@wolfi7777 Sitzt der jetzt schon länger ein und ist bereits angeklagt? Dh, sind die Vorerhebungen bereits abgeschlossen? Dann wäre es vielleicht durchaus der übliche Zeitraum, um sich mit seinem neuen Anwalt auszutauschen. Genau weiß ich das jetzt aber nicht.
Oder ist der Bericht nur etwas diffus, und es ist damit gemeint, dass der Verdächtige jetzt erst fest genommen wurde. In dem Fall ist ja üblich, dass ihn der Staat ihn innerhalb einer kurz begrenzten Zeit anklagen oder frei lassen muss. Für diese Situation würden die 48 h korrekt sein.
Es könnte also sein, dass das damit gemeint wäre.