@pink__panther Der kommt nicht einfach so davon! Nochmal er ist bewusst durch die Gegend gefahren und hat sich ein Opfer gesucht, das hat nichts von einer vorrübergehenden Unzurechnungsfähigkeit zu tun! Dann hat er die Tat aus einem niederen Beweggrund begangen, da gibt es nichts nur Mal so. Das war kaltblütiger Mord und wer weiß, vielleicht wird sogar eine Besondere schwere der Tat festgestellt.
Der bleibt für lange Zeit weg!
8 Jahre... Wie kommst n darauf???
@MacRaph Ich nehm mal an, dass die Ermittler und Staatsanwälte sich die volle Zeit bis zur Anklageerhebung nehmen, um so viel wie möglich an Fakten und Hintergründe zu sammeln. Also vor einem halben Jahr braucht man nicht ausgehen, denk ich