Gefahren des Versuchs der Fallklärung nach 40 Jahren
03.03.2020 um 18:07Ich hatte ursprünglich angenommen, dass der Fall wenig Gesprächsstoff liefert, mittlerweile bin ich zu einem anderen Ergebnis gekommen.
Tathergang:
Am 19. Dezember 1979 wurde am Fuße des Aschaffenbuger Schlosses eine Leiche gefunden. Es war ein 15-jähriges Mädchen, das seit dem Vortag vermisst wurde.
Das Opfer wurde offenbar vergewaltigt, dann die die Burgmauer runtergeworfen. Um sicher zu gehen, dass das Opfer auch wirklich tot war, hat der Täter es dann dort aufgesucht und mit einem Kantholz auf das Opfer weiter eingeschlagen., obwohl es schon tot war, das hatte der Täter nicht erkannt.
Die Ermittlungen führten über 40 Jahre zu keinem Ergebnis. 2019 sah man sich vermeintlich am Ziel. Man hatte ein Gutachten in den Händen nach dem eine Bissspur an der Brust des Opfers, mit der des Angeklagten übereinstimmend sein sollte.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/aschaffenburg-cold-case-mord-prozess-1.4776584
In Rahmen der Ermittlungen sollte damals auch der nun Beschuldigte untersucht worden sein. Er soll aus dem Fokus der Ermittlungen gefallen sein. Ein Polizist hate 3 Wochen nach der Tat einen Aktenvermerk erstellt, bei dem er selber den aktuell noch Angeklagten an einem Ort gesehen hat, der mit der Tat nicht kompatibel war.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/aschaffenburg-prozess-legt-fehler-von-ermittler-offen-1.4778486
Der Polizist hatte bei diesem Aktenvermerk sich in der Zeit der Vermisstenmeldung geirrt. 40 Jahre nach der Tat gingen die Ermittler davon aus, dass sich der Beamte nicht nur in dem Datum der Vermisstenmeldung geirrt hat, sondern auch bei der Beobachtung des nun (erneut) in den Verdacht Geratenen. Er hatte nun kein Alibi mehr.
Die Ermittler wollten dem Verdächtigen die Tat mit einem Gebissgutachten nachweisen. Dazu wurde das aktuelle Gebiss mit dem damaligen Abdruck an der Brust des Opfers verglichen und der Gutachter stufte die Identität mit der höchsten Sicherheitsstufe ein, die überhaupt möglich war.
Schon als Laie stellt man sich da Fragen. Wie kann ein Gutachter mit der höchsten Sicherheit auf den Zustand des Gebisses von vor 40 Jahren schließen, als der aktuell noch Angeklagte gerade mal 17 Jahre war? Dabei muss man bedenken, Ärzte sind nur verpflichtet, Patientenunterlagen 10 Jahre aufzuheben, in besonderen Fällen bei chronischen Erkrankungen bis zu 30 Jahren. Sollte sich ein Gutachter irren, wie soll unter solchen Umständen Fehler des Gutachters aufgedeckt werden?
Der Beamte Zimmer, ein Mitarbeiter eines ColdCase-Teams sagte der Süddeutschen gegenüber:
Was leider vergessen wird und dieser Fall ans Licht bringt, die Zeit arbeitet auch gegen einen u.U. zu Unrecht Beschuldigten, dass wird leider häufig vergessen un dieser Fall zeigt das überdeutlich.
Der Angeklagte hatte offenbar das Glück, dass doch noch Patientenunterlagen vorhanden waren, Sie belegten, dass die Rekonstruktion des Gebisses des Gutachters auf das Alter von 17 Jahren falsch war. Das Gericht sieht daher das Gutachten nun als wertlos an.
Nun will das Gericht untersuchen lassen, ob die die Unschuld des Angeklagten bewiesen werden kann. Es hat dazu den Forensiker Dr. Dr. med. Grundmann beauftragt, ob mit den vorliegenden Unterlagen der Angeklagte als Verursacher des Bisses ausgeschlossen werden kann.
https://www.merkur.de/bayern/aschaffenburg-mord-maedchen-mann-prozess-gutachten-hammer-wende-zweifel-bayern-zr-13527532.html
Mich macht dieser Fall sprachlos.
Ich erwarte von Ermittlern, der STA und auch vom Gericht gerade bei Fällen die schon so lange zurück liegen, schon deutlich früher, dass man sich über die Plausibilität eines Gutachtens mal Gedanken macht. Der Anwalt hatte ein zweites Gutachten schon vor der Verhandlung gefordert, damals wurde es – trotz dieser in Wirklichkeit offensichtlichen Fehlern – abgelehnt Man hat hier den Eindruck, dass sich das Gericht vor der Verhandlung keinerlei Mühe gegeben hat, die Stichhaltigkeit des Gutachtens nur im Ansatz zu prüfen.
Ein eigentlich sicheres Alibi wurde schnell verworfen, obgleich es von einem Polizist stammte. Natürlich kann ein Beamter nach 40 Jahren es nicht mehr wirklich bestätigen.
Man könnte jetzt natürlich sagen, alles gut gelaufen, der Irrtum des Gutachters ist aufgedeckt worden, alles Palletti. Dem ist nicht so, das Gericht hatte ursprünglich einen zweites Gutachten abgelehnt. Nur durch Zufall dürfte noch der Nachweis des Datums für die Extraktion des Zahnes vorgelegen haben. Wie gesagt, Patientenunterlagen müssen nur 10 Jahre aufgehoben werden, nur in besonderen Fällen 30.
Aktuell versucht das Gericht noch Schadensbegrenzung, indem es die Unschuld des Angeklagten offenbar beweisen will. Aber soweit hätte es nie kommen dürfen, eine ausreichende Voruntersuchung wäre hier notwendig gewesen. gerade weil der Fall so lange zurück liegt und auch es dem Angeklagten unmöglich ist, noch ein Alibi vorzuweisen. Noch schwerwiegender in diesem Fall: Ein Alibi lag durch einen Aktenvermerk vor, was plötzlich nichts mehr Wert war.
Tathergang:
Am 19. Dezember 1979 wurde am Fuße des Aschaffenbuger Schlosses eine Leiche gefunden. Es war ein 15-jähriges Mädchen, das seit dem Vortag vermisst wurde.
Das Opfer wurde offenbar vergewaltigt, dann die die Burgmauer runtergeworfen. Um sicher zu gehen, dass das Opfer auch wirklich tot war, hat der Täter es dann dort aufgesucht und mit einem Kantholz auf das Opfer weiter eingeschlagen., obwohl es schon tot war, das hatte der Täter nicht erkannt.
Die Ermittlungen führten über 40 Jahre zu keinem Ergebnis. 2019 sah man sich vermeintlich am Ziel. Man hatte ein Gutachten in den Händen nach dem eine Bissspur an der Brust des Opfers, mit der des Angeklagten übereinstimmend sein sollte.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/aschaffenburg-cold-case-mord-prozess-1.4776584
In Rahmen der Ermittlungen sollte damals auch der nun Beschuldigte untersucht worden sein. Er soll aus dem Fokus der Ermittlungen gefallen sein. Ein Polizist hate 3 Wochen nach der Tat einen Aktenvermerk erstellt, bei dem er selber den aktuell noch Angeklagten an einem Ort gesehen hat, der mit der Tat nicht kompatibel war.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/aschaffenburg-prozess-legt-fehler-von-ermittler-offen-1.4778486
Der Polizist hatte bei diesem Aktenvermerk sich in der Zeit der Vermisstenmeldung geirrt. 40 Jahre nach der Tat gingen die Ermittler davon aus, dass sich der Beamte nicht nur in dem Datum der Vermisstenmeldung geirrt hat, sondern auch bei der Beobachtung des nun (erneut) in den Verdacht Geratenen. Er hatte nun kein Alibi mehr.
Die Ermittler wollten dem Verdächtigen die Tat mit einem Gebissgutachten nachweisen. Dazu wurde das aktuelle Gebiss mit dem damaligen Abdruck an der Brust des Opfers verglichen und der Gutachter stufte die Identität mit der höchsten Sicherheitsstufe ein, die überhaupt möglich war.
Schon als Laie stellt man sich da Fragen. Wie kann ein Gutachter mit der höchsten Sicherheit auf den Zustand des Gebisses von vor 40 Jahren schließen, als der aktuell noch Angeklagte gerade mal 17 Jahre war? Dabei muss man bedenken, Ärzte sind nur verpflichtet, Patientenunterlagen 10 Jahre aufzuheben, in besonderen Fällen bei chronischen Erkrankungen bis zu 30 Jahren. Sollte sich ein Gutachter irren, wie soll unter solchen Umständen Fehler des Gutachters aufgedeckt werden?
Der Beamte Zimmer, ein Mitarbeiter eines ColdCase-Teams sagte der Süddeutschen gegenüber:
Die Zeit, sagt der Beamte Zimmer, arbeite in sogenannten Cold Cases grundsätzlich gegen die Ermittler. Das Erinnerungsvermögen lässt nach, und wenn ein Fall etliche Jahrzehnte zurückliegt, dann können viele Zeugen schon deshalb nicht mehr vernommen werden, weil sie nicht mehr am Leben sind. "Die Zeit arbeitet aber auch für uns", sagt er. Und zwar der verbesserten DNA-Analyse-Methoden wegen. Das ist den Ermittlern gerade in einem Fall wie jenem in Aschaffenburg wichtig: "Kein Täter kann sich mehr sicher sein", sagt Zimmer.https://www.sueddeutsche.de/bayern/aschaffenburg-schloss-mord-1979-christiane-j-1.4552244
Was leider vergessen wird und dieser Fall ans Licht bringt, die Zeit arbeitet auch gegen einen u.U. zu Unrecht Beschuldigten, dass wird leider häufig vergessen un dieser Fall zeigt das überdeutlich.
Der Angeklagte hatte offenbar das Glück, dass doch noch Patientenunterlagen vorhanden waren, Sie belegten, dass die Rekonstruktion des Gebisses des Gutachters auf das Alter von 17 Jahren falsch war. Das Gericht sieht daher das Gutachten nun als wertlos an.
Nun will das Gericht untersuchen lassen, ob die die Unschuld des Angeklagten bewiesen werden kann. Es hat dazu den Forensiker Dr. Dr. med. Grundmann beauftragt, ob mit den vorliegenden Unterlagen der Angeklagte als Verursacher des Bisses ausgeschlossen werden kann.
https://www.merkur.de/bayern/aschaffenburg-mord-maedchen-mann-prozess-gutachten-hammer-wende-zweifel-bayern-zr-13527532.html
Mich macht dieser Fall sprachlos.
Ich erwarte von Ermittlern, der STA und auch vom Gericht gerade bei Fällen die schon so lange zurück liegen, schon deutlich früher, dass man sich über die Plausibilität eines Gutachtens mal Gedanken macht. Der Anwalt hatte ein zweites Gutachten schon vor der Verhandlung gefordert, damals wurde es – trotz dieser in Wirklichkeit offensichtlichen Fehlern – abgelehnt Man hat hier den Eindruck, dass sich das Gericht vor der Verhandlung keinerlei Mühe gegeben hat, die Stichhaltigkeit des Gutachtens nur im Ansatz zu prüfen.
Ein eigentlich sicheres Alibi wurde schnell verworfen, obgleich es von einem Polizist stammte. Natürlich kann ein Beamter nach 40 Jahren es nicht mehr wirklich bestätigen.
Man könnte jetzt natürlich sagen, alles gut gelaufen, der Irrtum des Gutachters ist aufgedeckt worden, alles Palletti. Dem ist nicht so, das Gericht hatte ursprünglich einen zweites Gutachten abgelehnt. Nur durch Zufall dürfte noch der Nachweis des Datums für die Extraktion des Zahnes vorgelegen haben. Wie gesagt, Patientenunterlagen müssen nur 10 Jahre aufgehoben werden, nur in besonderen Fällen 30.
Aktuell versucht das Gericht noch Schadensbegrenzung, indem es die Unschuld des Angeklagten offenbar beweisen will. Aber soweit hätte es nie kommen dürfen, eine ausreichende Voruntersuchung wäre hier notwendig gewesen. gerade weil der Fall so lange zurück liegt und auch es dem Angeklagten unmöglich ist, noch ein Alibi vorzuweisen. Noch schwerwiegender in diesem Fall: Ein Alibi lag durch einen Aktenvermerk vor, was plötzlich nichts mehr Wert war.