NicoleG. schrieb:Er wurde zu einer Maßnahme verurteilt weil er die Tat eben nicht zu gab.
Dann geben die am Anfang dieses Threads zitierten Quellen das falsch wieder. Dort ist zu lesen, dass der Verurteilte angegeben habe, das später zu Tode geprügelte Opfer geschlagen zu haben.
Ist das korrekt? Dann hat der Verurteilte immerhin gestanden, das Opfer geschlagen zu haben.
Dein Buch habe ich übrigens nicht. Das Urteil wäre mir lieber. Urteile werden in Deutschland übrigens regelmäßig veröffentlicht. Es werden nur persönliche Daten unkenntlich gemacht. Das wird in Österreich nicht anders sein.
Eine Verurteilung zu kritisieren, gar von Justizirrtum oder Justizskandal zu schreiben halte ich für unreddlich, wenn man nicht bereit ist, das Urteil auch jedem zur Verfügung zu stellen.
Mir stellt sich dabei folgende Frage: Warum soll ich einer Privatperson mehr Glauben schenken, als dem Urteil eines rechtsstaatlich anerkannten Gerichts? Und warum wird mir der Urteilstext vorenthalten?
Wie soll ich mich ernsthaft und kritisch mit einem Sachverhalt auseinandersetzen, bei dem es zwei Beteiligte gibt, ich aber nur die Behauptungen einer Partei kenne?