Der schwarze Mann/Soko Dennis
29.11.2012 um 15:02kannte ich noch gar nicht - sehr gute zusammenfassung des maskenmann falles aus dem stern:
Richter fällen Urteil gegen Martin N. Karriere eines Kindermörders
Vergessene Beweismittel, vernichtete Akten, Unschuldige unter Verdacht. Die Pannen auf der Jagd nach dem "Maskenmann". Von Kerstin Herrnkind
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Maskenmann, Schweigen, Prozess, Stade, Martin N., sexueller Missbrauch, Landgericht Stade, Mord
Martin N. vor dem Stader Landgericht. Am Montag wird das Urteil erwartet© Carmen Jaspersen/DPA
Es dauerte 19 Jahre, bis der "schwarze Mann" im April dieses Jahres gefasst wurde. Am kommenden Montag will das Landgericht Stade sein Urteil fällen. Martin N. hatte sein Doppelleben als Kindermörder und Betreuer mit einer Dreistigkeit organisiert, die in der deutschen Kriminalgeschichte einzigartig sein dürfte. Bei den Ermittlungen kam es allerdings auch zu einer Reihe von Pannen.
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Staatlich geprüfter Kinderfreund
Martin N. beginnt seine kriminelle Karriere als Teenager. Mit 17 erpresst er seinen Hausarzt und die Eltern eines Klassenkameraden. "Sie geben uns 150.000 Mark und wir entführen Ihre Kinder nicht. Wenn Sie den Vorschlag ablehnen oder die Polizei alarmieren, wird eines Ihrer Kinder sterben", schreibt er den Eltern. Er wird geschnappt, muss sich Anfang 1989 vor dem Amtsgericht Blumenthal verantworten und wird zu acht Wochenenden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Strafe wird ins Erziehungsregister eingetragen.
Im März 1992 - als 21-jähriger Student - entführt Martin N. den 13-jährigen Stefan J. aus einem Internat bei Scheeßel und ermordet den Jungen. Er steigt ab 1994 nachts sogar in Wohnungen ein, überfällt Kinder in ihren Betten, missbraucht sie mit vorgehaltener Waffe. Im Sommer 1995 begeht er seinen zweiten Mord. Er entführt den achtjährigen Dennis R. aus dem Zeltlager Selker Noor in Schleswig und bringt ihn um. Ein halbes Jahr später wird Martin N. 24 Jahre alt. Die Eintragung wegen der versuchten Erpressung wird in seinem Erziehungsregister - wie gesetzlich vorgeschrieben - gelöscht.
Ungewöhnlicher Pflegevater
Als hätte er diesen Moment genau abgepasst, bewirbt sich Martin N. im Jahr darauf beim Amt für Soziale Dienste in Bremen um einen Pflegesohn. Der zweifache Kindermörder will Pflegevater werden. Die Mitarbeiter des Jugendamtes ahnen von seiner Vorgeschichte nichts. Trotzdem ist Martin N. ein ungewöhnlicher Kandidat, dessen Eignung fraglich scheint: Er ist erst 25 Jahre alt, Single und wohnt in einer Einzimmerwohnung, in der kein Platz ist für ein Kind. Auch seine Ausbildung zum Lehrer hat Martin N. noch nicht abgeschlossen, er lebt von 870 Mark Bafög.
Dass das Jugendamt ihn trotzdem als Pflegevater akzeptiert und einen zwölfjährigen Jungen bei Martin N. unterbringt, ist offenbar der puren Not geschuldet. Es gibt damals kaum Bewerber für Pflegekinder. Das Amt schaltet Mitte der 90er Jahre sogar Zeitungsanzeigen, sucht ausdrücklich auch "Singles, die ein Pflegekind aufnehmen möchten". Damit macht das Amt es Päderasten - wie Martin N. - leicht.
