Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?
13.05.2020 um 19:49KalterFall schrieb:Ich verwende den Begriff Beziehungstat nur dann,Ich kenne den Begriff der Beziehungstat eher so, dass Opfer und Täter in einer Beziehung stehen und diese Beziehung auch tatrelevant ist.
Das Kriminallexikon schreibt:
Beziehungsdelikte
Neben "opferlosen" Straftaten (auch "Zustimmungsstraftaten" genannt), - das sind solche, an denen alle Beteiligten freiwillig teilnehmen, z. B. illegales Glücksspiel, verbotene Prostitution, Verkauf und Konsum von Rauschmitteln -, und Delikten, die sich nicht gegen Privatpersonen richten, sondern Behörden und Institutionen bzw. Rechtsgüter der Allgemeinheit betreffen (z. B. Umwelt-, Wirtschaftskriminalität), gibt es Verbrechen, die aus einer spezifischen Täter-Opfer-Beziehung erwachsen (*Opfer). Diese werden als "Beziehungsverbrechen" bezeichnet, wobei zu unterscheiden ist zwischen "echten" und "unechten" Beziehungsverbrechen. Danach ist Kriterium für das echte Beziehungsdelikt die "tatrelevante, vordeliktische, subjektive soziale Beziehung zwischen Opfer und Täter". Nicht ausreichend ist der "durch die Tatsache des Delikts" allein geschaffene soziale Zusammenhang zwischen Opfer und Täter. Vielmehr muß die soziale Beziehung den Beteiligten bewußt sein. Sie müssen "sinnhaft aufeinander eingestellt sein". Echte Beziehungs-verbrechen in diesem Sinne sind z. B. die Mißhandlung von Schutzbefohlenen, sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen sowie Haus- und Familiendiebstahl.
Sind die Beteiligten dagegen nicht "sinnhaft aufeinander eingestellt", spricht man von "Scheinsozialformen". Hier kommt es dem Täter weniger auf die Beziehung als solche an, als vielmehr auf den materiellen Wert, den das Opfer vermittelt. In diesen Fällen handelt es sich um unechte Beziehungsverbrechen. Dazu zählen z. B. die meisten Diebstähle, Raub und Erpressung.
Eine klare Grenzziehung zwischen echten und unechten Beziehungsdelikten ist nicht immer möglich. So sind Tötungshandlungen (*Tötungskriminalität) zwar überwiegend echte Beziehungsdelikte, im Einzelfall können sie jedoch durchaus den unechten Beziehungsdelikten zuzuordnen sein. Lag z. B. der Tötungshandlung eine Konfliktsituation zwischen Täter und Opfer zugrunde, so handelt es sich um ein echtes Beziehungsverbrechen. Anders ist es, wenn etwa ein Mensch getötet wird, ohne dass eine vordeliktische, tatrelevante soziale Beziehung vorlag. Danach wäre z. B. ein Raubmord i. S. der hier vertretenen Definition als unechtes Beziehungsverbrechen zu qualifizieren. KrimLex: Beziehungsdelikte
Für die Situation, bei der Opfer und Täter eine partnerschaftliche Beziehung haben, für das BKA den Begriff Partnerschaftsgewalt