Lucien Scherer (26) tot in Ostsee gefunden. Verbrechen?
26.07.2021 um 11:33seli schrieb:Nicht jede Vermisstmeldung wird veröffentlicht, aber selbst wenn,Darauf bestehen, dass eine Vermisstenmeldung aufgenommen wird, kann man nicht.
sollte man als Angehöriger darauf bestehen, dass die Vermisstmeldung aufgenommen wird. Dies ist hier offenbar geschehen und deshalb konnte er auch schnell identifiziert werden.
https://www.polizei.rlp.de/fileadmin/user_upload/LKA/Dokumente/BKA_Infobroschuere_Vermisstensachbearbeitung.pdf (Archiv-Version vom 24.09.2021)
Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen. Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn die oben beschriebene Gefahr für Leib oder Leben nicht vorliegt.Ob eine Gefahrenlage vorlag, können wir jedoch nicht beurteilen.
Sofern eine derartige Gefahrenlage gegeben ist, erfolgt die Fahndung nach vermissten Erwachsenen zunächst in der Regel mit dem Ziel der "Aufenthaltsermittlung". Wird der Aufenthaltsort des Vermissten festgestellt, wird die Person befragt, ob sie mit der Nennung ihres Aufenthaltsorts den Angehörigen gegenüber einverstanden ist. Die Angehörigen / Bekannten werden entsprechend dem Wunsch des Vermissten (mit oder ohne Bekanntgabe des Aufenthaltsorts) informiert. Sofern die Person wohlauf ist, sie nicht Opfer einer strafbaren Handlung wurde und sie keine strafbaren Handlungen begangen hat, hat sich der Fall für die Polizei mit der Ermittlung des Aufenthaltsortes erledigt.
Was ich interessant finde, ist, dass die Polizei Kenntnisse darüber hat, dass der Verstorbene mit der Bahn unterwegs war, dass er in Hamburg übernachtet hat, dann wieder mit der Bahn nach Sierksdorf fuhr und sich dann nur dort aufgehalten haben soll. Kann es sein, dass man das an entsprechenden Kontobewegungen festgemacht hat? Vielleicht, weil er nur dort häufiger mit Karte bezahlt hat?