Ausgerechnet eine Vormundschaftsrichterin des Amtsgerichts Blumenthal, vor dem sich Martin N. als Teenager wegen Erpressung verantworten musste, weil er gedroht hatte, Kinder umzubringen, spricht ihm 1996 das Sorgerecht für einen zwölfjährigen Jungen zu. Die alten Akten sind vernichtet. Niemand erinnert sich mehr an den Erpressungsfall. Kein Skandal, wohl aber ein Kuriosum, das sich kein Krimiautor hätte ausdenken können. Die Übertragung der Pflegschaft ist für das Doppelleben von Martin N. von unschätzbarem Wert. Sie dient ihm in den nächsten Jahren als Siegel seiner Integrität. Er gilt fortan als staatlich geprüfter Kinderfreund.
Polizei glaubt nicht an Serientäter
Dreist kehrt Martin N. in diesen Jahren immer wieder an die gleichen Orte zurück: Hepstedt, Zeven-Badenstedt, Selker Noor. Allein ins Schullandheim Hepstedt bricht Martin N. bis 1995 acht Mal ein und missbraucht mehrere Kinder. Fünf Mal schlägt der "schwarze Mann" bis 1995 im Schullandheim Zeven-Badenstedt zu. Und auch im Zeltlager Selker Noor kommt es zu zwei Missbrauchsfällen. In den Sommermonaten der Jahre 1992 und 1994 werden mehrere Jungen nachts in ihren Zelten sexuell missbraucht. Als Dennis R. im Sommer 1995 aus diesem Zeltlager entführt und ermordet wird, ist dies der dritte Fall. Seine Leiche wird auf einem Sandhügel in den Dünen verscharrt - ähnlich wie die Leiche von Stefan J. im Jahr 1992.
Trotz dieser Parallelen und den zahlreichen Missbrauchsfällen, die sich ähneln, weil sich die Kinder immer an einen großen, maskierten Mann erinnern, erkennt die Polizei nicht, dass die Kinder einem Serientäter zum Opfer gefallen sind. Die Mordkommissionen in Verden und Flensburg tauschen sich 1995 über die Morde an Stefan J. und Dennis R. aus. "Wir sind aber einhellig der Meinung, dass es nicht derselbe Täter war", sagt ein Sprecher der Kripo Flensburg damals zur Presse. In Bremen und Umgebung werden ab 1994/1995 zahlreiche Jungen nachts zu Hause in ihren Betten überfallen und missbraucht. Die Polizei gibt jedoch, obwohl Eltern darauf dringen, keine öffentliche Warnung heraus. Erst sechs Jahre später, nach dem dritten Mord - an Dennis K. im Jahr 2001 - wird die "Soko Dennis" gegründet.
Vernichtung von Akten
Der zwölfjährige Alexander H. wird 1994 und 1995 in Bremen drei Mal nachts von einem maskierten Mann in seinem Kinderbett überfallen, mit der Pistole bedroht und missbraucht. Die Staatsanwaltschaft Bremen vernichtet die Akten, noch bevor die Sache verjährt ist. Als die "Soko Dennis" 2001 nach den Akten fragt, muss der Chef der Staatsanwaltschaft "zerknirscht" einräumen, dass die Akten vernichtet worden sind. Das gleiche gilt für einen Missbrauchsfall im Schullandheim Zeven-Badenstedt, in dem 1992 ein Zehnjähriger missbraucht worden war. Auch diese Akten wurden vernichtet. Immerhin können die Fälle rekonstruiert werden.
Rechtswidrige Beweise
Der Vater von Stefan J. hat schon nach dem Mord an Dennis R. im Jahr 1995 den Verdacht, dass die Jungen von einem Serienmörder umgebracht wurden. Zwar ist Stefan etwas älter als Dennis, doch vom Typ her ähneln sich die blonden Jungen. Der Vater engagiert Privatdetektive. Die Kripo verdächtigt einen Betreuer aus dem Zeltlager, Dennis R. ermordet zu haben. Die Privatdetektive klauben ein Haar von der Jacke des Verdächtigen und leiten es an die Kripo in Flensburg weiter. Ein Kommissar schickt das rechtswidrig gewonnene Beweismittel ans BKA. Die Experten geben das Haar postwendend zurück: Sie würden - "wie bekannt sein sollte" - nur "sach- und fachgerecht" entnommene Blut- und Haarproben begutachten.
