Wunderfitzchen schrieb:Ich hoffe nicht, dass die nun aufgefundene Mutter mit ihrem Kind „ins Wasser gegangen“ ist, weil sie in Ihrer Verzweiflung keine andere Lösung sah…
Das erscheint mir mehr als unwahrscheinlich.
Vorab, das jetzt geschriebene gilt für alle Brände, ist also bitte völlig wertfrei zu sehen und eine möglichst sachliche Aufzählung der Vorgänge. Daher bitte hier nicht versuchen, irgendwelche Sympathien oder Antisympathien hier hinein interpretieren zu wollen.
Wenn es in Deutschland in einem bewohnten Gebäude brennt, werden zu erst alle Anwohner von Feuerwehr und/oder Polizei heraus geholt. Alle Unverletzten landen in größeren Städten meist zuerst in warmen Stadtbussen.
Dort werden Sie betreut, untersucht und auch im Bedarfsfalle verpflegt. Das übernimmt dann in aller Regel zunächst Rettungsdienstkräfte, danach freiwillige Helfer einer der existierenden Hilfsorganisationen. Wer wo wann alarmiert wird regeln um Vorfeld erstellte Alarmpläne
Wenn sich dann abzeichnet, dass das brennende Gebäude nicht mehr bewohnbar sein wird, wird normaler Weise die Stadt / Gemeindeverwaltung aktiv. Das können das Ordnungsamt, das Einwohnermeldeamt und wohl auch das Wohnungsamt (oder wie heißt das bei Grossstädten) sein. Ich kenne es halt nur vom Land, wo zunächst der Bürgermeister alarmiert wird, der dann weitere benötigte Verwaltungsmitsrbeiter dazu ruft, oder eben selbst tätig wird.
Diese (ich nenne Sie mal) Stadtkräfte organisieren dann mit den Betroffenen zusammen, wie jetzt was geschehen soll, muss.
Wer keinen Telefon retten konnte, bekommt die Möglichkeit bei Verwandten und/oder Freubden anzurufen, da erfahrungsgemäß viele Brandevakuierte bei Freunden und Bekannten zu nächst Unterschlupf finden können.
Deren Transport wird dann ebenfalls organisiert. Hier oft mit Mannschaftsfahrzeugen der eingesetzten Einsatzkräfte. In einer Stadt wie Berlin werden dazu vielleicht auch Taxen oder sonstige Fahrdienste eingesetzt, welche dann natürlich von der Stadt finanziert werden. Das weiß ich nicht.
Für alle, die so nicht untergebracht werden können, werden zunächst Notunterkünfte bereit gestellt. Das können Hotelzimmer sein, Ferienwohnungen, eine Jugendherberge usw, das halt in der Nacht organisierbar ist und in der betreffenden Kommune bereit steht. Auch hier werden die Betroffenen dann natürlich hin gebracht. Manche Städte sollen auch Wohnhäuser oder Wohnungen haben, die bewusst für die Unterbringung bei solchen Notfällen bereit gehalten werden.
Diese hier erwähnten Notunterkünfte sind in der Regel für eine recht kurze Zeit geplant, da man natürlich spätestens am nächsten Tag an möglichen Dauerlösungen arbeitet.
Sollte das alles nicht gehen, wird eine Notunterkunft in irgend einem öffentlichen Gebäude von den Hilfsorganisationen aufgebaut und diese Personen dort, wenn es sein muss über Tage, rund um die Uhr verpflegt und versorgt, auch medizinisch und bei Bedarf psychologisch, z B. durch Kriesenibterventionsteams, betreut.
Die Art einer solchen Unterkunft ist natürlich stark vom Bedarf (Anzahl der Betroffenen) abhängig. Das kann ein Bürgerhaus, ein Feuerwehrhaus genauso sein wie eine Sporthalle.
Klar ist dass dazu parallel natürlich aus irgendwelchen "Katastrophenschutzlagern" erste Ersatzkleidung (wenigstens für die Nacht, den nächsten Tag), für die Kinder wenigstens ein Plüschtier und für die, die es benötigen, Medikamente, organisiert werden. Dazu natürlich Handtücher und Dinge wie Seife, Schampoo oder ähnliches.
Normal wird dann am ersten Tag nach dem Brand damit begonnen, Ersatzunterkünfte zu suchen wie freie Wohnungen, Ferienwohnungen usw.. Bei Asylanten wohl andere vergleichbare Unterkünfte, bei denen Plätze frei sind.
Dazu wird damit begonnen Ersatzdokumente zu organisieren, natürlich weitere Kleidung, Dinge des alltäglichen Gebrauchs, herbei zu schaffen.
Das heißt, nach einem Brand bleibt normaler Weise niemand irgendwo hilflos zurück.
Gerade bei Asylanten, die eh kaum Eigentum besaßen, dürfte der materielle Verlust dadurch relativ gering sein. Dazu hält sich der Papierkrieg, der wegennmöglicher Unterstützungen und / oder wegen Versicherungsrechtlichen Dingen folgt, auch eher in engen Grenzen.
Da hat nach normal menschlichem Ermessen keiner einen Grund ins Wasser zu gehen.