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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

2.045 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Christian B, Claudia Ruf, Inga Gehricke ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

22.09.2023 um 17:40
Zitat von DetectivRingelDetectivRingel schrieb:Nach Beginn einer Hauptverhandlung kann nur noch durch Urteil eingestellt werden
Sehe ich nicht so und wurde ja im von mir verlinkten Koblenzer Fall auch nicht gemacht. Da erfolgte die nach Eröffnung der Hauptverhandlung erfolgte Einstellung durch Beschluss, was außerhalb der Hauptverhandlung nach dem Wortlaut von § 206 a Abs. 1 StPO (oben zitiert) ausdrücklich möglich ist. Möglichkeit der StA dagagen dann nach Abs. 2 die sofortige Beschwerde.

In § 260 Abs. 3 heißt es auch nicht, dass die die Einstellung des Verfahrens DURCH Urteil auszusprechen ist, sondern IM Urteil. Siehe auch:
Eine Einstellung des Verfahrens kommt in jedem Stadium des Erkenntnisverfahrens in Betracht.

Sie kann bereits während des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.[3] Eine Einstellung des Verfahrens ist auch im Zwischenverfahren möglich (§ 205, § 206b StPO) sowie im Hauptverfahren bis zur Verkündung des Urteils durch Gerichtsbeschluss und auch noch im Urteil (§ 260 Abs. 3 StPO).[4]
Wikipedia: Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland)


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

22.09.2023 um 17:52
Nachtrag: Ein Fall, wo der Gesetzgeber ausdrücklich will, dass die Einstellung des Verfahrens DURCH Urteil geschieht, ist § 389 StPO. IM Urteil und DURCH Urteil ist also etwas Verschiedenes. § 206 a StPO wäre obsolet, wenn bei Verfahrenshindernis immer nur DURCH Urteil eingestellt werden müsste.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

22.09.2023 um 18:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sie kann bereits während des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft erfolgen.[3] Eine Einstellung des Verfahrens ist auch im Zwischenverfahren möglich (§ 205, § 206b StPO) sowie im Hauptverfahren bis zur Verkündung des Urteils durch Gerichtsbeschluss und auch noch im Urteil (§ 260 Abs. 3 StPO).[4]
Es ist ganz einfach: Das Gericht kann in der Hauptverhandlung nur durch Urteil einstellen ! Außerhalb auch durch Beschluss.
Hauptverhandlung ist nicht Hauptverfahren!

Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf zur Sache. Rügt der Verteidiger zwischen Aufruf und Vernehmung des Angeklagten zur Sache (bzw seiner Person) , geht es nur durch Urteil. Dagegen nur Revision zum BGH.


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22.09.2023 um 18:44
Zitat von AndanteAndante schrieb:So ganz überzeugt mich die juristische Analyse der Bild nicht.
Für Bare Münze würde ich da auch nicht jeden Satz nehmen, aber als Grobe Übersicht durchaus nutzbar.

Bzgl BGH schließe ich mich da Rick & Ringel an: Innerhalb der Hauptverhandlung nur durch Urteil, außerhalb durch Beschluss.
Gegen Urteil ist nur die Revision beim BGH möglich.
Zitat von DetectivRingelDetectivRingel schrieb:Rügt der Verteidiger zwischen Aufruf und Vernehmung des Angeklagten zur Sache (bzw seiner Person)
DAS ist mmn. der Entscheidende Faktor, und wohl auch der Zeitpunkt in dem wir den Verteidiger hören werden. Setzte ich nen 100er drauf.

Soweit mein Verständnis davon. Bin aber kein Volljurist und lasse mich gerne eines besseren belehren.
Unabhängig davon fand ich den Überblick der Bild nicht schlecht, da gab es schon deutlich schlimmeres was die veröffentlicht haben.


