Vermisste Frauen im Landkreis Forchheim
20.08.2024 um 08:56xoxalb schrieb:Dieses Thema würde mich auch mal interessieren. Man kann zwar den Eigenbedarf "festlegen", aber das könnte ins Nichts laufen, wenn er wenig Geld im Monat zur Verfügung hat. Wenn, dann wäre das im Monat bestimmt eher ein geringfügiger Betrag und er würde bis zum St. Nimmerleinstag dafür zahlen.Ich meine das betrifft die sogenannte Pfändungsfreigrenze:
Pfändungsfreigrenzen sollen sicherstellen, dass der Schuldner bzw. die Schuldnerin auch bei einer Pfändung seines bzw. ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen kann. Bei einem Arbeitseinkommen, das den pfändungsfreien Grundbetrag (pauschalisierter Mindestbetrag, der dem Schuldner von seinem Nettoeinkommen verbleibt) übersteigt, soll dem Schuldner bzw. der Schuldnerin zudem ein gewisser Teil des Mehrverdienstes erhalten bleibenDiese beträgt:
Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr angepasst. Maßstab dafür ist die Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrages des Einkommensteuergesetzes (EStG § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1). Die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen erfolgt immer zum 1. Juli. Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der unpfändbare Grundbetrag 1.491,75 Euro monatlich (bisher: 1.402,28 Euro).Quelle für beides: https://www.bmj.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsfreigrenzen/pfaendungsfreigrenzen_node.html#:~:text=Ma%C3%9Fstab%20daf%C3%BCr%20ist%20die%20%C3%84nderung,%3A%201.402%2C28%20Euro).
Also knapp immerhin 1500 EUR. Vermutlich darf Auto und eigenes Haus ähnlich wie beim Bürgergeld behalten werden.
Von diesem Geld dürfte aber nicht soviel übrig bleiben, wenn er das sein kostspieligen "Hobby" betrieben hat. Und das scheinbar ja sogar für ganze Tage.
Ggf. könnte genau da ja ein naheliegender Streitpunkt gewesen sein.
Ansonsten ist der Punkt auffällig, dass beide Frauen verschwunden sind, nachdem diese wohl in seiner Gesellschaft, auf größeren Festen waren.
Faschingsball - Annafest