SunziChris schrieb:https://podcast-player.audiocon.de/index.html?ID=145&spotify=https%3A%2F%2Fopen.spotify.com%2Fshow%2F1hvrOvBJIRoe1fbKVkq...
Unter Nr. 19 ist der Podcast über den Fall Wörz. Er wird freigesprochen aber die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger wollen ihn schuldig sehen. Warum wird so etwas nicht unter Strafe gestellt, jemanden zu unrecht das Leben schwer machen. Könnte Wörz nicht Schmerzensgeld fordern? Aber dazu wird er wohl keine Lust mehr haben.
Ich habe mich noch nicht viel mit dem Fall beschäftigt. Was ich nicht verstehe, entweder ist der Podcast total schlecht recherchiert oder der BGH hat sich in eindeutigen Fragen geirrt, was ich nicht glaube.
Laut dem Podcast
hatte sich Thomas H. mit seiner Frau darauf verständigt, dass er seine Geliebte behalten kann, wenn er nur bei ihr und den Kindern bleibt. Damit soll auch A. einverstanden gewesen sein.
Dazu mal die Ausführungen des BGH:
T. H. war zwischen seiner Familie und seiner Freundin hin und her gerissen und konnte sich nicht entscheiden. Dies führte zu heftigen Auseinandersetzungen mit beiden Frauen. Der Streit mit seiner Ehefrau ging so weit, dass T. H. sie auch ohrfeigte. A. Z. war empört darüber, dass T. H. weiterhin mit seiner Frau intim war. Sie bestand auf einer klaren Trennung und drängte zur Scheidung.
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Der Angeklagte befand sich zu Beginn der Tatnacht (vom 28. auf den 29. April 1997) allein in seiner Wohnung in G. und dort nach seiner Einlassung auch durchgehend, bis er um 5.00 Uhr in der Früh aufstand, um zur Arbeit zu gehen.
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T. H. war wenige Tage zuvor zu Hause aus- und bei A. Z. eingezogen. Am Tag vor der Tat hatte er sich jedoch zunächst wieder eines anderen besonnen und war in die eheliche Wohnung zurückgekehrt. Diese Entscheidung teilte er A. Z. in einem mehr als halbstündigen Telefongespräch ab 19.34 Uhr aus seiner Wohnung in Bu. mit. Gegen 23.00 Uhr wollte sich T. H. dann doch zu ihr aufmachen. Seine Ehefrau drohte ihm mit der endgültigen Trennung, falls er jetzt wieder seine Freundin aufsuche. Nach "einiger Zeit inneren Kampfes" legte sich T. H. ins Ehebett, das er nach seinen Angaben bis zum Morgen nicht mehr verließ.
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-254-10.phpFür mich sind das zwei völlig unterschiedliche Szenarien. Laut dem Podcast
hätten die Ermittler, die noch in der Nacht das Haus von H.W. aufsuchten garnicht versucht, zu prüfen, ob sein Auto warm war. Laut dem BGH war es so
Die vor dem Haus geparkten Fahrzeuge überprüften die Beamten. Alle waren kalt. Der nicht entdeckte Pkw des Angeklagten war wie üblich etwas abseits abgestellt. Eine Prüfung auf Restwärme an diesem Fahrzeug unterblieb deshalb.
Andererseits gibt es im Podcast einige interessante Infos:
Die Frau von Thomas H, die aussagte, sie habe einen sehr leichten Schlaf und wäre auf jeden Fall aufgewacht, wenn er nachts weg gewesen wäre, hat nichts davon mitbekommen, dass er nachts aufgestanden ist, um aufs Klo zu gehen. Sie ist nämlich schwerhörig.
Damit ist sein Alibi mal völlig entwertet.
Interessant finde ich auch die Info aus dem Podcast, dass W.Z. von seiner Tochter verlangte, das gemeinsame Kind von ihr und Harry Wörz abzutreiben (sie hat sich aber geweigert).
Dennoch finde ich, sollte man dem Podcast sehr kritisch gegenüberstehen.