aria_hannah schrieb:Was ist mit der Aussage der Polizei, dass sie als Tramperin einen Anhalter zum Opfer fiel?
Da zitierst du aber nur die Hälfte dessen, was die ermittelnden Beamten diesbezüglich veröffentlicht haben. Im nächsten Satz ist zu lesen, dass bei dem Täter ein regionaler Bezug sehr wahrscheinlich ist.
Dr.Edelfrosch schrieb:gab es überhaupt eine "Tat"?
Ich denke, aufgrund der bekannten Umstände (Treffen mit Freund, Streit, Suche nach Mitfahrgelegenheit nach Hause) und dem Zeitpunkt, nämlich dem Neujahrsabend, einem Feiertag, der kaum Möglichkeiten bietet, ein gesetztes Ziel, wie das Weglaufen von Zuhause zu verwirklichen.
Sollte dieser Entschluss tatsächlich gefasst worden sein, so wäre dies ohne Hilfe nicht möglich gewesen. Jedes Nutzen von Bus, Bahn oder auch Taxi hätte, aufgrund der überregionalen Öffentlichkeitsfahndung, zu dem Auftreten von entsprechenden Zeugen geführt. Ja, ich weiß, dass es vermeintliche Sichtungen gab, aber eben nicht in öffentlichen Transportmittel, wo diese hätten mit ziemlicher Sicherheit auftreten hätten müssen.
Die bereits angesprochene Variante eines "Fluchthelfers" hätte wohl dazu geführt, dass dieser mittlerweile sich entsprechend geäußert hätte. Ebenso muss man dann hier auch die zeitliche Machbarkeit mit anführen. Es würde ja dann wohl nur eine Person aus dem Freundes- bzw. näheren Bekanntenkreis in Frage kommen. Diese wurden alle hinsichtlich eines Alibis für den betreffenden Abend überprüft. Keiner war über Nacht weg, was dann als logische Konsequenz hätte, dass der Fluchthelfer Katrin hätte irgendwo am Abend absetzen hätte müssen oder diese bei ihm oder einer anderen Person (wäre dann die zweite Person, die in eine Flucht eingeweiht worden wäre) genächtigt hätte.
Zu Beginn des Vermisstenfalles hätte ich es mir noch eingehen lassen, dass man dies verheimlicht hätte. Nachdem aber die ermittelnden Beamten ein wahrscheinliches Verbrechen in den Raum stellten und auch begannen Tatverdächtige in die Mangel zu nehmen, wäre der/die Fluchthelfer ziemlich sicher mit ihrem Wissen an die Öffentlichkeit gegangen, schon alleine, da die Gefahr ziemlich groß gewesen wäre, dass sie selbst, aufgrund möglicher Beobachtungen von Zeugen, in den Fokus der Ermittlungen gerückt wären.
Viel geschrieben, aber noch zum Abschluss ein Satz zu Katrin selbst. Warum sollte diese, nachdem sie das 18. Lebensjahr erreicht hat und somit nicht mehr den Erziehungsberechtigten unterstellt ist, weiterhin in der Versenkung bleiben? Das Mädchen hatte zahlreiche soziale Kontakte, was daraus schließen lässt, unabhängig der hohen Wahrscheinlichkeit, dass sie über kurz oder lang wohl eh mit einem dieser Freunde in Kontakt getreten wäre, auch in einem neuem Umfeld sich schnell einen Freundeskreis geschaffen hätte. Die Wahrscheinlichkeit, dass aus diesem sich nicht irgendwann mal einer mit den ermittelnden Beamten in Verbindung gesetzt hätte, ist gleich null.