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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

4.646 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Entführung, Ungeklärt ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

20.02.2015 um 21:31
Dabei hätte er beobachtet, wie der Mann Skizzen und Pläne für eine Entführung in Heidenheim angefertigt habe …

Focus online vom 19.2.2015 8:07 Uhr
Vielleicht genügt es ja die Presseartikel ganz genau zu lesen. Hier zum Beispiel ist nur die Rede von einer Entführung und ich glaube nicht, dass der Zellengenosse den Namen Bögerl oder die Funktion Sparkassendirektor genannt hat. Insofern kann es sich um irgendeine geplante Entführung gehandelt haben die möglicherweise nie zur Ausführung kam. Mit anderen Worten, die Polizei sucht wahrscheinlich einmal mehr ein Phantom.


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egaht ehemaliges Mitglied

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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

20.02.2015 um 22:30
Wegen nur 300.000 Euro plant jemand einen MORD? Ich denke, es ging um eine Entführung!
Wer ist bereit, zu morden - so unstrukturiert, so ungeplant, so sinnlos - denn Geld floss ja wohl nicht!Text
@ramisha, ob die frau bögerl ermordet wurde ist ja noch gar nicht raus.
vielleicht war es ja nur totschlag und letzterer ist immer unstrukturiert, ungeplant
und sinnlos sowieso.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

20.02.2015 um 22:43
Frau Boegerl wurde Entführt und erstochen! Da ist ein Totschlag schon unwahrscheinlich.


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egaht ehemaliges Mitglied

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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

20.02.2015 um 22:48
aber eben auch nicht auszuschliessen.
angenommen frau bögerl wurde während der autofahrt hysterisch obwohl der entführer
ihr zugesagt hat ihr passiert nichts. in diesen szenario wäre ein totschlag möglich.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

20.02.2015 um 22:56
Mit einem Messer ,und bei einer Entführung? Und dann keine Absicht zu töten halte ich für unwahrscheinlich.


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egaht ehemaliges Mitglied

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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

20.02.2015 um 23:14
vor was hast du mehr angst getötet zu werden, von einen messer oder von einer pistole???
ich als entführer hätte auch ein messer als bedrohungskapital gewählt, weil jeder vor
einen messer mehr angst hat als vor einer pistole.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

20.02.2015 um 23:32
Kann man mit einem Messer so einfach jemanden Töten? Es gehört schon etwas dazu zu zu stechen!Der Abzug einer Pistole ist schnell gedrückt, und vor allem wie oft wurde zugestochen?Ein zufälliger toetlicher Stich oder mehrere?


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

21.02.2015 um 04:39
Statt über euer Unwissen zu diskutieren, wie wäre es denn, wenn ihr euch erst mal informiert, was der Unterschied zwischen Totschlag und Mord ist? Beides bedingt einen Vorsatz, dh. eine Tötungsabsicht. Es hat nichts mit Geplant und Affekt zu tun. Auch wenn ich im Affekt jemanden ersteche oder erwürge, habe ich eine Tötungsabsicht, ansonsten gäbe es andere Straftatbestände wie fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge... Es gibt Mordmerkmale, eines derer muss erfüllt sein, um den Straftatbestand des Mordes zu erfüllen. Auch ein Totschlag kann geplant worden sein, wenn kein Mordmerkmal erfüllt wird. Die Aussage, dass Totschlag unstrukturiert und ungeplant ist und aufgrund der Entführung und des Erstechens es Mord sein muss, ist also Schwachsinn.

Hier stellt sich die Frage, welches Mordmerkmal erfüllt sein könnte. Aus Habgier wurde sie entführt, aber nicht getötet. Sie wurde eher getötet, um zu vertuschen, wer die Täter sind, das würde ich eher zu Vertuschung einer Straftat zählen, weiß aber nicht, ob das juristisch so korrekt wäre. Ich denke in erster Linie geht es erst mal darum, die Täter zu finden und denke dass Totschlag oder Mord im Moment für die Ermittler noch irrelavant sind. Es spielt höchstens erst mal eine Rolle in Bezug auf Verjährungsfristen, da Totschlag verjähren kann.

Zudem wurde bereits Seiten vorher mit Gesetzestexten dargelegt, dass das bloße Nichtangeigen einer Straftat oder eines Täters nicht strafbar ist. Trotzdem wird wieder darüber nachgedacht, statt mal zu lesen und sich mit Fakten und deutschem Gesetz auseinander zu setzen, wenn man sich schon mit Kriminalfällen beschäftigt.

Man hat aber immer wieder den Eindruck, es werden lieber Phantasiegeschichten gesponnen, auch gerne mit Unwissen.

