@Interested Weil Kriminalistik eine Wissenschaft ist, die evidenzbasiert arbeitet und Anscheinen sowie Aussagen (insbesondere auch Täteraussagen) nicht ungeprüft folgt. Ein Täter kann später widerrufen, wenn's ihm einfällt. Er kann später sagen, es wäre noch ein Helfershelfer anwesend gewesen, der geschossen habe - er habe lediglich die Tür zur Einliegerwohnung aufgebrochen. Täter gestalten ihre Aussagen, Widerrufe und Veränderungen in Aussagen recht kreativ. Macht vorm Richter keinen guten Eindruck, als Kripobeamter auszusagen, dass sein Tathergang glaubwürdig wirkte, aber man nicht nachgewiesen hat, ob tatsächlich ER die Tat auch so durchführte, wie er es angab. Insbesondere dann nicht, wenn er widerruft und schildert, er habe den eigentlichen Täter nur dabei beobachtet. Klingt auf den ersten Blick hanebüchen und unwahrscheinlich, allerdings gibt es bei Kapitaldelikten nichts, was es nicht gibt. Ebenso, wie es Menschen gibt, die schlüssig und detailliert Straftaten schildern, die sie in Wahrheit nicht begangen haben. Das kriminalistische Vorgehen der Überprüfung ist auch in Fällen, die eineindeutig wirken stets das Gleiche. Sollte zumindest - das ist Goldstandard.
So wird es beispielsweise auch Gründe haben, weswegen die Pol zwar verlauten ließ, er sei mit Messer und Pistole zur Wache erschienen, jedoch nichts darüber sagte, ob er auch den Baseballschläger mit dabei hatte. Es wird Gründe haben, weswegen die Pol angab, dass u.a. neben dem Messer der Baseballschläger nicht zum Einsatz gekommen sei, obwohl auf den Türrahmen des Balkons zur Einliegerwohnung entsprechende Spuren mit bloßem Auge zu sehen sind, die auf den Einsatz des Baseballschlägers hinweisen könnten. Und es wird Gründe haben, weswegen zur Aussage der Nachbarn nichts offizielles angegeben wird, außer, dass die Nachbarn vernommen würden. Denn ob sie neben Schüssen potenziell vielleicht auch Schreie oder ein Randalieren des Täters am Balkon wahrgenommen haben könnten, kann, was den eigentlichen Tatablauf angeht, ebenfalls neue Aspekte erbringen.