Nicht die einzige Panne bei den Ermittlungen gegen den unschuldigen Betreuer. Eine Frau meldet sich bei der Staatsanwaltschaft Flensburg und übergibt Liebesbriefe, die der verdächtige Betreuer ihr geschrieben haben soll. Für über 1000 Euro lässt die Staatsanwaltschaft die Briefe aus dem Niederländischen übersetzen. Erst dann stellt die Kripo fest: Bei dem Verfasser der Briefe handelt es sich nicht um den Betreuer, sondern um einen Mann gleichen Nachnamens.
Martin N. fälscht Zeugnisse - keiner merkt es
Im Sommer 1996 - ein Jahr nach dem Mord an Dennis R. - besteht Martin N. das erste Staatsexamen als Lehrer als einer der hundert besten Absolventen seines Studienganges. Er bekommt eine Stelle als Referendar, unterrichtet an einer Bremer Gesamtschule Schüler im Alter von 11 bis 16 Jahren in Mathe und Physik. Doch Martin N. wirkt "verklemmt", sein Unterrichtig ist "zu abstrakt und theoretisch", wie sich ehemalige Kollegen erinnern. "Er taugte einfach nicht zum Lehrer." Nach einem Jahr bricht Martin N. das Referendariat und damit seine Ausbildung als Lehrer ab.
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Er fälscht ein Hochschulzeugnis, das ihn als "Diplom- Sozialpädagogen" ausweist. Mit dem gefakten Zeugnis bewirbt sich Martin N. Anfang 2000 auf eine Stelle als Betreuer für Kinder und Jugendliche aus Problemfamilien bei einer evangelischen Stiftung in Hamburg. Die Personalchefs sind beeindruckt, dass das Jugendamt Martin N. ein Pflegekind anvertraut hat. Zwar lässt sich die Stiftung von Martin N. - wie es für Arbeitnehmer in der Kinder- und Jugendbetreuung vorgeschrieben ist - ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Die Personalleitung verzichtet allerdings darauf, beglaubigte Kopien des Hochschulzeugnisses zu verlangen, sodass die Fälschung unentdeckt bleibt.
Ab Mai 2000 betreut Martin N. in einer Wohngemeinschaft der Stiftung Jungen und Mädchen ab zehn Jahren. Sein Pflegesohn ist inzwischen ausgezogen, gibt später zu Protokoll, dass Martin N. ihn nie missbraucht habe. Jahrelang gilt Martin N. als besonders engagierter Betreuer.
Ermittlungen wegen Erpressung
Im Jahr 2005 meldet sich bei der Bremer Polizei ein 25-jähriger Mann. Er hat erfahren, dass Martin N. als Betreuer mit Kindern arbeitet und will das nicht hinnehmen. Er gibt zu Protokoll, dass Martin N. ihn 1995 als Teenager missbraucht habe. Die Tat ist zwar verjährt. Trotzdem leitet die Polizei das Verfahren an die Kollegen in Hamburg weiter. Dort gibt es schon eine Anzeige gegen Martin N. wegen sexuellen Missbrauchs. Eine Mutter hat Martin N. angezeigt, weil er ihre beiden Söhne unsittlich berührt hatte. Das Verfahren wird gegen Zahlung von 1800 Euro eingestellt.
Im März 2006 durchsucht die Polizei die Wohnung von Martin N. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Erpressung. Er hatte einem Berliner Sozialarbeiter aus Berlin gedroht, ihn wegen Besitzes von Kinderpornografie anzuzeigen und 20.000 Euro für sein Schweigen verlangt. Martin N. öffnet den Beamten nur mit einer Unterhose bekleidet. Auf einer Matratze im Wohnzimmer liegt der 15-jährige Jens A. - ein Junge aus der WG der evangelischen Stiftung, bei der Martin N. als Betreuer angestellt ist. Die Beamten leiten kein Ermittlungsverfahren ein - und zwar obwohl zwischen N. und dem Jungen ein Betreuungs- und damit Abhängigkeitsverhältnis besteht. Außerdem ist Martin N. zu dieser Zeit als Pädophiler polizeilich bereits bekannt.
