FFundCo. schrieb:Ermittlungsbehörden können gelöschte WhatsApp-Nachrichten nur unter ganz bestimmten, engen Voraussetzungen wiederherstellen.
Da ich mit meinem Beitrag vom 12.06. diesen Teilbereich der Diskussion mit angestoßen habe, möchte ich gern präzisieren, wobei es mir mit meinem Beitrag ging.
Ein IT-Forensiker ist möglicherweise nicht in der Lage, einen gelöschten Chat-Inhalt (also die eigentliche Textbenachrichtigung im Wortlaut) wieder herzustellen. Etwa, weil diese Nachrichten Ende-zu-Ende verschlüsselt waren und zwischenzeitlich vom Gerät gelöscht wurden. Dass es Hintertüren gibt, durch die in bestimmten Konstellationen Dritte dennoch Zugriff auf die Kommunikation hatten oder haben (ein Backup wurde bereits angesprochen, zu denken wäre auch an die WhatsApp-Web-Schnittstelle), steht außer Frage.
Im vorliegenden Fall geht es aber darum, die Nadel im Heuhaufen zu suchen und herauszufinden, ob es
überhaupt einen bislang Unbekannten gegeben hat, der mit dem Verschwinden von PS in Zusammenhang stehen könnte. Und da sind Metadaten entscheidend, die auf einem Smartphone oder in seiner Netzumgebung ständig und in Hülle und Fülle anfallen:
- Logdateien, die Vorgänge technisch protokollieren
- Lockdateien, die verhindern, dass Vorgänge ungewollt mehrfach ablaufen
- Individuelle Daten der installierten Apps, auch nach Löschung derselben
- Wählverläufe für Wahlwiederholung
- Statistische Daten für werbliche Zwecke ...
... um nur einige zu nennen. Hinzu kommt, dass Smartphones "betreute Geräte" sind, die den Eigentümer daran hindern, auf alle Bereiche seines eigenen Gerätes zuzugreifen (keine root-Rechte).
Wenn PS keine ausgewiesene IT-Expertin war/ist mit entsprechendem Sicherheitsbewusstsein (für beide Annahmen haben wir keine Hinweise), dann müssten die IT-Forensiker der EB auf ihrem Handy ggf. Spuren von Aktivitäten finden, die ihrem Ehemann unbekannt waren. Haben sie aber anscheinend nicht.