auf, erzählt was von "Auszeit"... Die Familie könnte doch WEGZIEHEN danach, da wären ja wohl alle Nachbarn zu Recht sauer, dass sie unter Generalverdacht gestanden haben wegen der Aktion!
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