Ungeklärte Kindermorde
01.04.2014 um 12:56KOMMENTAR
Mordfall Christina: Dem Opfer gerecht geworden
Von Dirk Fisser
Osnabrück. Der Mörder der kleinen Christina soll für acht Jahre ins Gefängnis. Ein denkwürdiger Prozess 26 Jahre nach dem Verbrechen endete am Montag mit dem Urteil der Jugendkammer. Dazu ein Kommentar.
Ist dieses Urteil gerecht? Nein, denn das kann es nicht sein.
Ein ausgelöschtes Menschenleben lässt sich nicht in Haftjahre umrechnen. Es lässt sich in einem Urteil nicht ausdrücken, welchen Schmerz der Mörder über die Familie gebracht hat. Wie soll die Ungewissheit bewertet werden, die ein Vierteljahrhundert lang die Angehörigen gequält hat? Für sie kann es keine Genugtuung geben.
Es bleibt das Dilemma des Rechtsstaates, dass er dort an seine argumentativen Grenzen stößt, wo ein Verbrechen unfassbar ist. Der Mord an Christina ist so ein Fall.
Und dennoch hat der Prozess seinen Zweck im rechtlichen Sinne erfüllt: Es ist Schuld festgestellt und der Täter entsprechend der geltenden Maßstäbe dafür verurteilt worden. Wie jeder andere auch hat der Täter einen Anspruch darauf, dass mildernde Umstände zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.
Das ist sein Recht, und wer würde – ginge es um ihn selbst – nicht darauf pochen? Wohl auch alle, die sich jetzt über acht Jahre Haft für einen Mädchenmörder empören.
Der Prozess hat das geleistet, was er konnte. Und dennoch hob er sich ab: Das Opfer spielte anders als in anderen Fällen keine Nebenrolle. Das ist dem Vater zu verdanken, der durch seine Nebenklage dafür sorgte, dass Christina stets präsent war. Aber auch dem Gericht, den Anwälten und dem Staatsanwalt: Es war ein Prozess, der dem Opfer gerecht wurde.
http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/463661/mordfall-christina-dem-opfer-gerecht-geworden
Mordfall Christina: Dem Opfer gerecht geworden
Von Dirk Fisser
Osnabrück. Der Mörder der kleinen Christina soll für acht Jahre ins Gefängnis. Ein denkwürdiger Prozess 26 Jahre nach dem Verbrechen endete am Montag mit dem Urteil der Jugendkammer. Dazu ein Kommentar.
Ist dieses Urteil gerecht? Nein, denn das kann es nicht sein.
Ein ausgelöschtes Menschenleben lässt sich nicht in Haftjahre umrechnen. Es lässt sich in einem Urteil nicht ausdrücken, welchen Schmerz der Mörder über die Familie gebracht hat. Wie soll die Ungewissheit bewertet werden, die ein Vierteljahrhundert lang die Angehörigen gequält hat? Für sie kann es keine Genugtuung geben.
Es bleibt das Dilemma des Rechtsstaates, dass er dort an seine argumentativen Grenzen stößt, wo ein Verbrechen unfassbar ist. Der Mord an Christina ist so ein Fall.
Und dennoch hat der Prozess seinen Zweck im rechtlichen Sinne erfüllt: Es ist Schuld festgestellt und der Täter entsprechend der geltenden Maßstäbe dafür verurteilt worden. Wie jeder andere auch hat der Täter einen Anspruch darauf, dass mildernde Umstände zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.
Das ist sein Recht, und wer würde – ginge es um ihn selbst – nicht darauf pochen? Wohl auch alle, die sich jetzt über acht Jahre Haft für einen Mädchenmörder empören.
Der Prozess hat das geleistet, was er konnte. Und dennoch hob er sich ab: Das Opfer spielte anders als in anderen Fällen keine Nebenrolle. Das ist dem Vater zu verdanken, der durch seine Nebenklage dafür sorgte, dass Christina stets präsent war. Aber auch dem Gericht, den Anwälten und dem Staatsanwalt: Es war ein Prozess, der dem Opfer gerecht wurde.
http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/463661/mordfall-christina-dem-opfer-gerecht-geworden