Der Fall Yves Rausch
17.07.2020 um 15:330x1E schrieb:Finde ich immer Spannend. Jugendstrafen werden ja normal gelöscht aus gutem Grund. Aber wenn Zeitungen anfragen bekommen die direkt alle Akten als Kopie zugeschickt, oder wie soll ich das verstehen? Oder wird da jetzt mehr daraus gemacht als wirklich war? Im letzten Zeitungsartikel stand, er habe mal ein Graffiti gemalt, ist dafür aber aber nie verurteilt worden.Das ist die Frage die sich hier stellt. Woher in aller Welt wissen wir von seiner Jugendstrafe?
b. Löschung von Eintragungenaus https://www.anwalt.de/rechtstipps/wann-werden-eintraege-im-fuehrungszeugnis-geloescht_153204.html
Die Regelung des § 34 BZRG betrifft das Führungszeugnis, welches ein Auszug aus dem Bundeszentralregister ist, hier ist die Löschungsfrist kürzer. Nach § 34 BZRG gelten folgende Löschungsfristen:
Löschung nach 3 Jahren:
• Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten
• Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)
• Jugendstrafe bis zum einem Jahr
• Jugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung
Löschung nach 5 Jahren:
• bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle
Löschung nach 10 Jahren:
• Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)
Was soll das ganze?