VanDusen schrieb:Ein Empfänger im Fahrzeug ermittelt die Position des Fahrzeugs über die Signale des GPS-Systems und meldet diese über das Handynetz an die Leitstelle. Da diese Meldungen jedoch viel Strom und Netzgebühren kosten, geschieht das nur selten permanent, sondern meist in periodischen Abständen.
Das heißt also: Passiert ein Unfall (im weitesten Sinne) außerhalb eines verfügbaren Mobilfunknetzes, ist das GPS-System wertlos, da nichts gesendet werden kann. Damit bleiben alle Möglichkeiten offen:
- Fahrer samt Fahrzeug schwer oder tödlich verunglückt und nicht gefunden
- Fahrer in hilfloser Lage und samt Fahrzeug nicht gefunden
- Fahrzeug geraubt, Fahrer getötet oder hilflos zurückgelassen
- freiwillig verschwunden
Wahrscheinlichkeit wohl in dieser Reihenfolge.
Etwas off topic: Die Aussage ...
VanDusen schrieb:meist in periodischen Abständen.
... hat mich einigermaßen irritiert, denn die Vorstellung, dass Hinz und Kunz ein Bewegungsprofil von mir erstellen kann, finde ich schon krass. Ich weiß nicht, was mit "Leitstelle" gemeint war, als allgemeiner Begriff für einen Fuhrparkbetreiber oder eher auf Rettungsdienste und ähnliches bezogen. Was die Autovermieter betrifft, habe ich im Netz eine Anfrage eines solchen gefunden, die durch einen Anwalt wie folgt beantwortet wird:
Ohne ausdrücklichen Hinweis und Einwilligung des Kunden ist die GPS-Ortung nicht zulässig. Europcar musste deshalb bereits vor einigen Jahren auf Intervention der Datenschutzbehörde ein Bussgeld im hohen 5-stelligen Bereich zahlen.
Quelle:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Datenschutz-GPS-in-Mietwagen--f337736.htmlWeiter heißt es, dass bei berechtigtem Interesse eine Ortung legal umgesetzt werden könne, wenn ...
der Mieter vorher unübersehbar (=nicht im Kleingedruckten versteckt) darauf hingewiesen wird und einwilligt
Nun weiß man natürlich nicht, ob das in dem fraglichen Fall tatsächlich so umgesetzt wurde, aber meine persönliche Erfahrung ist eine andere.