Blackwork schrieb:In anderen Fällen wurden auch ganze Straßenzüge begutachtet, natürlich ohne Schränke aufreißen etc
Dann es ist es keine Durchsuchung, sondern eine Begehung, die auf freiwilliger Basis erfolgt. Und was bringt mir die "Durchsuchung", wenn ich nicht in Schränke schaue. Und nein, KEIN EINZIGER Richter wird dir die Durchsuchung aller Wohnungen einer Straße genehmigen. Das war vor 1945 noch so, mittlerweile gibt es da aber gewaltige Schranken, die im Grundgesetz verankert wurden.
Stell dir mal das Szenario vor. Der Richter genehmigt eine Durchsuchung einer ganzen Straße. Sagen wir mal 250 Wohnungen. Davon sind, wenn es gut läuft 2/3 zu Hause. Von denen sind 90% einverstanden. Würde bedeuten, 100 Wohnungen werden gewaltsam geöffnet und durchsucht, eventuell sogar mit Widerstandshandlungen. UND GENAU DESHALB wird es dir kein Richter in Deutschland genehmigen.
Es läuft nämlich nicht so, dass wenn keiner zuhause ist, die Polizei am nächsten Tag wieder kommt. Dann bringt die ganze Durchsuchung nicht. Hierzu wäre für die Stendaler Str. ein Kräfteaufwand von ca. 500 Beamten notwendig. Ich muss jedes Gebäude von Beginn an sichern, muss jede Bewegung einfrieren und notwendiges Verlassen von Bewohnern dokumentieren. Nein, so läuft das nicht.
cleo32 schrieb:Ich möchte kurz mal darauf hinweisen das ihr total den Faden verloren habt und sinnlos diskutiert denn es spielt doch keine Rolle wie weit,bis wann,wieviel Wohnungen oder ob überhaupt Wohnungen abgesucht wurden.
Da gebe ich dir vollkommen recht, aber blanken Unsinn, wie Durchsuchung einer ganzen Straße inklusive aller Wohnungen, kann man nicht einfach so stehen lassen. Aber das war hierzu mein letztes Wort
;)