Vermisste Josefine (14) tot aufgefunden
11.11.2021 um 15:03Ist eigentlich bekannt, ob den Ermittlern das Handy von J. vorliegt?
Diese Aussage impliziert jetzt aber wieder das der Freund etwas mit der Tat zu tun hat, was aber zu unterlassen ist. Es ist überhaupt nicht klar wie, mit wem und warum sie dort an den Garagen war.Zaunkönigin schrieb:Es scheint mir naheliegend, dass sich die beiden an/in oder vor dem Jugendzentrum getroffen haben. Da wird es sicher einige Zeug:innen geben, die das Treffen oder eine der beiden Personen gesehen haben. Eventuell auch andere Jugendliche bzw andere Personfn, die mit den beiden oder einem von beiden gesprochen haben oder zusammen weiter gegangen sind o.ä.
Das frage ich mich auch. Interessant wäre auch, ob die Garage vielleicht verschlossen war und der Leichnam deshalb nicht früher entdeckt wurde?KT schrieb:Was mich wundert ist wohl die längere Liegezeit in dem Bereich. Hat sie evtl. IN einer der Garagen gelegen??
Aschersleben/dpa/DUR - Nach dem Tod der 14-jährigen Josefine in Aschersleben im Salzlandkreis laufen die Ermittlungen auf Hochtouren. Die Leiche des Mädchens war am Mittwochnachmittag in einem Garagenhof der Stadt entdeckt worden. Zu den näheren Umständen machte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst keine Angaben. Auch zur Todesursache äußerten sich die Ermittler nicht. Die Umstände deuteten aber auf ein Verbrechen hin, hieß es.Quelle: https://www.mz.de/lokal/aschersleben/aschersleben-vermisstes-maedchen-14-jaehrige-tot-aufgefunden-soko-gegruendet-3275110
Nein, es impliziert eigentlich nur, dass die beiden sich wie geplant zur Übergabe der Gegenstände getroffen haben. Und das haben sie doch auch, so der Stand der Dinge. Oder?KT schrieb:Diese Aussage impliziert jetzt aber wieder das der Freund etwas mit der Tat zu tun hat, was aber zu unterlassen ist.
Also ich finde jetzt nicht die Aussage das sie sich getroffen haben, lediglich das sie sich treffen wollten. Das ist ein Unterschied. Falls Sie sich getroffen haben steht der Junge aber sowas von im Verdacht und das ist nun mal nicht bekannt, und in diese Richtung sollte das hier deswegen auch erstmal nicht laufen.Berlinergirl schrieb:Nein, es impliziert eigentlich nur, dass die beiden sich wie geplant zur Übergabe der Gegenstände getroffen haben. Und das haben sie doch auch, so der Stand der Dinge. Oder?
Okay. Ich war jetzt immer davon ausgegangen, dass es zum Treffen kam und sie danach verschwand. Wenn es nicht zum Treffen kam, macht dann ihr Bewegungsprofil Sinn? Inwiefern? War sie auf der Suche nach dem Treffpunkt? Was sagte sie dem Bekannten, der mit ihr 15:30 Uhr sprach?KT schrieb:Also ich finde jetzt nicht die Aussage das sie sich getroffen haben, lediglich das sie sich treffen wollten.
Der Verdacht könnte auch bestehen, wenn es zu keinem Treffen kam. Dann wäre halt die Frage, warum wollte sie zu einem vereinbarten Treffen, ging hin und zurück, dass dann nicht stattfand. Also, das kann man beides negativ auslegen.KT schrieb:Das ist ein Unterschied. Falls Sie sich getroffen haben steht der Junge aber sowas von im Verdacht und das ist nun mal nicht bekannt, und in diese Richtung sollte das hier deswegen auch erstmal nicht laufen.
Nein, das tut sie nicht.KT schrieb:Diese Aussage impliziert jetzt aber wieder das der Freund etwas mit der Tat zu tun hat,
Wie oft willst du das jetzt noch wiederholen? Die Mods machen hier ihren Job, keine Sorge ;-)KT schrieb:Naja die richtige Wortwahl machts. Der erste rote Balken steht hier schon auf Seite 2 und deswegen sollte man die Worte richtig ausdrücken. Nichts für ungut...
So oft ich es für richtig halte....Berlinergirl schrieb:Wie oft willst du das jetzt noch wiederholen? Die Mods machen hier ihren Job, keine Sorge ;-)
Dann muss der Leichnam irgendwo aufgebahrt worden sein.KT schrieb:Mir geht's darum ob Sie direkt am 04.schon dort abgelegt wurde oder evtl. Später...
Wenn du meine anderen Beiträge gelesen hättest, hätte es dir klar sein können.KT schrieb:Naja die richtige Wortwahl machts. Der erste rote Balken steht hier schon auf Seite 2 und deswegen sollte man die Worte richtig ausdrücken. Nichts für ungut...
(2) Solange der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die Verhängung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur zulässig, wenn erQuelle: https://dejure.org/gesetze/JGG/72.html
1. sich dem Verfahren bereits entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat oder
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.