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22.09.2023 um 18:50
@DetectivRingel

Hast recht, ich habe jetzt den kompletten Parallelfall zu Brückner gefunden: LG Hamburg verneint im Zwischenverfahren seine örtliche Zuständigkeit,, Hanseatisches OLG hebt auf Beschwerde der StA den Beschluss auf, Hauptverfahren vorm Lg Hamburg wird eröffnet, zu Beginn Rüge des Angeklagten wg. örtlicher Zuständigkeit, LG stellt das Verfahren durch Urteil ein, StA geht dagegen unter Hinweis auf § 338 Nr. 4 StPO in Revision, BGH gebt das Einstellungsurteil des LG Hamburg auf und verweist die Sache an eine andere Kammer des LG Hamburg zurück.

https://openjur.de/u/2118609.html

Mal sehen, ob sich so was nun auch in Braunschweig 1:1 abspielt. Jedenfalls wäre die zunächst angerufene Kammer des LG Braunschweig, die gerade die Sache B. zu verhandeln hat, dann wohl raus aus der Nummer, was ihr vermutlich gar nicht mal so unlieb sein könnte….


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

22.09.2023 um 18:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hast recht, ich habe jetzt den kompletten Parallelfall zu Brückner gefunden: LG Hamburg verneint im Zwischenverfahren seine örtliche Zuständigkeit,, Hanseatisches OLG hebt auf Beschwerde der StA den Beschluss auf, Hauptverfahren vorm Lg Hamburg wird eröffnet, zu Beginn Rüge des Angeklagten wg. örtlicher Zuständigkeit, LG stellt das Verfahren durch Urteil ein, StA geht dagegen unter Hinweis auf § 338 Nr. 4 StPO in Revision, BGH gebt das Einstellungsurteil des LG Hamburg auf und verweist die Sache an eine andere Kammer des LG Hamburg zurück.
Und genau so wird Dr Fülscher es machen , da wette ich auch drauf.
Mit anderen Worten: Es kann sein, dass die ganze Weltpresse anreist um einen Antrag des Verteidigers zu hören und dann wäre alles wieder vorbei …


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22.09.2023 um 18:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:Hast recht, ich habe jetzt den kompletten Parallelfall zu Brückner gefunden: LG Hamburg verneint im Zwischenverfahren seine örtliche Zuständigkeit,,
Tatsache - genau der Fall.
Frage ist halt , ob das LG sich gegen das OLG stellt oder nicht.


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22.09.2023 um 19:01
Zitat von DetectivRingelDetectivRingel schrieb:Frage ist halt , ob das LG sich gegen das OLG stellt oder nicht.
Dann müsste dem LG aber schon ordentlich was einfallen, womit es die Begründung des OLG aushebeln kann, ansonsten braucht die StA als Revisionsbegründung schlicht die Entscheidung des OLG abschreiben :Y:


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22.09.2023 um 23:22
Zitat von DetectivRingelDetectivRingel schrieb:Und genau so wird Dr Fülscher es machen , da wette ich auch drauf.
Mit anderen Worten: Es kann sein, dass die ganze Weltpresse anreist um einen Antrag des Verteidigers zu hören und dann wäre alles wieder vorbei …
Da hätte Fülscher dann einen großen Auftritt - und das LG Braunschweig vorher einen Riesenaufriss mit der Frage, wo welche Presse sitzen soll, wie Anmeldung und Abweisung gesteuert werden, falls kein Platz mehr da ist, wo wieviel Öffentlichkeit sitzt, wo die größtmögliche Sitzungsaalkapazität ist. Und dann wäre wirklich gleich alles vorbei, nichts zu den Anklagevorwürfen, alle können erst mal wieder nach Hause gehen.


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23.09.2023 um 07:03
ICH kann Fülscher und auch Schwenn nicht verstehen, warum sie diesen Typen überhaupt vertreten. Vor allen nicht, weil nmW klar auf der Hand liegen sollte, dass es sich um keinen Menschen handelt, den man zurück in die Gesellschaft entlassen darf.