@ramisha
Du solltest Zeitungen wie die Bild nicht wortwörtlich nehmen (bezügl. geplantem Mord). Es sollte doch bekannt sein, dass solche Zeitungen gern Dinge nicht ganz richtig darstellen, falsch formulieren und ausschmücken. Also häng dich nicht an so einem Wort auf. Denke die Darstellung mit der geplanten Entführung stimmt eher. ;)


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

21.02.2015 um 09:24
Zitat von AngelEyes01AngelEyes01 schrieb:Zudem wurde bereits Seiten vorher mit Gesetzestexten dargelegt, dass das bloße Nichtangeigen einer Straftat oder eines Täters nicht strafbar ist. Trotzdem wird wieder darüber nachgedacht, statt mal zu lesen und sich mit Fakten und deutschem Gesetz auseinander zu setzen, wenn man sich schon mit Kriminalfällen beschäftigt.
Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB) gehört gemäß § 138 I 6 StGB zu den anzeigepflichtigen Straftaten. Wenn also jemand vor der Tat von der geplanten Entführung mit Lösegelderpressung erfahren hat, war er rechtlich verpflichtet, sein Wissen der Polizei mitzuteilen.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

21.02.2015 um 09:32
@noctua

schrieb:

Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB) gehört gemäß § 138 I 6 StGB zu den anzeigepflichtigen Straftaten. Wenn also jemand vor der Tat von der geplanten Entführung mit Lösegelderpressung erfahren hat, war er rechtlich verpflichtet, sein Wissen der Polizei mitzuteilen.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Laut Pressemitteilung, will der Zeuge ja genau dies getan haben. Fraglich ist allerdings bisher, ob er es tatsächlich tat......eine offizielle Bestätigung seitens der Behörden steht noch aus.

Und sollte er es getan haben, steht die Frage im Raum ob seine Angaben detailliert genug waren, damit die Polizei auf die bevorstehende Entführung in Heidenheim schließen konnte.

Edit....habe gerade gesehen das es ja auch um 30000 € Belohnung geht.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

21.02.2015 um 13:50
@noctua
Ja, wenn man vorher oder währenddessen davon weiß, da hast du Recht. Aber es ging ja generell auch um Mitwissen, "weil er all die Jahre nichts gesagt hat". Das muss er so ja nicht.

Der Zeuge hat sich scheinbar mit seinem Anwalt sehr gut beraten. Damit er sich nicht strafbar gemacht hat, muss er es angezeigt haben, das behauptet er. Allerdings muss die Polizei beweisen, dass er es nicht getan hat und nicht andersrum. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dann dazu keine Aufzeichnungen gab. Frage mich auch, ob ein Hinweis reicht oder ob man das richtig anzeigen muss mit Personialien und Aussage aufnehmen muss. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Polizei ein kommendea Verbrechen angezeigt wird und sie tun nichts. Daher glaube ich weiterhin, dass an dem Zeugen nichts dran ist. Er hat das und das im Knast gesehen um in einem anderen Verfahren eine Strafmilderung zu bekommen, hat sich vorher noch abgesichert, ob er sich damit strafbar gemacht hat und fügt demzufolge das mit dem Hinweisgeben dazu. Allerdings müsste ihm sein Anwalt dann ja auch klar gemacht haben, dass er nur Strafmilderung bekommen könnte, wenn er tatsächlich in einem anderen Fall helfen könnte, was eher wieder für den Zeugen spricht.

Wir werden es sehen.


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egaht ehemaliges Mitglied

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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

22.02.2015 um 00:48
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Polizei ein kommendea Verbrechen angezeigt wird und sie tun nichts.Text
okay, jeder schreibt mal schwachsinn, auch du.
ich kann mir sehr gut vorstellen. dass die polizei bei einen kommenden verbrechen,
besser ausgedrückt, bei einen angekündigten verbrechen nichts tut.
die polizei kann ja erst tätig werden, wenn ein verbrechen geschehen ist.
du kannst also öffentlich 100 mal bekannt geben, dass du deinen nachbarn umbringen willst,
solange du es nicht ausführst besteht keine handhabe gegen dich.

desweiteren bleibe ich dabei, ich kann mir sehr wohl ein szenario vorstellen,
bei dem frau bögerl zu tode kam, auch wenn kein mordmerkmal erfüllt war.
da spielt die anzahl der messerstiche eher eine sekundäre rolle.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

22.02.2015 um 02:49
@egaht

schrieb:

du kannst also öffentlich 100 mal bekannt geben, dass du deinen nachbarn umbringen willst,
solange du es nicht ausführst besteht keine handhabe gegen dich.

::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Falsch !

Der § 126 StGB regelt die Strafbarkeit ausgesprochener Drohungen.


Liest du hier...


http://dejure.org/gesetze/StGB/126.html


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

22.02.2015 um 03:40
@egaht
Ich schreib kein Schwachsinn, es kommt ja auch auf den Sachverhalt an. Du bist lt. Gesetz verpflichtet, wenn du von dem Vorhaben oder der Ausführung schwerer Straftaten weißt, wenn diese noch abgewendet werden können, das anzuzeigen. Und das nicht weil der Staat willkürlich Leute bestrafen will. Die Polizei ist nicht nur dafür da, Straftaten zu verfolgen, wozu sie verpflichtet ist, sondern auch zur Gefahrenabwehr. So wie ich gelesen habe, ist diese Polizeiverordnung der Gefahrenabwehr in jedem Bundesland unterschiedlich und liegt im Ermessen der Polizei. Also es scheint keine grundsätzliche Pflicht zu geben, dass die Polizei für jede Gefahrenabwehr sorgen muss. Das liegt denk ich daran, dass der Bürger vor nicht konkreten Hinweisen geschützt wird und nicht einfach jeder iwas behaupten kann, dass evtl. jemand gesagt hat, er möchte person x am liebsten umbringen. In wiefern fehlerhafte Ermessensentscheidungen der Polizei anfechtbar sind, weiß ich nicht. Allerdings wenn konkrete Hinweise vorliegen, der bloße Verdacht wird da nicht reichen, denke ich schon, dass die Polizei da nicht willkürlich sagen kann "Nö kein Bock". Die können ja auch Personen in Gewahrsam nehmen, um schwere bevorstehende Straftaten zu verhindern. Wenn du zB. davon erfährst, dass ich mir einen Plan gemacht habe, am Montag meinen Nachbarn so und so umzubringen, dann musst du das anzeigen und die Polizei könnte mich u.U. in Gewahrsam nehmen oder sie lauert in der Wohnung meines Nachbarn auf mich und verhaftet mich und kriegt mich wegen versuchten Totschlag oder Mord dran. Wie gesagt, kommt sehr individuell drauf an was konkret abläuft.

Und wenn hier in diesem Fall der Zeuge damals der Polizei gesagt hat, dass dann und dann Maria B. entführt werden und eine räuberische Erpressung stattfinden soll, dann kann ich mir eben nicht vorstellen, dass die Polizei nicht handelt. Und das was ich oben geschrieben und recherchiert habe, bestärkt meine Vorstellung. Die Anzeige hätten sie m.E. aufnehmen müssen, allein schon damit sich der Zeuge nicht strafbar macht.

Dein Szenario, wie Maria B. zu Tode gekommen sein könnte, kannst du gern noch mal genauer darstellen, wenn du willst. Ich bezog mich eher auf die Gesamtsdiskussion. Da waren falsche Unterscheidungen bzgl. Mord und Totschlag dabei, so eine Diskussion ist ja dann nicht zielführend.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

22.02.2015 um 03:53
@EDGARallanPOE
Das Gesetz betrifft aber die Störung des öffentlichen Friedens. Da kommt es wieder sehr auf die Sachlage an. Ein klares Beispiel wäre dafür eine Bombendrohung.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

22.02.2015 um 03:55
Wenn ich sage, ich bring dich um oder ich schlage dich zusammen, wenn du das nicht lässt, dann wäre das Nötigung. Aber das geht jetzt zu OT ;)


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

22.02.2015 um 04:33
@AngelEyes01

schrieb:

Das Gesetz betrifft aber die Störung des öffentlichen Friedens.
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Dem stimme ich zu. Das von @egaht gebrachte Beispiel, dass eine Person eine andere Person mit dem Tode bedroht, stört den öffentlichen Frieden erheblich.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

22.02.2015 um 05:08
@EDGARallanPOE
Nein, es stört den öffentlichen Frieden nicht, denn die Bevölkerung muss nicht mit Übergriffen rechen, sondern nur mein Nachbar.

Um den öffentlichen Frieden zu stören, musst du mehrere Personen des öffentlichen Lebens bedrohen, wie eben bei einer Bombendrohung.

Hier kannst du das noch mal genauer nachlesen:
Wikipedia: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

Das Beispiel von @egaht betrifft eher diesen Straftatbestand:

§ 241 Bedrohung
"(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html

Allerdings muss man das natürlich auch beweisen können. Zeugen wären also schon mal nicht schlecht. Die einfache Behauptung, ich hätte das gesagt, würde natürlich nicht ausreichen.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

22.02.2015 um 05:21
Und wenn mein Nachbar mich deswegen anzeigt, muss die Polizei das sowieso verfolgen, da diese Anzeige einen Straftatbestand erfüllt und die Polizei zur Strafverfolgung verpflichtet ist, egal ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen muss wegen nicht auszureichender Beweise.


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Allmy ungelöst - Wer hat Maria B. entführt und ermordet?

22.02.2015 um 05:38
Zudem muss ein Dritter eine geplante od. laufende Straftat nur anzeigen wenn es um bestimmte schwere Straftaten geht. Das Bsp von egaht ist also so oder so falsch und hat zu dem Fall und meiner Aussage auf die er/sie einging keinen Vergleichswert.


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