"Promi"-Kosmetikerin Oksana Romberg (50) aus Berlin ermordet
21.10.2024 um 16:34Wie ist das denn nun in so einem Fall? Ein Gerichtsurteil wird es ja nicht mehr geben. Ist der Fall trotzdem "gelöst"? Oder sollte die Unschuldsvermutung gelten?
Wie schon erwähnt beschränkt sich die Lebendkontrolle bei nicht gefährdeten Insassen auf den Morgen.Pusteblume82 schrieb:Mir ist das wirklich ein Rätsel, wie das passieren kann, dass sich ein Insasse in der JVA erhängen kann.
Das kommt ja durchaus öfter mal vor.
Gegen Tote wird nicht ermittelt, oder Urteile gesprochen. Die Unschuldsvermutung gilt natürlich bis zur rechtskräftigen Verurteilung, aber da diese auch nicht mehr erfolgen kann und der Fall zwecks anderweitigen möglichen Tatverdächtigen wohl ausermittelt ist geht er zu den Akten.redsherlock schrieb:Wie ist das denn nun in so einem Fall? Ein Gerichtsurteil wird es ja nicht mehr geben. Ist der Fall trotzdem "gelöst"? Oder sollte die Unschuldsvermutung gelten?