Durchblick0815 schrieb:Das Problem ist dabei aber immer die Frage, sagt der Mandant dem Verteidiger die Wahrheit. Die Verteidigung muss immer auch mit Überraschungen rechnen. Es ist einfach nicht pauschal zu beantworten. Nur eins steht fest , sollte F die Vermisste getötet haben , ist unter keinen Umständen eine Erklärung abzugeben.
Klar, die Frage ist berechtigt, sagt der Mandant auch tatsächlich die Wahrheit?
Aber, darum schrieb ich ja auch vorhin, nur wenn die Aussagen des Mandanten wirklich anhand von Beweisen klar bestätigt werden könnten und somit die Anwältin wüsste, dass er oder sie (der Mandant) keinen Quark erzählt - nur dann, dann, - würde ich den Mandanten zum Reden auffordern bzw. zum Reden raten.
Bestehen Zweifel, egal wie klein, würde ich ihm weiterhin zum Schweigen raten und damit ihn erneut auf sein Recht zum Schweigen aufmerksam machen.