calligraphie schrieb:Braucht man für den legalen Erwerb vom Waffenschein bzw auch Besitz nicht ein Führungszeugnis?
Es fragt ein Laie.
Nicht nur das. Aber einen Waffenschein hatte er mit Sicherheit nicht. Den bekommt ein normalsterblicher nämlich nicht. Wenn dann hatte er eine WBK (Waffenbesitzkarte) oder einen Jagdschein. Aber sicher keinen Waffenschein. Den Unterschied kann ich gern bei Bedarf erklären.
Je nachdem zu was er verurteilt wurde erlischt die Zuverlässigkeit und die WBK wird entzogen. Das passiert bei Unbelehrbarkeit (zb alle arschlänge zu schnell fahren) oder sobald man den Bereich der Straftat (60 Tagessätze) erreicht. Dabei ist es unerheblich weswegen man verknackt wird.
Ein Mal Lappen wegen Alk/Drogen weg, auch wenn es nur vier Wochen sind, Zuverlässigkeit und Waffen weg. Die gibts dann übrigens auch nicht wieder. Man hat als Legal waffenbesitzer nur eine Chance.
Mir ist das alles irgendwie suspekt. Ich hab eine Vermutung aber die möchte ich noch für mich behalten bis mehr Details bekannt sind.