@FF Ja, diese Meinung vertrittst du ja schon lange und ich auch in der Art. Zumindest in der Annahme, dass sie einen Grund gehabt haben könnte den Zaun freiwillig zu überklettern oder sich freiwillig auf der anderen Seite aufzuhalten.
Wir befinden uns nämlich grade in diesem thread in einem logischen Dillemma:
Zum einen gibt es keinen nachvollziehbaren Grund sich an einer so gefährlichen Stelle freiwillig hinter dem Zaun aufzuhalten und auf der anderen Seite zieht der Gutachter, der sie untersucht hat, genau das am wahrscheinlichsten in Erwägung. Da er meint, sie sei höchstwahrscheinlich bei Bewusstsein ausgeglitten.
Das bedeutet, dass eine der beiden logischen Annahmen irgendwann aufgegeben werden müssen. Es sich also ergibt, dass sie entweder nicht bei Bewusstsein war oder b) nicht freiwillig hinter den Zaun gelangte.
Der einzige Schluss, der beide Annahmen zulassen würde, wären KO-Tropfen, die zu einer Enthemmung führen und das "Opfer" willenlos machen, aber bei Bewusstsein lassen.