MIR ist völlig unklar, wie Schwenn und Fülscher den Opfern und der Öffentlichkeit mit ihrer Einstellung, einer nmM 'gespielten Überzeugung', gegenübertreten wollen.. das alles sehr wahrscheinlich noch pro bono..

WIE können diese Menschen den wahren Opfern noch in die Augen schauen? - für mich völlig unverständlich..


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.09.2023 um 08:54
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ICH kann Fülscher und auch Schwenn nicht verstehen, warum sie diesen Typen überhaupt vertreten.
Weil es ihr Job ist. Jedem Menschen steht eine angemessene Verteidigung zu, genau das macht unseren rechtsstaatlichen Schutz aus.

Moralisch ist das alles die eine Sache aber die Moral muss zum Schutz des eigenes Wohlergehens über die vermeintliche Tat gestellt werden. Man kann denken was man mag aber bevor eine Verurteilung stattgefunden hat gilt Person XY als unschuldig nach geltendem deutschen Recht.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.09.2023 um 09:13
Zitat von KerinyaKerinya schrieb:Weil es ihr Job ist. Jedem Menschen steht eine angemessene Verteidigung zu
wobei ich unter einer angemessenen Verteidigung nicht das völlige abstruse negieren verstehen würde.. und schon gar nicht die Angriffe die auf die Opfer - zählen die denn gar nicht oder weniger als der wahrscheinlich sichere Täter?

ich meine so aussichtslos wie sich die ganze Anklage gerade darstellt, kann man nachvollziehen, warum Opfer solche Übergriffe lieber selbst mit sich ausmachen..


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23.09.2023 um 09:44
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:zählen die denn gar nicht oder weniger als der wahrscheinlich sichere Täter?
DARUM GEHT ES DOCH GARNICHT

Herrgott, ist dir bewusst wie Oft Opfer bereits falsche Personen beschuldigt haben und sich dabei 100% sicher waren?
Oder wie Oft angebliche Opfer jemanden bezichtigt haben und es hat sich am ende gezeigt das nie eine Straftat stattgefunden hat?
Wie viele Menschen Weltweit UNSCHULDIG im Gefängnis sitzen?

Lieber 100 Täter in Freiheit als ein Unschuldiger im Gefängnis.


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23.09.2023 um 10:52
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:DARUM GEHT ES DOCH GARNICHT
hm.. anschreien lassen muss sich hier ja eigentlich niemand lassen.. - aber bitte vielleicht habe ich neue Forenregeln übersehen..
Zitat von JustreadingJustreading schrieb:Herrgott, ist dir bewusst wie Oft Opfer bereits falsche Personen beschuldigt haben und sich dabei 100% sicher waren?
natürlich ist mir das bewusst und trotzdem geht es hier auch unter anderem um geschädigte Kinder und Jugendliche - wobei noch nichtmal sicher scheint ob das Mädchen am Balken überhaupt noch lebt. Weißt du wieviele Kinder, Jugendliche oder auch Erwachsene sich nach solcher Tortour entscheiden aus dem Leben zu gehen - ich möchte nur mal an Susanne Preusker erinnern.

Den Aufriss dieses Staranwalts halte ich jedenfalls für völlig überzogen.. und für die Opfer sicher unerträglich..


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23.09.2023 um 11:26
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ich meine so aussichtslos wie sich die ganze Anklage gerade darste
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Den Aufriss dieses Staranwalts halte ich jedenfalls für völlig überzogen.
Erst mal geht es ja nur um die örtliche Zuständigkeit, und diese Frage sagt über den Erfolg oder Misserfolg der Anklage noch nichts aus. Sicher ist es nicht toll, wenn sich das Verfahren dadurch in die Länge zieht, aber es steht dem Angeklagten nun mal zu, die örtliche Zuständigkeit des Gerichts in Zweifel zu ziehen, bei dem er angeklagt wurde, und wenn er das tut, muss darüber halt auf dem dafür vom Gesetz vorgesehenen Weg entschieden werden. Ist dann das örtlich zuständige Gericht endgültig klar (persönlich tippe ich weiter auf Braunschweig, das wird nach dem OLG Braunschweig vermutlich auch der BGH so sehen), geht es dort mit der Anklage weiter, Prozessergebnis nicht vorhersagbar.

