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Der Fall Kampusch

11.008 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Entführung, Vergewaltigung, Natascha Kampusch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Fall Kampusch

15.07.2013 um 16:58
@Commonsense
@Rho-ny-theta
finde ich sehr gut, die Ansage


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Der Fall Kampusch

15.07.2013 um 17:18
@Schneewi77chen
ich finde man kann den fall drehen und wenden wie man will. ich komme immer zum gleichen ergebniss.


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Der Fall Kampusch

15.07.2013 um 17:45
Mir ist Natascha Kampusch ( NK ) sehr unsymphatisch
Hab sie in einigen Interviews im Fernsehen gesehen.

Unverständlich ihre weiteren Auftritte in der Öffentlichkeit

Ihre Antworten wie abgesprochen.
Das tut man nur, wenn man Angst hat etwas Falsches zu sagen, nur ja nicht sich widersprechen

Mein Verdacht direkt, da ist mehr dahinter, als sie zugibt .

Das Thema ist aber ein heisses Eisen und deshalb halt ich mich lieber mit meiner Meinung zurück


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Der Fall Kampusch

15.07.2013 um 23:16
@Rho-ny-theta

Wirklich toll, daß der Thread wieder auf ist...:-(

Und es geht grad weiter wie gehabt. "Mein Verdacht...blabla"
Und ich gehe jede Wette ein, daß es nicht lange dauert, bis hier wieder ordentlich vom Leder gezogen wird...
Aber bitte, wenn es so gewollt ist...


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Der Fall Kampusch

15.07.2013 um 23:18
@Mao1974

Wenn hier wieder "ordentlich vom Leder gezogen wird" kannst du das melden. Alle User hier wurden gewarnt, wenn das wieder anfängt, darf sich keiner beschweren, wenn er die Quittung kriegt.


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Der Fall Kampusch

15.07.2013 um 23:50
Um hier mal wieder einen Diskussionsanstoß zu geben:

Wie wäre es für den Neuanfang mal mit dem Abschlussbericht?

http://www.mopo.de/panorama/abschlussbericht-fall-natascha-kampusch-geloest,5066860,22371724.html

Die Ermittler waren zur erneuten Überprüfung 10 Tage in Wien. 10 Tage zur Sichtung und Prüfung von 270.000 Seiten Aktenmaterial.

Weiß jemand aus gesicherter Quelle wieviel Mann diese Kommission fasste? Hier im Thread war mal die Rede von lediglich 5 Leuten - zwei vom FBI, zwei vom BKA und ein österreichischer Kriminaler.


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 07:35
@Schneewi77chen

Es waren nicht 5 Personen und 10 Tage, sondern 14 ausgesuchte Experten und ein Zeitraum von 7 Monaten!
Mitte Juli 2012 wurde bekannt, dass der Fall Kampusch durch ein 14-köpfiges internationales Expertenteam, bestehend aus Vertretern des Innen- und Justizministeriums, des Verfassungsschutzes, einem Staatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, mehreren Kripobeamten und mindestens einem Vertreter des FBI und des deutschen BKA neuerlich aufgearbeitet wird.[57] Am 27. August 2012 begann das Team mit der neuerlichen Überprüfung des mittlerweile 270.000 Seiten umfassenden Aktenmaterials. Die Überprüfung sollte ursprünglich bis Ende 2012 laufen.[57] Im Jänner 2013 verlautbarte der Sprecher des Innenministeriums, dass sich der Abschluss der Prüfung bis Februar oder März 2013 verzögern werde.[35] Der Abschlussbericht, der die Einzeltätertheorie mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigt, wurde am 15. April 2013 präsentiert. Im Auto und Haus Přiklopils seien keine Hinweise auf weitere Täter gefunden worden. Verbindungen Přiklopils zur Rotlicht-, Sado-Maso- oder Pädophilenszene konnten nicht festgestellt werden. Des Weiteren gebe es keine Zweifel am Suizid Přiklopils. Die Kommission stellte jedoch „Ermittlungsfehler“ und „Fehleinschätzungen“ bei den Ermittlungen fest.
Quelle: Wikipedia: Entführung von Natascha Kampusch


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 07:38
Zitat von .lucy..lucy. schrieb:Das Thema ist aber ein heisses Eisen und deshalb halt ich mich lieber mit meiner Meinung zurück
Das ist wohl auch besser so! Direkt nach der eindeutigen Ansage derart unqualifiziertes Geschwurbel zu posten, war schon hart genug an der Grenze!


