Opti-Mist schrieb:Auf allgemeinen Wunsch eines einzelnen Mitgliedes hier noch ein paar Fotos.
Vielen lieben Dank für die tollen Aufnahmen. Ein paar Anmerkungen zu einzelnen Bildern.
Bild 1:
Ein hervorragender Blick in die Straße, wie man ihn auch als Fußgänger und eben auch als Autofahrer von der B71 in Richtung Neue Straße hat. Dies stelle man sich nun bei vorherrschender Dunkelheit vor, die ja zum Zeitpunkt von Katrins Verschwinden gegeben war. Weder als Fußgänger, geschweige denn als Autofahrer würde hierbei eine Person erkennen, die an der Bushaltestelle steht oder in anderer Form sich auf dieser Höhe bewegt. Dies wäre wohl nur möglich gewesen, wenn man als Fußgänger den Gang verlangsamt oder stehen bleibt und sich gezielt in diese Blickrichtung ausrichtet, um so dem Gehirn auch die Möglichkeit zu geben, eine Bewegung oder Form wahrzunehmen, welches diese dann auch als Mensch assoziiert. Noch schwerer wird es für einen Autofahrer, der dies nur bei extremer Verlangsamung der Geschwindigkeit und wohl auch erst bei einem zweiten Vorbeifahren bewerkstelligen kann.
Da man wohl nur die B71 als Durchfahrtsmöglichkeit für Auswärtige ansehen kann, ist Unwahrscheinlichkeit eines ortsfremden Täters sehr gut dargelegt. Wer die Neue Straße befährt hat ein Ziel im Nahbereich und befindet sich ziemlich sicher nicht auf der Durchfahrt.
Bild 2-7 (insbesondere Bild 2):
Gut zu erkennen ist, wie nahe die Bushaltestelle, aus Sicht eines Pkw-Fahrers, zur B71 liegt. Greift man jetzt auf die Zeugin Ute zurück, die angibt die Bushaltestelle passiert zu haben, erscheint es doch recht unwahrscheinlich, dass sie sich so kurz vor der Einmündung zur B71, und das auch noch bei den schlechten Witterungsverhältnissen, auf die Bushaltestelle konzentriert hat. Deshalb weiterhin ein Grund, dass die Gewichtung ihrer Aussage als sehr gering angesehen werden kann.
Bild 10 und 11:
Gut sieht man, wie kurz der Weg zwischen den beiden Bushaltestellen ist. Zu Fuß würde man diese Strecke in 15 - 20 Sekunden zurücklegen. Würde sich der Wohnort eines Beschuldigten in diesem Nahbereich befinden, wäre die Chance gleich null, dass ein unbeteiligter Zeuge diesen Gang mitbekommen hätte.