Mord an Frauke Liebs
21.03.2014 um 13:51Ich erinnere mich noch an die Garantenstellung...
dh wenn ich ein besonderes Verhältnis zu einer Person habe, dann muss ich ihr helfen um straffrei zu bleiben...
Garantenstellung liegt zB vor bei Kindergartenkind und Aufseher oder Eltern und Kind...
Wenn da jetzt ein fremder Mensch ertrinkt und ich schau nur zu, dann gibt es nur Ärger wegen unterlassener Hilfeleistung....
Besteht zwischen mir und dem Ertrinkenden eine Garantenstellung gibt es weitaus mehr Ärger... dann wird man meine ich mich zu erinnern nach §13 Begehen durch Unterlassen bestraft..
dh lass ich als Erzieher mein Kind ertrinken, dann werde ich wegen Totschlag belangt...
Könnte sein, dass zwischen Entführer und Entführtem auch eine Garantenbeziehung besteht...
dh wenn ich ein besonderes Verhältnis zu einer Person habe, dann muss ich ihr helfen um straffrei zu bleiben...
Garantenstellung liegt zB vor bei Kindergartenkind und Aufseher oder Eltern und Kind...
Wenn da jetzt ein fremder Mensch ertrinkt und ich schau nur zu, dann gibt es nur Ärger wegen unterlassener Hilfeleistung....
Besteht zwischen mir und dem Ertrinkenden eine Garantenstellung gibt es weitaus mehr Ärger... dann wird man meine ich mich zu erinnern nach §13 Begehen durch Unterlassen bestraft..
dh lass ich als Erzieher mein Kind ertrinken, dann werde ich wegen Totschlag belangt...
Könnte sein, dass zwischen Entführer und Entführtem auch eine Garantenbeziehung besteht...