Robby82 schrieb:Robby82
um 21:14
In einem anderen Artikel einer anderen Online Zeitung steht das es wohl darum ging sich finanziell zu bereichern. Das dann bestimmt Mithilfe von Computern, daher der "Computerbetrug".
cododerdritte schrieb:Was ziemlich krass ist, da das Opfer als beruflich eher wenig erfolgreich geschildert wurde (um es mal vorsichtig auszudrücken....), man also davon ausgehen kann, dass er keine Reichtümer besaß, die man ihm mit Hilfe eines Computerbetrugs irgendwie hätte abnehmen können.
Lest doch bitte mal die von mir eingestellte rechtliche Definition für Computerbetrug.
Computerbetrug als Straftatbestand setzt das Ziel einer finanziellen Bereicherung voraus.
Es gilt zb auch die unerlaubte Nutzung einer Kreditkarte mit zugehörigem Pin als Computerbetrug.
Computerbetrug ist nicht auf das Erzielen finanzieller Vorteile von einem Computer als Gerät beschränkt. Auch Geldautomaten gelten juristisch als Computer.
Das Opfer muss keine Reichtümer im eigentlichen Sinn besessen haben, aber zur Vollendung eines Computerbetrugs könnte er zB auch in Besitz eines Pins und / oder einer Kreditkarte gewesen sein , den oder die der Tatverdächtige haben und nutzen wollte, oder sogar benutzt hat.