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 07:38
das expertenteam bestand auch nicht nur aus 14 experten, sondern in dem link von @Schneewi77chen
steht "Die Expertenkommission, bestehend aus 21 Kriminaltechnikern, Mitarbeitern des deutschen Bundeskriminalamtes (BKA), Experten des amerikanischen FBI sowie Österreichs Cheffahnder kam zudem zu dem Schluss: Wolfgang Priklopil beging Selbstmord. "


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:10
Ich finde diese Frau sorgt selber dafür, dass sich die Anteilnahme der Bevölkerung für ihren Leid in Grenzen hält. Nur 2 Jahre nach ihrer Flucht eine Talkshow moderieren, dann nun einen Film und nebenbei gab es noch ein Buch. Ich finde es unmoralisch, dass sie durch ihre Entführung Profit zu schlagen versucht. Und wenn man hinter den Rahmen zu schauen versucht, sieht man die Leute dahinter, die sie promoten. Das konnte sie ja natürlich nicht alleine auf die Beine stellen, als wäre sie eine Prominente. Und das widert mich an. Dann noch der inszenierte Streit zwischen ihrem Vater, der den Streit natürlich in einem Buch austrägt. Und das Buch kam natürlich fast Zeitgleich mit dem Kinofilm raus. Da sieht man einfach, dass dahinter Leute stecken, die versuchen mit ihr richtig Geld zu machen und die wissen wie man für etwas promotet.


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:15
@Fassbender
Du solltest nicht von Dir auf andere schliessen. Nicht jeder ist empathielos.Warum ist es verwerflich, über sein Schicksal, seine Erlebnisse zu schreiben, zu berichten? Denkst Du so bei allen, die Autobiographisches veröffentlichen? Oder ist dies nur so, wenn es sich um ein Opfer handelt, dass offenbar gefälligst heulend, zurückgezogen in der Opferposition zu verharren hat, damit man es weiter ungestört bemitleiden kann, oder wie? Ist echt unglaublich, was manche so denken......


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:18
@Fassbender
- Sie ist nicht "wie eine Prominente", sie ist prominent.

Def. Prominent:
Als Prominente oder umgangssprachlich Promis bezeichnet man vorwiegend jene Personen, die für ihre öffentlichen Auftritte bekannt sind.[3] Häufig handelt es sich bei Prominenten um Schauspieler, Musiker und andere Unterhaltungskünstler, über die vielfach in der Presse berichtet wird.

Wikipedia: Prominenz


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:20
@Tussinelda

Netter Versuch, nur auf bestimme Punkte einzugehen um argumentativ überzeugend zu erscheinen.


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:28
@Fassbender

Ein harsches Urteil.

Ich sehe das etwas anders. Kampusch ist eine junge Frau, kaum mehr, als ein Mädchen, das sich für all das interessierte, das auch andere junge Mädchen beschäftigt. Allerdings war ihr Bewegungsraum eingeschränkt. Ich gehe aber davon aus, daß sie Fernsehen konnte.
Würde nicht gerade ein Mädchen, das eingesperrt lebt, sich ein anderes Leben wünschen? Wenn schon fast alle Mädchen sich wünschen, ein Star zu sein, wäre das dann bei Kampusch nicht noch stärker zu erwarten?
Wenn sich dann die Chance ergibt, in der Öffentlichkeit zu stehen und damit viel Geld zu verdienen, soll sie nein sagen?

Und natürlich sind ihre Antworten überdacht und erlernt. Sie verlässt sich sicherlich auf die Vorschläge ihrer Berater.
Man kann wohl das Motiv dieser Berater und Manager moralisch in Frage stellen, aber ich finde es unangebracht, einer jungen Frau vorzuwerfen, die einzige Chance zu nutzen, die sie hat, sich ein sorgenfreies zukünftiges Leben zu sichern.

Auch liest man immer wieder, daß Kampusch unsympathisch sei. Das mag ja sein, ist aber nicht Grund genug, sie als Lügnerin zu verurteilen.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum hier so oft versucht wird, aus einem Opfer eine Täterin zu machen.


