Serecato schrieb:In diesem Fall wissen wir es noch nicht, aber die Meldung wird in den nächsten wohl eintreffen.
Aus meiner Sicht kann ein Täter der solche U.ä. Taten verübt nicht psychisch gesund sein.
@Serecato"Nicht ganz gesund", nach unserem Verständnis. Aber das sind viele Manschen.
Die Frage ist : War er schuldfähig?
War er in der Lage, zu begreifen, was er vorhatte?
Wenn er vor der Entscheidung stand "Mach ich es - oder mache ich es nicht?" Und wenn er
sich dafür entschied, war er schuldfähig. Anders, wenn er sich die Frage vorher gar nicht gestellt hat.
(Es gibt dann noch die Teilschuldfähigkeit und natürlich den Affekt)
Der Täter ist tot und kann nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden.