emz schrieb:Mir stellt sich da eigentlich erst mal die Frage, wäre es denn rechtlich überhaupt zulässig, nach einer Person, die lediglich den Rollstuhl geschoben hat und lediglich eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, mit einer Personenbeschreibung zu suchen und womöglich ein Bild einer Überwachungskamera ins Netz zu stellen?
Ich denke nicht, dass es erlaubt ist, ein Foto des Mannes zu veröffentlichen.
Dies wäre mMn nur bei einer Straftat zulässig und auch dann nur wenn andere Wege die Identität des Straftäters zu ermitteln, fehlgeschlagen sind.
Wie es mit einer Beschreibung der Person aussieht, weiß ich nicht.
Wenn der Mann z.B. mit einem deutlichen ausländischen Akzent gesprochen hätte, würde ich es für sinnvoll halten, das zu erwähnen, da es den möglichen Personenkreis sehr einschränkt.
Ob durch die Veröffentlichung einer solchen Information (also ein etwaiger Akzent) das Persönlichkeitsrecht des Mannes verletzt würde, kann ich mir nicht vorstellen, allerdings weiß ich es nicht.