Pusteblume82 schrieb:Mir ist das wirklich ein Rätsel, wie das passieren kann, dass sich ein Insasse in der JVA erhängen kann.
Das kommt ja durchaus öfter mal vor.
Wie schon erwähnt beschränkt sich die Lebendkontrolle bei nicht gefährdeten Insassen auf den Morgen.
Solche Insassen haben dann auch alles was theoretisch dazu taugt, sprich Schnürsenkel, Bettlaken etc.
Ohne Ankündigung/Verdacht in die Richtung ist das quasi nicht zu verhindern.
redsherlock schrieb:Wie ist das denn nun in so einem Fall? Ein Gerichtsurteil wird es ja nicht mehr geben. Ist der Fall trotzdem "gelöst"? Oder sollte die Unschuldsvermutung gelten?
Gegen Tote wird nicht ermittelt, oder Urteile gesprochen. Die Unschuldsvermutung gilt natürlich bis zur rechtskräftigen Verurteilung, aber da diese auch nicht mehr erfolgen kann und der Fall zwecks anderweitigen möglichen Tatverdächtigen wohl ausermittelt ist geht er zu den Akten.
Der Suizid des TV erhärtet wohl eher den Verdacht, als dass es ihn entlasten würde.