Brückner hat im Laufe seiner kriminellen Karriere die nationale und internationale Justiz schon so viel beschäftigt, da muss man fast sagen, dass es auf den jetzigen Schlenker auch nicht mehr groß ankommt. Die StA muss halt aufpassen, dass er sich nach Verbüßung seiner jetzigen Strafhaft nicht wieder mal absetzen kann, also keine zeitliche Lücke entsteht, in der gerade kein Haftbefehl existiert.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:MIR ist völlig unklar, wie Schwenn und Fülscher den Opfern und der Öffentlichkeit mit ihrer Einstellung, einer nmM 'gespielten Überzeugung', gegenübertreten wollen.. das alles sehr wahrscheinlich noch pro bono..
Wenn Schwenn und Fülscher, was anzunehmen ist, Wahlpflichtverteidiger sind, bekommen sie aus der Staatskasse zumindest die Pflichtverteidigervergütung. Ganz pro bono läuft es nicht, denke ich, obwohl beide Anwälte vermutlich auf diese Vergütung nicht angewiesen sind.


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23.09.2023 um 11:42
@Andante

na ja hier den mutmaßlichen Mörder Madeleines und da den sicheren Mörder von Frederike - wobei der Mörder von Frederike vielleicht nicht Mittellos ist.. - Hauptsache von sich reden machen..

ich finde so eine Einstellung verachtenswert - zumal Fülscher nun ja wenig Raum, für nichts sagen, zulässt..

jedenfalls kann es nicht gut sein, wie hier im Fall B. mit den Opfern umgegangen wird.. vielleicht finde ich ja noch den ein oder anderen Bericht über Fülschers Rundreise auf der Suche nach den Opfern wieder..


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.09.2023 um 14:23
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ich finde so eine Einstellung verachtenswert
Traurig, wie hier eine Grundlage unseres Rechtssystems angegangen wird. Du wünschst dir wohl Verteidiger, die schmückend neben den Angeklagten stehen und ansonsten die Anklage in Ruhe lassen.


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23.09.2023 um 14:53
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ich finde so eine Einstellung verachtenswert -
@FadingScreams
Und Rechtsysteme, wo Menschen ohne Prozess in Foltergefängnisse oder Arbeitslager verschwinden sind für dich ok?


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.09.2023 um 17:09
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:na ja hier den mutmaßlichen Mörder Madeleines und da den sicheren Mörder von Frederike - wobei der Mörder von Frederike vielleicht nicht Mittellos ist.. - Hauptsache von sich reden machen..
Und wenn das BVerfG sagt , die Doppelverfolgung sei verfassungswidrig? Sind die Herren in Karlsruhe verachtenswert, weil sie unsere Grundprinzipien schützen ? Die werden dafür übrigens auch bezahlt.
Bei jedem Verständnis für deine Sicht- irgendwo sind Grenzen.


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Christian B. Serientäter, Sadist, Pädophiler

23.09.2023 um 20:05
Zitat von DetectivRingelDetectivRingel schrieb:Und wenn das BVerfG sagt , die Doppelverfolgung sei verfassungswidrig?
dann wird man damit leben müssen - als wirklich fair der Getöteten und deren noch lebenden Angehörigen gegenüber muss man es dennoch nicht empfinden, auch wenn man es akzeptiert..

ich halte mich jetzt aus der unsäglichen Diskussion zumindest erstmal raus und hoffe zumindest auf Gerechtigkeit..


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