darkstar69 schrieb:Zum Motiv ist eigentlich so gut wie gar nichts bekannt. Es gibt unterschiedliche Thesen, die von uns nicht objektiv belegbar sind.
- Verwechslungstheorie
- Mordauftragstheorie
- Mörder aus dem sozialen Umfeld
- fremder Mörder/Zufallsopfer
Ich habe den Thread jetzt einmal überflogen und will deshalb nur holzschnittartig ein paar Gedanken dazu in den Raum werfen:
a) Die Zeit. Damit meine ich nicht die Uhrzeit der Taten, sondern den historischen Kontext. Wir befinden uns im Jahr 1991. Im September. Der Ostblock ist gerade zusammengebrochen, die UdSSR haucht ihren letzten Atem aus. Die Grenzen sind offen. Der Jugoslawienkrieg hat begonnen. In Europa sind wahnsinnig viele Waffen unterwegs. Und entwurzelte Menschen, Kriminelle, Söldner und Ex-Soldaten, die für ein paar hundert Dollar oder DM alles mögliche machen.
b) Die Technik. 1991 gab es meines Wissens noch nicht einmal ein D-Netz (D 1 und D 2). ISDN war Ende der 1980er gerade eingeführt worden und erst ab Mitte der 1990er allgemein zugänglich. Mobile Telefone waren groß wie Aktenkoffer oder im Auto fest installiert (C-Netz). Anrufe aus Telefonzellen ließen sich nicht nachverfolgen, genauso wenig ließ sich
ex post ermitteln, wer wann welche Anrufe getätigt hatte. Einzelverbindungsnachweise gab es m.E. erst ab Mitte der 1990er mit ISDN. Die deutschen Nachrichtendienste hatten sich auf Funkverbindungen aus der DDR konzentriert, der Verfassungsschutz hörte nur in sehr begründeten Einzelfällen Anschlüsse ab. Kurz und gut: Digitale Spuren wie heute üblich gab es nicht.
Der DNA-Fingerabdruck war 1988 erstmals vor einem bundesdeutschen Gericht als Beweis anerkannt worden. Ob 1991 schon gezielt DNA-Spuren gesucht und gesichert wurden, das weiß ich nicht. Ich gehe aber davon aus, dass bereits Faser- oder Schmauchspuren mit Klebefolien gesichert wurden.
c) Der
modus operandi.
Mir kam ja als Erstes die NSU-Mordserie von 2001 bis 2007 in den Kopf, aufgrund der Art der "Hinrichtung". Aber das ist Quatsch. Dann erinnerte ich mich an eine ähnliche "Hinrichtung" eines Internisten in Berlin 2018. Der Täter konnte nie gefasst werden, aber die StA äußerte nach dem Tod eines Verdächtigen, dass der Mord aus Eifersucht begangen worden sei.
https://www.berliner-kurier.de/berlin/mord-aus-leidenschaft-berliner-arzt-martin-d-wurde-wegen-seiner-frau-getoetet-li.151931"Hingerichtet" wurde 2012 auch eine Frau in Wolfsburg. Ist nicht aufgeklärt. Gibt dazu einen Thread hier. Kurz:
https://www.focus.de/panorama/welt/zweifache-mutter-in-kueche-brutal-hingerichtet-und-nie-kam-etwas-ans-licht_id_180415731.htmlEin Punkt ist mir noch aufgefallen: BB saß/lag auf dem Beifahrersitz. IR dagegen eingewickelt in einer Decke auf dem Rücksitz. Die
Abdeckung einer Leiche könnte laut Profilern/Psychologen darauf hindeuten, dass Täter und Opfer eine emotionale Beziehung zueinander hatten. Und der Täter durch das Abdecken der Leiche die Tat quasi "verstecken" i.S.v. "ungeschehen" machen möchte.
Eine seriöse Quelle habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, nur eine
Dissertation zum Thema "Leichenverbergung zur mittelbaren Leichenbeseitigung" Vielleicht will da jemand mal nachsehen.
d) Verdächtige. D. und B. schließe ich einfach mal aus. D. wurde sicherlich durch die Mangel genommen, B. scheint mir eine Räuberpistole zu sein. Nun wurde in einem BILD-Artikel von den Kindern eines der Opfer gezielt eine Person als Verdächtiger genannt (ich will das hier nicht weiter vertiefen, weil es kein Ermittlungsverfahren gegen diese Person und auch keine offiziellen Hinweise gab). Vielleicht kann aber das die unterschiedliche Behandlung der Leichen erklären. Ehrlich gesagt zieht es auch mich in diese Richtung, aber ein widerspruchsfreies Szenario kann ich nicht mal spekulieren.
e) Verwechslung oder Verdeckung? Ich fand den Hinweis auf den Tatort von 1978 (mit Curd Jürgens) ziemlich spannend: Das Legen einer falschen Spur durch eine Serie. Die Parallelen der Opfer könnten darauf hindeuten. Aber auch eine Verwechslung halte ich nicht für ausgeschlossen. Dann müssten die Täter Fremdtäter gewesen sein, die vermutlich im Auftrag einer unbekannten Person gehandelt haben. Dann ist jedoch die Abdeckung von IR ohne weitere Bedeutung.
f) Offizielle Mitteilungen der Ermittlungsbehörden (EB). An denen würde ich nicht herumkritteln oder sie in Frage stellen oder ignorieren. Wenn es offiziell eine belgische FN war, dann war es eine belgische FN. Selbstverständlich wissen die EB mehr, als sie bekannt gegeben haben ("Täterwissen"). Sie haben aber das bekannt gegeben, was entweder Ausfluss ihrer allgemeinen Auskunftspflicht ist - oder ihnen zweckdienlich bei der Aufklärung der Tat erschien. Öffentlich lügen oder falsche Fährten dürfen die EB nicht legen, das widerspräche dem Transparenzgebot (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG).