Der schwarze Mann/Soko Dennis
27.02.2012 um 16:56Von MERLE SCHLESSELMANN und BIANCA WEINER
Stade – Martin Ney (41) hat den Mord an drei Jungen gestanden. Jetzt wurde der „Maskenmann“ dafür zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er kommt für immer in den Knast! Missbrauchs-Opfer Martin W. (26) nach dem Urteil: „Ich bin erleichtert, dass er nie wieder rauskommt."
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Lebenslange Haft
Urteil gegen den Maskenmann Lebenslange Haft wegen dreifachen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs, so lautet das Urteil gegen „Maskenmann“ Martin Ney vor dem Landgericht Stade.
Zusätzlich erkannte die Kammer am Montag die besondere Schwere der Schuld und ordnete eine Sicherungsverwahrung an.
Der 41-Jährige kann somit nicht vorzeitig nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.
„Mit ist ein Stein vom Herzen gefallen", sagte Nebenkläger Martin W. (26) nach dem Urteil. Der junge Mann ist selbst ein Missbrauchs-Opfer des Maskenmannes und hatte in dem Prozess außerdem als Zeuge ausgesagt: „Ich bin erleichtert, dass ich ihn nie wieder sehen muss, dass er nie wieder rauskommt. Mir geht es jetzt wirklich besser.“
Richter Berend Appelkamp begründete sein Urteil wie folgt: „Martin Ney hat seine sexuelle Neigung bereits mit 12 oder 13 Jahren erkannt und sich deshalb immer von Gleichaltrigen ferngehalten. Das Schlimmste für ihn war die Ächtung durch seine Mutter, deshalb hat er die Jungen erwürgt. Er hat die außergewöhnliche Fähigkeit, Probleme auszublenden (...) ist ein Mensch mit einer Tag- und einer Nacht-Seite.“
Martin Ney sei immer noch gefährlich für die Allgemeinheit, so der Richter weiter: „Er hat ein hohes Risikoprofil und eine besonders hohe Rückfallgefährdung. Deshalb wird Sicherungsverwahrung angeordnet (...) Es ist nicht davon auszugehen, dass er sich in Haft oder im Alter ändern wird.“
Martin Ney hatte gestanden, zwischen 1992 und 2001 in Norddeutschland drei Jungen ermordet und 20 weitere missbraucht zu haben.
Stefan Jahr († 13) war sein erstes Opfer. Er wurde 1992 nachts aus einem Internat in Scheeßel entführt, im Auto des Kindermörders missbraucht und anschließend getötet. 1995 entführte Ney Dennis Rostel († 8) aus einem Zeltlager bei Schleswig, verbrachte mit ihm einige Tage in einem Ferienhaus in Dänemark und erwürgte ihn. Das dritte Opfer, Dennis Klein († 9), tötete er 2001 in einem Schullandheim bei Bremerhaven, als dieser sich gegen den Maskenmann wehrte.
Um 11.40 Uhr sprach der Richter Martin Ney im Schlusswort direkt an: „Herr Ney, Sie sind und bleiben ein Mensch. Der Begriff 'Kreatur' ist nicht zu verwenden. Sie sind ein Mensch, der trotz dieses Urteils noch Hoffnung haben darf."
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die vom Gericht ausgesprochene Höchststrafe als „gutes Urteil mit richtiger Signalwirkung” bezeichnet. Der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut: „Damit zeigt sich, dass die in Deutschland bestehende Gesetzeslage ausreicht, um die Bevölkerung vor einem derart gefährlichen Sexualstraftäter dauerhaft zu schützen.“
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Stade – Martin Ney (41) hat den Mord an drei Jungen gestanden. Jetzt wurde der „Maskenmann“ dafür zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er kommt für immer in den Knast! Missbrauchs-Opfer Martin W. (26) nach dem Urteil: „Ich bin erleichtert, dass er nie wieder rauskommt."
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Lebenslange Haft
Urteil gegen den Maskenmann Lebenslange Haft wegen dreifachen Mordes und mehrfachen sexuellen Missbrauchs, so lautet das Urteil gegen „Maskenmann“ Martin Ney vor dem Landgericht Stade.
Zusätzlich erkannte die Kammer am Montag die besondere Schwere der Schuld und ordnete eine Sicherungsverwahrung an.
Der 41-Jährige kann somit nicht vorzeitig nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden. Damit folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage.
„Mit ist ein Stein vom Herzen gefallen", sagte Nebenkläger Martin W. (26) nach dem Urteil. Der junge Mann ist selbst ein Missbrauchs-Opfer des Maskenmannes und hatte in dem Prozess außerdem als Zeuge ausgesagt: „Ich bin erleichtert, dass ich ihn nie wieder sehen muss, dass er nie wieder rauskommt. Mir geht es jetzt wirklich besser.“
Richter Berend Appelkamp begründete sein Urteil wie folgt: „Martin Ney hat seine sexuelle Neigung bereits mit 12 oder 13 Jahren erkannt und sich deshalb immer von Gleichaltrigen ferngehalten. Das Schlimmste für ihn war die Ächtung durch seine Mutter, deshalb hat er die Jungen erwürgt. Er hat die außergewöhnliche Fähigkeit, Probleme auszublenden (...) ist ein Mensch mit einer Tag- und einer Nacht-Seite.“
Martin Ney sei immer noch gefährlich für die Allgemeinheit, so der Richter weiter: „Er hat ein hohes Risikoprofil und eine besonders hohe Rückfallgefährdung. Deshalb wird Sicherungsverwahrung angeordnet (...) Es ist nicht davon auszugehen, dass er sich in Haft oder im Alter ändern wird.“
Martin Ney hatte gestanden, zwischen 1992 und 2001 in Norddeutschland drei Jungen ermordet und 20 weitere missbraucht zu haben.
Stefan Jahr († 13) war sein erstes Opfer. Er wurde 1992 nachts aus einem Internat in Scheeßel entführt, im Auto des Kindermörders missbraucht und anschließend getötet. 1995 entführte Ney Dennis Rostel († 8) aus einem Zeltlager bei Schleswig, verbrachte mit ihm einige Tage in einem Ferienhaus in Dänemark und erwürgte ihn. Das dritte Opfer, Dennis Klein († 9), tötete er 2001 in einem Schullandheim bei Bremerhaven, als dieser sich gegen den Maskenmann wehrte.
Um 11.40 Uhr sprach der Richter Martin Ney im Schlusswort direkt an: „Herr Ney, Sie sind und bleiben ein Mensch. Der Begriff 'Kreatur' ist nicht zu verwenden. Sie sind ein Mensch, der trotz dieses Urteils noch Hoffnung haben darf."
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die vom Gericht ausgesprochene Höchststrafe als „gutes Urteil mit richtiger Signalwirkung” bezeichnet. Der GdP-Vorsitzende Bernhard Witthaut: „Damit zeigt sich, dass die in Deutschland bestehende Gesetzeslage ausreicht, um die Bevölkerung vor einem derart gefährlichen Sexualstraftäter dauerhaft zu schützen.“
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