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:32
Person des öffentlichen Lebens
Person des öffentlichen Lebens ist ein juristischer Begriff im deutschen, österreichischen und schweizerischen Zivilrecht, der in der Rechtsprechung zu verschiedenen Gesetzen zur Abgrenzung des Rechts auf Privatsphäre gegen die öffentliche Berichterstattung der Medien verwendet wird. Vergleichbar ist die „Person der Zeitgeschichte“, die z. B. im deutschen Kunsturheberrechtsgesetz und im Stasi-Unterlagen-Gesetz erwähnt wird

Privatsphäre
Privatsphäre bezeichnet den nichtöffentlichen Bereich, in dem ein Mensch unbehelligt von äußeren Einflüssen sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit wahrnimmt.[1] Das Recht auf Privatsphäre gilt als Menschenrecht und ist in allen modernen Demokratien verankert. Dieses Recht kann aufgrund des
öffentlichen Interesses an einer Person
oder zu Zwecken der Strafverfolgung eingeschränkt werden.
Wikipedia: Privatsphäre

Meinungsfreiheit
genauer Meinungsäußerungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.

Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird.
In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre. Das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrücklich verboten.

Beschränkungen der Meinungsfreiheit dürfen in den meisten Demokratien keine abweichende Meinung unterbinden, sondern nur zum Staatsschutz oder zum Schutz anderer wichtiger Interessen wie dem Jugendschutz eingesetzt werden. Repression, also Sanktionen nach erfolgter Meinungsäußerung, ist meist nur zum Schutze höher- und gleichrangiger anderer Güter erlaubt, aber nur auf der Basis eines ausreichend die Einschränkung detaillierenden rechtmäßig verabschiedeten Gesetzes.

Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind (nicht abschließend):

der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,[1]
die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater)
der unlautere Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.
die nichtautorisierte Weitergabe urheberrechtlich geschützter Informationen (z.B. Art. 5 Abs. 2 S. 1 GG: Schranke der "allgemeinen Gesetze"; das Urheberrechtsgesetz ist ein solches Gesetz, da es nicht meinungsspezifisch wirkt)


Wikipedia: Meinungsfreiheit


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:36
@Commonsense
meines Erachtens liegt es daran, weil sie sich nicht den Erwrtungen entsprechend verhält....sie wirkt offensichtlich befremdlich auf manche, dadurch unsympathisch, ein Opfer ist aber ja eigentlich nicht unsympathisch, man will es doch bemitleiden.....das will aber Kampusch nicht, ergo, der Zuschauer bekommt nicht die Kampusch, die er erwartet, somit empfindet er sie nicht mehr als Opfer und dann, so ganz simpel gestrickt, muss sie ja was damit zu tun haben, Schuld haben, irgendwie muss der Zuschauer etwas finden, um seine nicht erfüllten Erwartungen zu kompensieren......wenn man da länger drüber nachdenkt, dann wird einem schlecht (also mir), denn welches Recht hat IRGENDEIN Aussenstehender, Kampusch, ihr Erlebtes, ihr Verhalten etc. überhaupt zu be- oder verurteilen? Werde ich nie verstehen.....


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:43
@anser
und worauf willst Du jetzt hinaus :ask:


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:45
@Tussinelda
Steht doch eindeutig da. Privatsphäre, Meinungsfreiheit, Prominenz. Ich wollte nur nochmal die Definitionen lt. Wikipedia aufzeigen, auch für Dich, wenn Du sie brauchst.


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:46
@anser

Darf man fragen, was diese copy & paste-Orgie bezwecken soll?

@Tussinelda

Spielt sicher mit hinein. Mir ist sie auch nicht sympathisch, aber das hat mit der Sache schlicht und einfach nichts zu tun.


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Der Fall Kampusch

16.07.2013 um 08:49
@Commonsense
- das war, auch im Interesse des Forums nur noch mal eine Auffrischung. Wenns denn nicht gewollt war denn lösch es. Bezog sich auch teilweise auf den Beitrag mit Prominenz. Denn NK ist ja schon prominent, somit gelten einige andere Regeln in Hinsicht z.B. Berichterstattung im Interesse der Allgemeinheit usw. das heisst, sie gilt nicht mehr als Privatperson.

Fassbender schrieb doch, sie führt sich auf WIE eine Prominente.


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