@LIncoln_rhyME betrifft Bierbechermitnahme: :-)
@Lumina85: betrifft Befragung von Usern durch Polizei:
ja, irgendwie verstehe ich es auch. Und man hat ja selbst die Verantwortung zu übernehmen, auf welchen Seiten man innerhalb des Internets herumwandelt und an welchen Stellen man meint, was zu sagen zu haben.
Wenn es Gründe für eine Überprüfung der User gibt, kann ich es auch nachvollziehen. Mich erschreckte nur, wie schnell man in soetwas reinrutschen kann. V.a. wenn es nicht um inhaltliche Aussagen geht, sondern um Daten (weil man zufällig im Februar verstärkt mitgeschrieben hat...).
Für einen selbst verschiebt sich dann das Ganze hier. D.h. dann geht es persönlich eben nicht mehr um den Fall hier, sondern eher darum, dass erstmal gerätselt wird, WER kann denn von dem Anschluss auf DIESEN Seiten unterwegs gewesen sein. Diejenigen, die in Frage kommen, weil sie diesen Anschluss haben, werden dann phantasieren, ob sich nicht sogar Jemand von außen eingeloggt hat. Usw. Usw. Und irgendwann muss man sich rechtfertigen, warum man auf welchen Internetseiten bewegt...
(Wer allein lebt, hat das Problem weniger.) Letztlich ist so eine Überprüfung auch ok, wenn es denn sein muss. (Schließlich wollen wir hier alle, dass der Fall aufgeklärt wird.) Aber unangenehm ist sowas schon.
Aber wie schon Einige hier sagten, ich glaube LiNcOIN war es, dass es auch erstmal nur ein theoretischer Gedanke ist.
@all: betrifft Rückverfolgung des Anrufs Studio XY Sendung:
ich denke auch, dass es technisch nicht weiter schwer ist. Es sei denn, es geht um eine Prepaidhandy oder Telefonzelle.
Aber wie hier schon gesagt wurde: rechtlich gesehen wäre es fatal, wenn hier die Anonymität, die diese Frau gewählt hat "missbraucht" wird.
Und ich denke, das ist ähnlich wie beim Durchsuchungsbeschluss. Die Rückverfolgung der Daten der Anruferin darf nur eingeleitet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.