Also ich hab mich jetzt mal angemeldet, weil ich denke das hier einige Sachen übersehen werden.
1. Todesanzeige und Trauerfeier 100 km weit weg
Ich denk die Beerdigung findet 100 km weit weg, weil die Kinder von Thomas B. die klatschenden Nachbarn weder als Gäste noch als Zaungäste haben wollen und vermutlich wollen sie auch nicht, dass das Grab nach der Beerdigung geschändet oder bespuckt wird.
2. Polizeikritik
Die Polizei hat fast alles falsch gemacht, was nur ging. So ist sie z.B. vor der Geldübergabe mit Blaulicht an dem Übergabeprt vorbeigefahren. Wenn Frau B. zu dem Zeitpunkt noch am Leben gewesen wäre, war sie danach wohl tot.
(
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E1A659A158BAA4F749E65783E0A6E282B~ATpl~Ekom~SKom.html (Archiv-Version vom 16.07.2011))
Dann gab es Probleme mit der rechtzeitigen Geldbeschaffung und dieses wurde danach Herrn B. indirekt über die Presse von der Polizein angelastet. Dabei ist es die Aufgabe der Polizei in solch einer Situation professionell zu handeln.
Dann war die Polizei anscheinend nicht in der Lage eine Verkehrsdatenabfrage zu machen, um zu erfahren wo sich Maria B. Handy befand als Herr B. angerufen wurde.
Das kann weder juristisch noch technisch ein Problem gewesen sein. Denn die Daten auch ohne Vorratsdatenspeicherung aus technischen Gründen eine gewisse Zeit vorgehalten werden und juristisch gibt es bei Gefahr für Leib und Leben eh keien Einschränkung.
Dann gab es eine dubiose Zeugenaussage, dass ein Typ mit Zopf in der Nähe des Übergabeortes gesichtet worden sei, der sich merkwürdig benommen hätte. Daraufhin hat die Polizei sämtliche Zopfträger der Umgegebung überprüft und teils auch zur DNA-Abgabe getötigt. Noch bräsiger war es dann, dass sie alle Männer die Schmid heißen überprüft hat und auch zur freiwilligen DNA-Abgabe genötigt hat. Dieses nur weil Herr B. gesagt hat, dass der Entführer am Telefon sich als Schmid vorgestellt hätte.
Da die schwachsinnigen Ermittlungen nicht zu einem Erfolg führten, wurde dann nach 10 Monaten an die Presse lanziert, dass es auch der Ehemann gewesen sein könnte.
Also entweder die Polizei hat den Verdacht, dann sollte der Ehemann auch als erstes vernünftig überprüft werden und nicht erst nach 10 Monaten oder noch später. Jedenfalls gibt es dafür eher eine Rechtsgrundlage als wilfremde zu belästigen nur weil sie einen Zopf tragen oder Schmid heißen.
So ich denke es gibt zwei Möglichkeiten.
1. Die Polizei ist total unfähig und um davon abzulenken hat sie dann den Verdacht auf Herrn B. gelenkt. Dann wäre die Todesanzeige absolut legitim.
2. Aus politischen/persönlichen Gründen wurde Herr B. geschont und deswegen wurden die schwachsinnigen Spuren verfolgt. Womit sie ihm egal ob er es war oder nicht einen Bärendienst erteilt haben. Falls er es war, wäre er sonst in U-Haft und noch am Leben. Falls er es nicht war ist dieses eine der Ursache für die Gerüchte, die letzendlich zu seinem Selbstmord geführt haben. So dass auch hier die Polizeikritik berechtigt ist.