Beweise liegen jahrelang in Asservatenkammer
Bei der Durchsuchung entdeckt die Kripo auf dem PC von Martin N. kinderpornografische Bilder. Doch der letzte Zugriff liegt so lange zurück, dass er verjährt ist. Die Staatsanwaltschaft Hamburg stellt das Verfahren Ende 2007 ein. Eine CD mit den Fotos, es sind mehrere hundert, wandert in die Asservatenkammer der Hamburger Polizei. Die Bilder werden nicht ausgewertet. Ein fataler Fehler, wie sich später herausstellt, denn unter den Bildern sind auch Fotos, die Martin N. als "schwarzen Mann" überführt hätten. Ein Foto zeigt einen Jungen, den Martin N. 1999 im Schullandheim Wulsbüttel missbraucht und nackt fotografiert hat. Die Staatsanwaltschaft Hamburg informiert allerdings den Arbeitgeber von Martin N. Rechtlich durchaus problematisch. Die Stiftung kündigt Martin N. daraufhin im Januar 2008 fristlos.
Arbeitsagentur schickt Stellenangebote
Der falsche Sozialpädagoge meldet sich bei der Agentur für Arbeit in Hamburg-Harburg als Arbeitsuchender. Dass Martin N. - obwohl er acht Jahre für die Stiftung als Betreuer gearbeitet hat - nur eine Arbeitsbescheinigung und kein Zeugnis vorlegen kann, wundert die Sachbearbeiter offenbar nicht. Sie verlangen auch keine beglaubigten Zeugniskopien - das ist bei der Arbeitsagentur nicht üblich. Martin N. wird in der Kartei als "Diplom-Sozialpädagoge" geführt. Regelmäßig bietet ihm die Agentur für Arbeit neue Stellen in der Kinder- und Jugendarbeit an: Als Sozialpädagoge für den Landkreis Harburg, zum Beispiel.
2007 gerät Martin N. als Pädophiler ins Visier der Soko Dennis. Im Dezember wird er vernommen. Martin N. weigert sich, eine DNA-Probe abzugeben. Die Beamten haben keine Handhabe gegen ihn. Kurios: Zwei Wochen später gibt Martin N. freiwillig eine Speichelprobe ab. Allerdings bei der Polizei in Bremen, wo er Opfer eines Überfalls geworden ist.
Ende 2009 findet Martin N. eine befristete Stelle beim TÜV-Schulungszentrum in Hamburg. Er soll arbeitslose Erwachsene wieder fit machen fürs Berufsleben. Unter den Bewerbern ist Martin N. eigentlich nur "zweite Wahl", wie sich der Personalchef erinnert. Schließlich hat er keinerlei Erfahrung in der Erwachsenenbildung. Wieder bekommt er den Job. "Uns hat beeindruckt, dass die Sozialbehörde ihm schon in jungen Jahren die Vormundschaft für ein Kind übertragen hatte", erinnert sich sein Chef noch heute.
Eine wiederkehrende Erinnerung
Nach einer erneuten Öffentlichkeitsfahndung Anfang 2011 erinnert sich ein 25-jähriger Mann, der als Kind vom "schwarzen Mann" zu Hause überfallen und missbraucht worden ist, dass er zuvor von einem Betreuer auf einer Ferienfreizeit über seine Wohnverhältnisse ausgefragt worden sei.
Die Polizei beschattet Martin N. daraufhin, hört sein Telefon ab. Die Beamten hören mit, wie sich Martin N. mit Norman L. aus Berlin verabredet. Er will den neunjährigen Leon mitbringen und mit dem Jungen bei Martin N. über-nachten. Auch ein Saunabesuch ist geplant. Norman L. erzählt Leons Mutter, er würde mit ihrem Sohn bei "Familie N." übernachten, oh-ne freilich zu erwähnen, dass es sich bei "Familie N." um einen alleinstehenden Mann handelt. Die Berliner Polizei sucht Leons Mutter auf und vereitelt den Besuch.
Fragwürdige Informationspolitik der Staatsanwaltschaft
Als der stern kurz nach der Festnahme von Martin N. im April berichtet, dass der Kindermörder "auf einen neunjährigen Jungen" wartete, "den ihm ein Pädophiler aus Berlin zuführen sollte", dementiert die Staatsanwaltschaft Stade gegenüber der Presse. Der Mann aus Berlin sei "ein unschuldiger Kontakt". Fakt ist: Norman L. ist in Kiel wegen Besitzes von Kinderpornographie verurteilt worden.
Am 13. April nimmt das Mobile Einsatzkommando der Polizei Martin N. morgens um kurz vor sieben vor seiner Wohnung in Hamburg fest. Er will gerade zur Arbeit. Einen Haftbefehl haben die Beamten nicht, nur einen Durchsuchungsbeschluss. Fast sieben Stunden lang durchsuchen neun Beamte die Wohnung von Martin N. Besonders gründlich gehen sie offenbar nicht vor: Sie übersehen eine CD, zwei Festplatten und einen USB-Stick. Martin N. hatte die Datenträger unter einer Dunstabzugshaube versteckt. Der Nachmieter findet sie Monate später und übergibt sie der Polizei.
Die rote Schaufel
Doch das sind nicht die einzigen Beweismittel, die sie in der Wohnung liegen lassen. Nachdem die Wohnung von der Kripo wieder freigegeben ist worden von einem Entrümpler geräumt wird, kauft stern.de für 500 Euro den restlichen Hausrat. In einem Schachspiel liegt eine Liste mit den Namen von Kindern, mit denen Martin N. 1993 in die Ferien gefahren ist. Einen der Jungen, dessen Name auf der Liste steht, hat Martin N. vier Jahre später zu Hause überfallen und missbraucht. Die Liste war offenbar so etwas wie ein Souvenir. Außerdem liegen eine Einwegspritze und eine verrostete, rote Metallschaufel in den Kartons. Ein Beamter der Soko holt die Sachen in der Redaktion ab.
Wieder wiegelt die Staatsanwaltschaft gegenüber der Presse ab. Die "Authentizität" des Zettels müsse erst geprüft werden. Spritze und die rote Schaufel seien "belanglos". Fakt ist: An der Leiche von Dennis R. wurden rote Lackpartikel sichergestellt. Auf Grundlage mehrerer Gutachten gingen die Ermittler schon 1995 davon aus, dass die Leiche möglicherweise mit einer rostigen, roten Schaufel vergraben worden war. Einen Tag nach seiner Festnahme gab Martin N. sogar zu, die Leiche von Dennis R. mit einer "ollen Schaufel ... Irgend so einer Kinderschaufel" vergraben zu haben, die er im Schuppen seines Ferienhauses gefunden habe.
Martin N. hat immer versichert, die Kinder seien freiwillig mit ihm mitgegangen. Die Väter der ermordeten Jungen Stefan J. und Dennis R. halten das für ausgeschlossen. Noch immer steht nicht fest, ob Martin N. die Kinder betäubt hat. Vor diesem Hintergrund hätte auch die Spritze sichergestellt werden müssen. Inzwischen sind Namenliste und Spritze offiziell in den Prozess eingeführt worden. Die Spritze ist untersucht worden, enthielt jedoch keinerlei Spuren. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung konnten die Beamten das allerdings nicht ahnen.
Erst als der Nachmieter Mitte Dezember unter der Dunstabzugshaube Datenträger fand, räumte die Staatsanwaltschaft Stade ein, dass die Beamten wichtige Beweismittel übersehen hatten. Nach dem Geständnis hätten die Beamten nicht mehr unter Druck gestanden, belastendes Material finden zu müssen, sagte ein Sprecher. Deshalb hätten sie nicht mehr so intensiv nachgesehen. Fakt ist: Als die Beamten die Wohnung durchsuchten, hatte Martin N. noch gar kein Geständnis abgelegt. Er gestand erst am Tag nach der Durchsuchung.